Aktuelle Meldungen, Rechtsprechung und Praxistipps für Betriebsräte
Wird dieser Newsletter nicht richtig angezeigt? » Zur Webseitenansicht
KW 27  
  2025
RECHTSPRECHUNG  |  PRAXISWISSEN  |  LESETIPPS
Liebe Leser*innen,
die »Arbeits- und Sozialordnung 2025« ist mehr als ein Nachschlagewerk für Praktiker. Mit verständlich aufbereitetem Fachwissen gehört der »Kittner« zum festen Inventar der Betriebsratsbüros in Deutschland. Und das inzwischen seit 50 Jahren. Dieses Jubiläum wurde in Dortmund gebührend gefeiert.
 
Keine »Eintagsfliege« sind mittlerweile auch Gefährdungsbeurteilungen, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Betriebe kümmern sich um die Arbeitssicherheit, auch wenn es an der einen oder anderen Stelle Nachholbedarf gibt.
 
Imer häufiger kommt in Betrieben mittlerweile Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten, über entsprechende KI-Kompetenzen verfügen. Was das bedeutet, erfahrt Ihr in der »Computer und Arbeit« 6/2025.
Viel Spaß beim Lesen und herzliche Grüße
 
Mirko Stepan
REDAKTION
 
AKTUELLE MELDUNGEN

 
Gesundheitsschutz
Gefährdungsbeurteilung gehört zum guten Ton
 
Seit 2015 führen immer mehr Betriebe Gefährdungsbeurteilungen durch. Arbeitssicherheit hat offensichtlich einen höheren Stellenwert als früher. Eine Entwicklung, die kein Selbstläufer ist.
 
WEITERLESEN

 
Jubiläum
50 Jahre »Kittner« im Fußballmuseum
 
Die »Arbeits- und Sozialordnung«, von vielen nur der »Kittner« genannt, ist in diesem Jahr in der 50. Auflage erschienen. Ein nicht nur für die Verlagsbranche besonderes Jubiläum, das der Frankfurter Bund-Verlag in ganz besonderer Umgebung gefeiert hat: im Deutschen Fußballmuseum in Dortmund.
 
WEITERLESEN
RECHTSPRECHUNG

 
Sachmittel
Betriebsrat steht eigene Mailadresse zu
 
Ein einzelnes Betriebsratsmitglied kann für sich eigenständig Ansprüche auf die Bereitstellung von Informations- und Kommunikationstechnik wie ein eigenes E-Mail-Postfach geltend machen, wenn das für die Ausübung seines Amts erforderlich ist. Ein Beschluss des Betriebsrats ist nicht zwingend erforderlich, so das LAG Niedersachsen.
 
WEITERLESEN

 
Zustimmungsersetzung
Einseitige Erklärung kann zur Beschlussverfahren erledigen
 
Beantragen Arbeitgeber die Zustimmungsersetzung und erklären im Beschlussverfahren in der Beschwerdeinstanz einseitig die Erledigung, hat das zuständige Arbeitsgericht bei Rechtsbeschwerde des Betriebsrats zu prüfen, ob das Verfahren eingestellt werden kann. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) per Beschluss klargestellt.
 
WEITERLESEN
PRAXISWISSEN

 
»Computer und Arbeit«
12 Fragen zu KI-Schulungen im Betrieb
 
Seit Februar 2025 sind die ersten Regelungen der Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO) anwendbar. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass Beschäftigte, die mit KI-Systemen arbeiten, über entsprechende KI-Kompetenzen verfügen. Was das bedeutet, beantwortet Sebastian Baunack im Titelthema der »Computer und Arbeit« 6/2025.
 
WEITERLESEN

 
»Gute Arbeit«
Tatort Arbeitsplatz: Gewalt und wirksame Prävention
 
»Patient versorgt, Arzt verprügelt« – solche Schlagzeilen tauchen seit Jahren auf. Immer wieder erleben Beschäftigte Gewalt am Arbeitsplatz oder sie werden Zeuge von körperlichen und psychischen Übergriffen. Die Folgen für Betroffene, Betriebe und Einrichtungen können gravierend sein. In »Gute Arbeit« 6-7/2025 werden Präventionsansätze vorgestellt.
 
WEITERLESEN
Feedback
Wie hat Euch der heutige Newsletter gefallen?
 
Hat Euch die Newsletter-Ausgabe gefallen? Habt Ihr Fragen, Anregungen oder Themenwünsche? Dann schreibt uns! Eure Meinung ist uns wichtig!
 
kontakt@ bund-verlag. de
LESETIPPS
UrlaubArbeits- und Sozialordnung 2025
Ewald Helml
 
Michael Kittner
 
Urlaub
 
Arbeits- und Sozialordnung 2025
 
Umfang und Festlegung | Verfall und Abgeltung Mitbestimmung für Betriebs- und Personalräte
 
Gesetze, Einleitungen, Übersichten
Die Jubiläumsausgabe
 
Jetzt bestellen
Jetzt bestellen
Impressum:
Bund-Verlag GmbH
Emil-von-Behring-Str. 14
60439 Frankfurt/Main

 
Postanschrift:
Bund-Verlag GmbH, 60424 Frankfurt am Main
 
Web: w w w. bund-verlag. de
E-Mail: kontakt@bund-verlag.de
Tel.: +49 69 79 50 10-0
Geschäftssitz: Frankfurt/M.
HR B 29521 AG Frankfurt/M.
DE 811884906
 
Redaktion: Mirko Stepan
Verantwortlich für den Inhalt: Irmgard Schmalix
Geschäftsführer: Jürgen Scholl

Copyright © 2025 Bund-Verlag GmbH
  Newsletter abbestellen
w w w. bund-verlag. de | Tel.: +49 69 79 50 10-20 | E-Mail : kontakt@bund-verlag.de