KfW-ifo-Kredithürde
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Presseerklärung vom 16.04.2020
Pressenewsletter der KfW Bankengruppe vom 16.04.2020
KfW-ifo-Kredithürde: Zu Jahresbeginn gute Finanzierungsbedingungen für Mittelstand und Großunternehmen – doch bleibt der Kreditzugang in der Corona-Krise offen?
Neue KfW-ifo-Kredithürde beleuchtet Finanzierungsbedingungen nach Größenklassen und Branchen
Aktuell kaum Auswirkungen der Corona-Pandemie zu verzeichnen
Erste Effekte nur bei mittelständischen Dienstleistern sichtbar
KfW Research legt heute mit der KfW-ifo-Kredithürde eine neue vierteljährliche Analyse des Kreditzugangs von Mittelstand und Großunternehmen in Deutschland vor. Die aktuelle Ausgabe dieser größenklassenbezogenen Auswertung der ifo Konjunkturumfragen beleuchtet das 1. Quartal 2020 und verzeichnet noch keine breiten Auswirkungen des Corona-Ausbruchs. Die künftigen Einschätzungen der kleinen und großen Unternehmen zur Kreditvergabebereitschaft der Banken besitzen jedoch in der aktuellen wirtschaftlichen Ausnahmesituation eine hohe Relevanz: Sie werden zeigen, ob der Kreditzugang auch in der Corona-Krise offen bleibt – und wie er sich für unterschiedliche Unternehmensgrößenklassen und Branchen entwickelt.
 
Aktuell berichten nur 17,2% der kleinen und mittleren Unternehmen, die Kreditverhandlungen mit Banken führten, von einem restriktiven Verhalten der Finanzinstitute. Das spricht für sehr gute Finanzierungsbedingungen zu Jahresbeginn. Die Kredithürde für den Mittelstand insgesamt lag damit auf einem ähnlich niedrigen Niveau wie im Durchschnitt der letzten drei Jahre und erhöhte sich nur leicht um 0,5 Prozentpunkte ggü. dem Vorquartal.
 
Unter den Großunternehmen klagten in den Monaten Januar bis März lediglich 10,2% über Hindernisse beim Kreditzugang. Allerdings hat sich die Kredithürde für diese Größenklasse binnen Jahresfrist verdoppelt. Besonders stark betroffen sind dabei die großen Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes. Hier zeigen sich die Folgen von Handelskonflikten und Industrierezession.
 
Im 1. Quartal 2020 bereits schwieriger gestaltet sich der Kreditzugang einzig für mittelständische Dienstleistungsunternehmen (+3,3 Prozentpunkte). Die Vermutung liegt nahe, dass sich hier erste Corona-Effekte zeigen: In der Frühphase des Ausbruchs wurde die Betroffenheit bestimmter Dienstleistungssegmente, u. a. Verkehr, Gastgewerbe, Unterhaltung und Veranstaltungen, rasch deutlich.
 
„Die neue KfW-ifo-Kredithürde geht in unruhigen Zeiten und gleichzeitig zum richtigen Zeitpunkt an den Start“, sagt Dr. Fritzi Köhler-Geib, Chefvolkswirtin der KfW. „Sie wird uns Antworten auf die Frage liefern, ob der Kreditzugang für den Mittelstand auch in der Corona-Krise offen bleibt. Aus dem Anteil der Unternehmen in Kreditverhandlungen kann außerdem auf Trends bei der Kreditnachfrage geschlossen werden.“ Die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erforderlichen Maßnahmen hätten weite Bereiche der Wirtschaft abrupt zum Stillstand gebracht. „Damit längerfristige Schäden vermieden werden und die Wirtschaft sich schnell erholen kann, kommt es entscheidend auf eine funktionierende Kreditversorgung der Unternehmen durch das Bankensystem an. Die Liquiditätshilfen unter Mitwirkung der KfW sind hier ein wichtiger Beitrag zum gesamten Maßnahmenpaket der Bundesregierung“, so Köhler-Geib.
Die aktuelle KfW-ifo-Kredithürde ist hier abrufbar. 
Zur Konstruktion der KfW-ifo-Kredithürde
Die Kredithürde wird im Rahmen der ifo Konjunkturumfragen seit 2017 nach einer Überarbeitung der Methodik vierteljährlich erhoben. Die Kredithürde gibt den Prozentanteil der Unternehmen an, die das Bankverhalten in Kreditverhandlungen als „restriktiv“ einordnen. Um zu gewährleisten, dass die Einschätzung der Kreditvergabebereitschaft der Banken auf originären Erfahrungen der Firmen beruht, werden dazu nur diejenigen Unternehmen befragt, die zuvor angeben, in den vergangenen drei Monaten Kreditverhandlungen mit Banken geführt zu haben. Die Entwicklung dieses Anteils kann wiederum als Indikator für Veränderungen der Nachfrage nach Bankkrediten interpretiert werden.
Für die Indikatoren der KfW-ifo-Kredithürde erfolgt die Auswertung der Befragungsergebnisse differenziert nach Größenklassen und Sektoren. Dazu werden monatlich rund 9.000 Unternehmen aus den Wirtschaftsbereichen Verarbeitendes Gewerbe, Bauhauptgewerbe, Großhandel, Einzelhandel sowie Dienstleistungen (ohne Kreditgewerbe, Versicherungen und Staat) befragt, darunter rund 7.500 Mittelständler. Dabei zählen grundsätzlich diejenigen Unternehmen zu den Mittelständlern, die nicht mehr als 500 Beschäftigte haben und maximal 50 Mio. EUR Jahresumsatz erzielen. Zur Erhöhung der analytischen Trennschärfe müssen diese quantitativen Abgrenzungen allerdings beim Einzelhandel (maximal 12,5 Mio. EUR Jahresumsatz), beim Bauhauptgewerbe (bis zu 200 Beschäftigte) und bei den Dienstleistungen (maximal 25 Mio. EUR Jahresumsatz) enger gezogen werden. Alle Unternehmen, die mindestens einen dieser Grenzwerte überschreiten, werden als Großunternehmen klassifiziert.
Fragen von Journalisten beantwortet:
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Stellv. Pressesprecherin
Telefon: +49 69 7431 3867
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