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| Kindesunterhalt im Wechselmodell spielend einfach berechnen – auch nach Eckpunktepapier | |
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| Mit unserem Berechnungsprogramm und den passenden Fachinformationen zu Ihrem belastbaren Ergebnis | |
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| Sehr geehrte Damen und Herren, die gemeinsame Erziehung der Kinder durch getrenntlebende Eltern bringt Chancen mit sich, aber auch Herausforderungen. Bei Eltern und den Gerichten immer beliebter birgt sie jedoch gerade bei der Berechnung des Kindesunterhalts etliche Probleme. Auch in Ihrer Kanzlei wird das Wechselmodell zu gleichen Teilen längst Standard sein. Aber haben Sie schon einmal ein asymmetrisches Wechselmodell berechnet, wie es das Eckpunktepapier des BMJ zur Reform des Unterhaltsrechts vorsieht? Könnte es Basis für eine gütliche Einigung Ihrer Mandanten darstellen? Das "1x1 des Familienrechts" hilft Ihnen, in kürzester Zeit die unterschiedlichen Modelle durchzurechnen! Residenzmodell Wechselmodell asymmetrisches Wechselmodell nach Eckpunktepapier außerdem Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, VKH . | |
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| Sehr praktisch: Sie erhalten kompakte, nachvollziehbare Berechnungsergebnisse, die Sie sofort in Ihren Schriftsatz einfügen können. Und wenn Sie noch offene Fragen zu einem Detail haben, schlagen Sie einfach im „Lexikon des Unterhaltsrechts“ nach. Denn mit unserem Service haben Sie auf das Lexikon jederzeit Zugriff. Außerdem finden Sie alle wichtigen Schriftsatzmuster zum Thema Unterhalt gleich als bearbeitbare Word-Datei. | |
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| Haben Sie noch Fragen zum Werk 1x1 Familienrecht? Das 1x1 Familienrecht ist ein komfortables Berechnungsprogramm. Dank der intuitiven Benutzerführung behalten Sie immer den Überblick, sodass Sie mit wenigen Klicks zum richtigen Ergebnis gelangen. Wenn Sie noch Fragen zu unserem Service haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir zeigen Ihnen gerne, wie Sie z.B. Einkünfte der Kinder noch detaillierter aufschlüsseln und auch nur eine hälftige Berücksichtigung vornehmen; wie Sie den individuellen Riester Beitrag angeben, Wohnwerte berücksichtigen oder den Berufsaufwand wahlweise nach Leitlinien, prozentual, in Euro oder gar nicht einbeziehen.
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| Stellen Sie sich einmal vor ... | |
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| ... Sie profitieren Sie von einer Software | |
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| ✓ | mit mit übersichtlichen Eingabemasken, die Sie intuitiv zu den richtigen Rechenergebnissen führt – bei Einkommen/Unterhalt, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich und VKH! | ✓ | mit Berechnungen für bis zu 8 Kinder und der Möglichkeit Einkommen bei Kindern einzugeben | ✓ | mit Düsseldorfer und Bremer Unterhaltstabellen 2024 sowie allen aktuellen OLG-Leitlinien | ✓ | mit rund 110 Formularen und Checklisten |
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| Die Lösung ist unser Berechnungsprogramm: „Das 1x1 des Familienrechts“. Das sollten Sie sich mal in Ruhe anschauen: Greifen Sie heute noch zu und testen Sie unverbindlich den Matchwinner unter den Unterhalsberechnungsprogrammen! | |
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| Stellen Sie sich das „1x1 des Familienrechts“ vor wie einen Kollegen, der nicht nur ein juristisches, sondern auch ein mathematisches Genie ist. Und er steht Ihnen bei jeder Frage hilfreich zur Seite. Schneller kommen Sie kaum zur Lösung. Und wie das geht, zeigen wir Ihnen jetzt an einem Beispiel, wie Sie es wahrscheinlich auch kennen: Ihre Mandantin will sich von ihrem Ehemann scheiden lassen. Sie möchte wissen, wie viel Unterhalt sie für sich und die drei Kinder verlangen kann. Ihr Mann hat mit seiner Freundin noch ein weiteres minderjähriges Kind. | |
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| Schritt 1 (ohne das 1x1 des Familienrechts) Sie müssen das Nettoeinkommen der Beteiligten ermitteln, um die Unterhaltsansprüche berechnen zu können. Vom Bruttoeinkommen können abgesetzt werden: Steuern Pflichtversicherungsbeiträge Vorsorgeaufwendungen etc.Um zu wissen, in welcher Höhe die Abzüge vorgenommen werden können, müssen Sie diese Werte kennen: Lohn- und Einkommensteuertabelle die aktuellen sozialversicherungsrechtlichen Werte die Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherungssätze diverse Freibeträge und PauschalenDabei ändern sich die meisten Rechenwerte mindestens einmal im Jahr. Wer behält da noch den Überblick? Einfacher geht es mit dem 1x1! 1. Alle Eingaben in einer Maske tätigen:
2. Auf Ergebnis klicken:
| | Schritt 2 (ohne das 1x1 des Familienrechts) Nun berechnen Sie den Unterhalt. Zunächst betrachten Sie den Hauptverdiener. Hier sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen: Wie hoch ist der Erwerbstätigenbonus? Welcher Berufsaufwand kann geltend gemacht werden? Welche Vorsorgeaufwendungen sind anzurechnen? In welcher Höhe können Fahrtkosten abgezogen werden? Besteht ein Wohnvorteil? Können darauf entfallene Schulden abgesetzt werden? Wie hoch ist der Splittingvorteil?Und dazu kommt: Jedes Oberlandesgericht sieht die Dinge anders. Mit dem 1x1 ist das kein Problem! Einfach das zuständige OLG anklicken – und die aktuellen Werte werden automatisch für die Berechnung herangezogen. Hauptverdiener:
Weitere Verdiener:
| | Schritt 3 (ohne das 1x1 des Familienrechts) Sie wollen den Kindesunterhalt ausrechnen. Sie müssen wissen Wer ist barunterhaltspflichtig? Müssen u.U. mehrere Pflichtige zahlen? Wie wirkt sich eigenes Einkommen der Kinder aus? Wie hoch ist jeweils das Kindergeld? In welcher Höhe wird Kindergeld angerechnet?Mit dem 1x1 steht Ihnen ein übersichtliches Eingabefeld für den Kindesunterhalt zur Verfügung. Für bis zu 8 Kinder!
