gestern Abend berichteten wir erstmals über eine im Wortsinne brandheiße Geschichte: Eine Finanzbeamtin in Mecklenburg-Vorpommern soll Steuererklärungen der umstrittenen „Klimaschutzstiftung“, die im Januar 2021 auf Betreiben von Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) gegründet wurde, um amerikanische Sanktionen gegen die Gaspipeline Nord Stream 2 zu umgehen, im Kamin einer Bekannten verbrannt haben. Das Medienecho auf unsere Recherchen war gewaltig – unter anderem Bild und Spiegel griffen die Geschichte auf. Seitdem herrscht helle Aufregung in der Schweriner Staatskanzlei sowie in den dortigen Ministerien für Finanzen und für Justiz. Die Ministerpräsidentin verspricht Aufklärung, aber die Geschichte wird immer dubioser. Ulrich Thiele und Cicero-Chefredakteur Alexander Marguier sind der Sache weiter nachgegangen. Im Skandal um Schwesigs Klimastiftung geht es um „Verbrannte Akten, verbrannte Erde“. Nicht weniger skandalös ist die Migrationspolitik der Bundesregierung. Der CDU-Politiker Detlef Seif wirft der Ampel-Koalition vor, eine Politik der offenen Grenzen zu betreiben – und dabei notwendige Sicherheits- und Kapazitätsabwägungen zu vernachlässigen. Deutschland müsse seiner humanitären Verpflichtung als auch seinen nationalen Interessen gerecht werden, betont Seif im Cicero-Interview. Denn bisher sei es so: „Die Bundesregierung vernachlässigt unsere Sicherheitsinteressen.“ Der Volkswirt Thomas Mayer sieht ein Jahr nach dem Beginn des Ukrainekrieges noch an anderen Stellen Handlungsbedarf: Deutschland ist unter Angela Merkel träge geworden und hat sich zu lange an einem pazifistischen Zeitgeist orientiert. Damit wir für den Systemwettbewerb mit China und die militärische Bedrohung aus Russland gerüstet sind, bedarf es dringend der versprochenen Zeitenwende, schreibt Mayer in seinem Gastbeitrag „Deutschland im Dornröschenschlaf“. Wo die Politik fehlgeht, greift das Bundesverfassungsgericht korrigierend ein – dass es dieser Aufgabe in den vergangenen Jahren nicht immer nachgekommen ist, haben wir bei Cicero immer wieder dokumentiert. Umso bemerkenswerter, wenn das Gericht einmal eine Entscheidung trifft, die wirklich als unabhängig gelten kann. Das Urteil des BVerfG, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung nicht anders behandelt werden dürfe als die anderen Parteienstiftungen, ist für den Rechtswissenschaftler Volker Boehme-Neßler nämlich bahnbrechend. Es beendet einen jahrzehntelangen zweifelhaften Umgang mit Staatsgeld für politische Stiftungen und stärkt den politischen Wettbewerb unter den Parteien. Ein anderes Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist mittlerweile drei Jahre alt. Am 26. Februar 2020 hat das BVerfG das Recht auf selbstbestimmtes Sterben bestärkt. Obwohl das Gericht erheblichen Regelungsbedarf anmahnte, um die Unabhängigkeit dieser individuellen Entscheidung sicherzustellen, geht die Arbeit des Bundestags zum Thema „Suizidhilfegesetz“ nur langsam voran. Der Beitrag des Gesundheitsökonomen Matthias Schrappe ist deswegen so lesenswert, weil er, der sich als Befürworter des selbstbestimmten Suizids versteht, darin auch auf die durchaus schwerwiegenden Einwände eingeht, die eine klare gesetzliche Regelung umso nötiger machen. Schrappe fordert deshalb: „Der Bundestag muss endlich handeln!“ Ihr Ingo Way, Leiter Online-Redaktion |