Der Bundesrat hat die Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet, die Länder fordern aber noch Nachbesserungen. Und: Ein Rechtsgutachten zur Änderung des Mietwucher-Paragrafen kommt zu dem Ergebnis, dass der Entwurf verfassungskonform ist.͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏ ͏
| die Reform des Klimaschutzgesetzes steht: Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat die hitzig diskutierte Novelle durchgewunken. Welche Nachbesserungen die Länder fordern und warum die Bundesregierung nach einer Klage nun auch noch ihr Klimaschutzprogramm überarbeiten muss, lesen Sie in unserer Top-News. Keine Einigung in Sicht ist bisher in unserem zweiten Beitrag, in dem es um die vom Bundesrat vorgeschlagene Verschärfung des Mietwucher-Paragrafen geht. Ein aktuelles Rechtsgutachten könnte jetzt wieder Bewegung in die Sache bringen: Es kommt zum Ergebnis, dass der Gesetzentwurf verfassungskonform sei. Wir wünschen eine interessante Lektüre Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
|
| |
|
| |
| |
| |
| | | | | | |
Wenn alles stimmt, nur die Software nicht die richtige ist | Dann ist es Zeit sich mit dem Wechsel auseinanderzusetzen. Eine zukunftssichere Softwarelösung ist der entscheidende Erfolgsfaktor im digitalen Immobilienmanagement. Wechseln Sie jetzt zum führenden Anbieter digitaler Software-Lösungen für die kaufmännische Immobilienverwaltung.
|
|
|
| |
| | | | |
|
| |
| |
| |
| | | | | | |
CO2-Kosten transparent aufteilen | Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) regelt seit Januar 2023 die Verteilung der CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter. Kunden von ista profitieren hier vom Service der Heizkostenabrechnung, weil dieser die Umlage der CO2-Kosten bei der Abrechnung gratis ermittelt.
|
|
|
| |
| | | | |
|
| |
| |
| |
| |
| |
| | | | | | |
Sind Festpreise bei der Energiebeschaffung wieder erste Wahl? | Nach zwei turbulenten Jahren kehrte wieder mehr Ruhe auf dem Energiemarkt ein. Viele Verwalter wünschen sich nun Beständigkeit bei der Energiebeschaffung durch langfristige Verträge. Doch die Situation ist heute anders als vor der Energiekrise. Was sollten Sie jetzt bei Fixpreisverträgen beachten?
|
|
|
| |
| | | | |
|
| |
| |
| |
| |
| |
| | |
BVI-Kongress: Wo ist der Aufbruch? | |
| Auf dem Deutschen Immobilienverwalter Kongress 2024 wurden wichtige Themen gespielt. Doch am Ende der Veranstaltung fragte ich mich: Wie will der Verband junge Mitglieder ansprechen? Und mit welchem Konzept geht er in die Zukunft? Jetzt weiterlesen > |
|
|
| |
| |
BGH: Kündigung muss keinen Termin nennen | |
| Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses erfordert keine Angabe der Kündigungsfrist oder des Termins, zu dem die Kündigung wirksam werden soll. Nennt der Vermieter einen zu frühen Kündigungstermin, kann die Kündigung gleichwohl zum nächstmöglichen Termin wirksam sein. Jetzt weiterlesen > |
|
|
| |
| |
| |
| |
|
| |
|
| | |
| |
Sie erhalten den Newsletter an die E-Mail-Adresse newsletter@newslettercollector.com. Wenn Sie den Newsletter nicht mehr erhalten möchten, klicken Sie bitte hier. Wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse und Ihre persönlichen Daten ändern möchten, klicken Sie bitte hier. | |
|
| |
| |
Impressum Redaktion ImmobilienWirtschaft Annika Weyde (inhaltlich verantwortlich) Verlags-/Redaktionsanschrift: Haufe-Lexware GmbH & Co. KG Munzinger Straße 9 D-79111 Freiburg Telefon: 0761/898-0 E-Mail: immobilienwirtschaft@haufe.de |
Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg Registergericht Freiburg, HRA 4408 Komplementäre: Haufe-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557; Martin Laqua Geschäftsführung: Iris Bode, Jörg Frey, Matthias Schätzle, Christian Steiger, Dr. Carsten Thies Beiratsvorsitzende: Andrea Haufe Steuernummer: 06392/11008 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 812398835 Link zur Datenschutzerklärung |
|
|
|
|