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Sehr geehrte Damen und Herren,

vermutlich haben Sie inzwischen alle Ihre Steuererklärung abgegeben – oder...?! Dann wird es auch schon Zeit, sich mit 2022 zu beschäftigen und mit einer steuerlichen Bestandsaufnahme zu starten. So können Sie ganz entspannt und frühzeitig die Weichen für das nächste Jahr stellen.

Ein Thema, mit dem Sie sich beschäftigen sollten: Die Kleinunternehmer-Regelung. Das ist eine interessante Sonderregelung bei der Umsatzsteuer, für die aber bestimmte Umsatzgrenzen eingehalten werden müssen. 

Wenn Sie die Kleinunternehmer-Regelung bisher genutzt haben, aufgrund der Höhe Ihres Umsatzes aber den Anspruch darauf verlieren, müssen Sie Ihre Leistungen ab dem 1.1. des neuen Jahres der Umsatzsteuer unterwerfen. Ob das passiert, müssen Sie selbst berechnen – das Finanzamt merkt es zwar auch (irgendwann), teilt Ihnen den Übergang zur sogenannten Regelbesteuerung aber meist erst Monate oder sogar Jahre später mit. Sie müssen Ihren umsatzsteuerlichen Status also immer selbst im Blick haben – so schonen Sie Nerven und Portemonnaie!

Passen Sie gut auf sich auf und bleiben Sie gesund!

 
Bis zum nächsten Mal
Ihre
 
Maike Backhaus
Redaktion Steuertipps
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Große Sonderseite zur Kleinunternehmer-Regelung
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Kleinunternehmer: Vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren
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Gewerbetreibender oder Künstler?
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UMSATZSTEUER
Seelsorge im Altenheim

Große Sonderseite zur Kleinunternehmer-Regelung

Was ist ein Kleinunternehmer und was genau ist die Kleinunternehmerregelung? Hier gibt es die Antwort! Detailliert, verständlich und informativ.
 
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Kleinunternehmer: Vom umsatzsteuerlichen Sonderstatus profitieren

Von der Kleinunternehmer-Regelung können sowohl nebenberuflich als auch hauptberuflich Selbstständige profitieren, wenn sie entweder nur geringe Umsätze erzielen oder hohe Umsätze, die im Wesentlichen von der Umsatzsteuer befreit sind.

Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt für eine Bestandsaufnahme!

 
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Gewerbetreibender oder Künstler?

Ein DJ kann Künstler sein, entschied das Finanzgericht (FG) Düsseldorf. Warum das wichtig ist und welche Voraussetzungen er dafür erfüllen muss, lesen Sie hier.
 
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Seelsorge im Altenheim kann umsatzsteuerfrei sein

Die seelsorgerische Versorgung eines Altenheims im Umfang von zehn Wochenstunden durch Gottesdienste, Bibelstunden, Bibelgruppen und Einzelseelsorge ist eine Leistung, die von der Umsatzsteuer befreit sein kann.
 
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Steuererklärung gratis für Kurzarbeiter

Sie kennen Menschen, die während der Pandemie von Kurzarbeit betroffen waren und möchten sie unterstützen? Dann erzählen Sie ihnen von unserer kostenlosen SteuerSparErklärung exklusiv für alle, die 2020 Kurzarbeitergeld bezogen haben. 

Leiten Sie Ihren von Kurzarbeit betroffenen Verwandten und Freunden einfach diesen Link weiter:

 
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