| | Schritt 4 (ohne das 1x1 des Familienrechts) Nun kommen Sie zum Ergebnis. Es liegt ein Mangelfall vor, wie beim Großteil aller Unterhaltsmandate. Nun wird es erst richtig kompliziert. Hier sind diverse Faktoren zu berücksichtigen. Sie müssen Varianten rechnen. Und dies alles im Kopf? Machen Sie es sich leicht und nutzen Sie das Mangelfall-Formular des 1x1. Je nachdem, welches Feld Sie anklicken, ändern sich die Ergebnisse. So können Sie schnell die für Ihren Mandanten günstigste Alternative wählen.
Frage zum Mangelfall
Ergebnis zum Mangelfall
| | Mit dem 1x1 des Familienrechts exportieren Sie die gesamten Berechnungen zu Ihrem Fall druckfertig als Word- oder PDF-Dokument.
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| Mehr Zeit für fundierte Mandantengespräche ... das hat sich herumgesprochen! | |
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| Wir fassen für Sie in 5 Punkten zusammen, warum sich die Arbeit mit unserem Berechnungsprogramm „1x1 des Familienrechts“ auch für Sie lohnt: | |
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| | Sie sparen Arbeitszeit: Das Programm automatisiert die lästigen Berechnungen im Familienrecht. So reduzieren Sie erheblich den Zeitaufwand pro Mandat. | | Sie können das Programm sofort anwenden: Dank der klaren Benutzerführung und den instruktiven Bildschirmmasken finden Sie sich von Anfang an problemlos zurecht. | | Sie können sich auf die Richtigkeit der Berechnungen verlassen: Die Rechenwertbibliothek ist immer aktuell und die Verbraucherpreisindizes werden laufend aktualisiert | | Sie behalten den Überblick über Ihre Berechnungen: Sie speichern die Daten und Ihre Berechnungen einfach ab, und können sie jederzeit öffnen, Varianten kalkulieren (z.B. mit unterschiedlichen Betreuungsanteilen) und veränderten Bedingungen anpassen. | | Alle Rechenergebnisse können Sie übersichtlich ausdrucken: so überzeugen Sie Ihre Mandanten, bei Gericht und Antragsgegnern. |
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| Viele Kollegen sind erleichtert, dass ihnen das Gericht das Thema „Versorgungsausgleich“ abnimmt. Aber Achtung: wenn’s hart auf hart geht, tragen Sie das Haftungsrisiko. Um Sie vor diesem Risiko zu schützen, ermitteln Sie mit dem „1x1 des Familienrechts“ auch problemlos den Versorgungsausgleich. Normen, Rechenwerte und Unterhaltssätze ändern sich laufend. Das Ganze immer selbst im Blick zu behalten scheint schier unmöglich! Arbeiten Sie mit dem „1x1 des Familienrechts“, denn mit unserem Berechnungsprogramm rechnen Sie stets zuverlässig und mit den aktuellen Werten. | |
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| Setzen Sie einmal das Haftungsrisiko und die Zeitaufwände dagegen: | |
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| | Wie viele Stunden verbringen Sie mit familienrechtlichen Berechnungen, wenn Sie alle Rechenwerte recherchieren und mit Papier, Bleistift und Taschenrechner arbeiten? | | Wie hoch ist Ihr Haftungsrisiko, weil Ihre familienrechtlichen Berechnungen fehlerhaft sind? |
Übers Jahr gerechnet sicherlich ein Mehrfaches dieses Betrags! Und die Arbeitszeit, die Sie so gewinnen, nutzen Sie für die wirklich wichtigen Dinge. Sie werden nicht mehr auf das „1x1 des Familienrechts“ verzichten wollen. Lassen Sie sich diesen Zeit-Sparer und Haftungs-Minimierer nicht entgehen und antworten Sie gleich jetzt!
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