wenn Sie sich in einer Runde mit Menschen finden, die Ihnen auch nach einer kontroversen Diskussion noch wohlgesonnen sind, werfen Sie doch einfach mal das Stichwort "Elektro-Mobilität" in den Raum. Der Gesprächsstoff für die nächsten Stunden ist damit sicher! Nur Elektro oder Hybrid, wie viele Ladestationen gibt es eigentlich, Umweltaspekte bei der Batterieherstellung und -entsorgung (und der Stromerzeugung), Reichweite – und überhaupt: wären nicht Brennstoffzelle und Wasserstoff die bessere Lösung?
Die Bundesregierung bemüht sich jedenfalls seit Jahren nach Kräften, mehr Elektrofahrzeuge auf die Straßen zu bringen. Beliebtes Mittel dafür: Erleichterungen bei der Kfz-Steuer bzw. gleich komplett deren Erlass. Diese Steuerbefreiung wurde gerade um zehn Jahre verlängert.
Ob das als Kaufargument ausreicht, möge jede und jeder selbst entscheiden!
Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!
Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, sind weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Dieser Verlängerung hat der Bundesrat am Freitag zugestimmt.
Beim BFH ist eine Revision zu der Frage anhängig, wie die Bemessungsgrundlage für eine Gebäudeabschreibung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu ermitteln ist, wenn sich das seit dem Kauf durchgehend vermietete Gebäude zuerst im Privatvermögen, dann im Betriebsvermögen und anschließend wieder im Privatvermögen des Vermieters befunden hat.
Die Kleinunternehmerregelung kann genutzt werden, wenn der Vorjahresumsatz nicht mehr als 22.000 Euro und aufgrund einer Prognose zum 1.1. der voraussichtliche Umsatz des laufenden Jahres nicht mehr als 50.000 Euro beträgt. Was gilt, wenn im Gründungsjahr keine Umsätze erzielt wurden?
In diesem E-Book finden Sie alle Informationen gebündelt und können sich leichter orientieren, welche Hilfen Sie beanspruchen können. Der Inhalt wird von uns kontinuierliche aktualisiert und erweitert und ist selbstverständlich kostenlos.