auch in diesem Herbst gilt: Wer die Versicherungsgesellschaft wechselt, kann bei der Haftpflicht- /Kaskoversicherung einiges sparen. Und zum Jahresende können die meisten Autobesitzer ihren Vertrag kündigen. Daher erinnern wir schon jetzt daran, dass das Schreiben bis zum 30. November beim Versicherer sein muss - und erläutern in unserem Beitrag zum Thema genauer, auf was man sonst achten sollte. AuÃerdem berichten wir Ihnen von unserer erfolgreichen Abmahnung gegen das Portal check24, dem Auslaufen der Förderung für ältere Photovoltaikanlagen, Stolperfallen im Kleingedruckten von Kanalsanierern sowie über die Haltbarkeit von verschiedenen Lebensmitteln. Und in unserem Jugendmagazin warnen wir vor einem derzeitigen Trend, wie er vor allem auf der Plattform "Tik Tok" die Runde macht: Dem Abfeilen der eigenen Zähne ... Freundliche GrüÃe Ihre Online-Redaktion der Verbraucherzentrale NRW |