Schweizer AKW-Betreiber wehren sich gegen höhere Stilllegungskosten Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) hat die voraussichtlichen Kosten für die Stilllegung der Kernanlagen und Entsorgung der radioaktiven Abfälle um 1,1 Mrd. Franken höher verfügt als von der Verwaltungskommission des Stilllegungsfonds für Kernanlagen und Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke (Stenfo) beantragt. Dagegen haben die Betreiber der Schweizer Kernanlagen am 9. Mai 2018 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde erhoben. Die höheren Kosten würden keine zusätzliche Sicherheit bringen, begründen sie die Beschwerde. Zudem seien die Berechnungen nachvollziehbar auf Basis der gesetzlichen Vorgaben erstellt worden. Alle Kontrollorgane hätten sie als korrekt anerkannt. | Die Kosten für Stilllegung und Entsorgung werden von den Verursachern getragen. Nuklearforum Schweiz |
Wussten Sie schon, dass ...
... allfällige Verzögerungen bei Bau und Betrieb der geologischen Tiefenlager nicht automatisch zu finanziellen Mehrbelastungen für die Betreiber führen. Durch die Verzögerung fallen auf den Fondsvermögen zusätzliche Zinserträge an. Sie wirken den Mehrkosten einer verlängerten Planungsphase bei der Entsorgung entgegen.