Immobilienwirtschaft: Pläne der neuen Regierung / Mehfamilienhaus: Grillsaison als Streitpunkt
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Guten Tag Herr Do,
der Koalitionsvertrag steht: Union und SPD setzen auf Wohnungsbau, Mieterschutz und steuerliche Anreize. Doch wie konkret sind die Pläne? Einen Überblick über die Maßnahmen und ihre Auswirkungen auf die Immobilienbranche finden Sie in der ersten News.
 
Grillzeit = Streitzeit? Was im Mehrfamilienhaus erlaubt ist, regeln Mietvertrag, Hausordnung und Gerichtsurteile. Wann Grillen auf Balkon, Garten oder Terrasse rechtens ist und wann der Nachbar mitreden darf, lesen Sie im zweiten Beitrag.
 
 
Wir wünschen eine informative Lektüre
 
Ihre Redaktion Immobilienwirtschaft
 
 
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Grillen im Mehrfamilienhaus: Was ist erlaubt?
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US-Zölle: Gift für die Immobilienwirtschaft?
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Immobilienchefs verdienen immer mehr
Mann Büro Hochhäuser Bürogebäude Arme hoch Die Gehälter der Corporate Real Estate Manager (CREM) werden 2025 weiter steigen, wie eine neue Studie von Corenet Global und Ferguson Partners zeigt – jeder zweite Top-Immobilienmanager erwartet zusätzliche Boni.
 
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GdW-Fachkongress ERP- und IT-Systeme 2025Es wird immer sichtbarer: Die Bedeutung von ERP-Systemen als Gatekeeper für andere Tools ist nicht mehr unangefochten. Zeit für die Unternehmen der Wohnungswirtschaft, sich damit intensiv zu beschäftigen.
 
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Immobilienbranche bewertet Koalitionsvertrag
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Real Estate Arena – die Mitmach-Messe
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Bus Bushaltestelle Himmel blauDie EU-Kommission bremst ESG mit dem Omnibus-Paket aus, gleichzeitig erhöht der anstehende Emissionshandel den Druck in Sachen Treibhausgasbilanz – und die Immobilienbranche muss sich in diesem Spagat neu ausrichten. Drei Fragen an den Immobilien-Intellektuellen Prof. Dr. Michael Simon. 
 
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BGHKein Pardon für bauliche Veränderungen ohne Beschluss
PresslufthammerFührt ein Wohnungseigentümer bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum aus, ohne durch Beschluss ermächtigt zu sein, kann er einem Beseitigungsverlangen nicht entgegenhalten, einen Anspruch auf Gestattung zu haben. Ein vermietender Eigentümer muss für bauliche Veränderungen durch seinen Mieter einstehen, wenn er diese erlaubt oder duldet.
 
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