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Sehr geehrte Damen und Herren,

wenn Sie sich in einer Runde mit Menschen finden, die Ihnen auch nach einer kontroversen Diskussion noch wohlgesonnen sind, werfen Sie doch einfach mal das Stichwort "Elektro-Mobilität" in den Raum. Der Gesprächsstoff für die nächsten Stunden ist damit sicher! Nur Elektro oder Hybrid, wie viele Ladestationen gibt es eigentlich, Umweltaspekte bei der Batterieherstellung und -entsorgung (und der Stromerzeugung), Reichweite – und überhaupt: wären nicht Brennstoffzelle und Wasserstoff die bessere Lösung?

Die Bundesregierung bemüht sich jedenfalls seit Jahren nach Kräften, mehr Elektrofahrzeuge auf die Straßen zu bringen. Beliebtes Mittel dafür: Erleichterungen bei der Kfz-Steuer bzw. gleich komplett deren Erlass. Diese Steuerbefreiung wurde gerade um zehn Jahre verlängert.

Ob das als Kaufargument ausreicht, möge jede und jeder selbst entscheiden!

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 
Bis zum nächsten Mal
Ihre
 
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
INHALT DIESES NEWSLETTER
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KFZ-STEUER
Befreiung für E-Autos bis Ende 2030 verlängert
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GESCHÄFTSWAGEN
Steuerliche Möglichkeiten bei Kauf und Abschreibung
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IMMOBILIEN
Gebäudeabschreibung nach vorübergehender Einlage ins Betriebsvermögen
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GRÜNDER
Kleinunternehmergrenze bei Umsatz von 0 Euro im Gründungsjahr

Kfz-Steuer: Befreiung für E-Autos bis Ende 2030 verlängert

Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Dieser Verlängerung hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt.
 

Geschäftswagen: Steuerliche Möglichkeiten bei Kauf und Abschreibung

In diesem Ratgeber erfahren Sie,
  • wie Sie den Umfang der betrieblichen Nutzung nachweisen;
  • welche steuerlichen Konsequenzen es hat, wenn Ihr Pkw Betriebsvermögen ist;
  • wie Sie rechnen, wenn Sie den Geschäftswagen aus dem Privatvermögen in den Betrieb einlegen;
  • welche Abschreibungsmöglichkeiten Sie haben. 
Jetzt informieren

Gebäudeabschreibung nach vorübergehender Einlage ins Betriebsvermögen

Beim BFH ist eine Revision zu der Frage anhängig, wie die Bemessungsgrundlage für eine Gebäudeabschreibung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu ermitteln ist, wenn sich das seit dem Kauf durchgehend vermietete Gebäude zuerst im Privatvermögen, dann im Betriebsvermögen und anschließend wieder im Privatvermögen des Vermieters befunden hat.
 

Kleinunternehmergrenze bei Umsatz von 0 Euro im Gründungsjahr

Die Kleinunternehmerregelung kann genutzt werden, wenn der Vorjahresumsatz nicht mehr als 22.000 Euro und aufgrund einer Prognose zum 1.1. der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Was gilt, wenn im Gründungsjahr keine Umsätze erzielt wurden?
 

Leben & Ereignisse


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