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Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Ihr Mandant einen Anhörungsbogen zu einem Verkehrsverstoß im Briefkasten hat, ist Ihr Rat gefragt: Welche Angaben müssen Kfz-Halter machen? Klar ist: Niemand muss sich selbst belasten. Wenn der Fahrer über ein Blitzerfoto nicht identifizierbar ist, stellt sich aber die Frage nach Mitwirkungspflichten. Dabei müssen Sie auch das Risiko einer Fahrtenbuchauflage im Blick haben. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat Regeln und Voraussetzungen hierfür aufgeschlüsselt - mehr dazu in unserem Newsletter!

Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen

Ihre Deubner-Redaktion

 
 
 
 
  Verkehrsverstöße: Wann ist die Fahrtenbuchpflicht zulässig?  
 
 

Ein Kfz-Halter kann verpflichtet werden, für 18 Monaten ein Fahrtenbuch zu führen, wenn er bei der Aufklärung von zwei aufeinanderfolgenden erheblichen Verkehrsverstößen nicht mitwirkt. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden. Art und Umfang ihrer Ermittlungstätigkeit darf die Behörde an den Erklärungen des Fahrzeughalters bei der Anhörung im Bußgeldverfahren ausrichten.

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  Spezialreport KostBRÄG 2025: Hier klicken und gratis downloaden!  
 
 

Nachdem die RVG Reform durch das Ampel-Aus zunächst ausgebremst wurde, hat der Bundestag die Novelle am 31. Januar 2025 beschlossen – jetzt unter dem neuem Namen KostBRÄG 2025 und mit erweitertem Teil zur Betreuervergütung. Unsere Kostenrechts-Expertin Carmen Wolf hat für Sie unseren RVG Spezialreport deshalb bereits auf den neuesten Stand gebracht! Sie liefert Ihnen damit einen topaktuellen, hervorragenden Überblick über die anstehenden Änderungen im Kostenrecht sowie zusätzlich eine Synopse speziell zu den Änderungen im RVG.

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  Überstunden: Zuschläge nur bei Vollzeit-Überschreitung?  
 
 

Eine tarifvertragliche Regelung, nach der Mehrarbeitszuschläge erst ab der Überschreitung der Wochenarbeitszeit für Vollzeitbeschäftigte zu zahlen sind, stellt eine Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten dar. Das hat das LAG Berlin-Brandenburg entschieden. Nach dem Gericht ist die Rechtsfolge, dass die Überschreitung der individuellen Wochenarbeitszeit die Zuschlagspflicht auslöst.

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  Reisepreisminderung bei Lärm durch Nagetiere  
 
 

Das Amtsgericht München hat wegen einer behaupteten Lärmbelästigung durch Nagetiere in einem Hotel auf Kreta einem Urlauber eine Minderung des Reisepreises von 45 % für die ersten vier Reisetage zugestanden. Einen Anspruch auf Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit lehnte das Gericht jedoch ab, da die Leistungen mit Ausnahme der Lärmbelästigung mangelfrei waren.

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  Grundstückserschließung: Umfang des Anliegergebrauchs  
 
 

Das Verwaltungsgericht Trier hat die Klage einer Grundstückseigentümerin abgewiesen, die von der zuständigen Kommune die Wiederherstellung des ursprünglichen, befestigten Zustands der Zuwegung zu ihrem Grundstück verlangt hatte. Nach dem Gericht reicht der Umfang des Anliegergebrauchs nur soweit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert.

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