| | | | |  | Konfession als | | Einstellungsvoraussetzung? | |
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| | | Sehr geehrte Damen und Herren, |
dürfen kirchliche Arbeitgeber Stellen nur für Angehörige einer bestimmten Konfession ausschreiben? Darüber hat der Europäische Gerichtshof (EuGH, Az C-414/16) am 18. Juli 2017 verhandelt. Zugrunde lag der Fall einer konfessionslosen Bewerberin, die sich erfolglos auf eine im Bereich der Diakonie ausgeschriebene Referentenstelle beworben hatte. In der Stellenausschreibung war die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) angehörenden Kirche gefordert.
Während das Arbeitsgericht Berlin der Entschädigungsklage nach § 15 Abs. 2 AGG stattgab, unterlag die Bewerberin vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Das Gericht stellte fest, dass die Klägerin nicht zu Unrecht wegen ihrer Religion benachteiligt werde, da eine Ungleichbehandlung im Hinblick auf das sich aus Art. 140 GG iVm. Art. 137 WRV ergebenden kirchliche Selbstbestimmungsrechts nach § 9 AGG gerechtfertigt sei.
Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit seiner Vorlage vom 17. März 2016 (8 AZR 501/14 (A) an den EuGH gewandt, um u.a. die Frage klären zu lassen, ob kirchliche Arbeitsgeber verbindlich selbst bestimmen können, dass eine bestimmte Religion nach der Art der Tätigkeit oder der Umstände ihrer Ausübung eine wesentliche, rechtmäßige und gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Ein Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten. Wir halten Sie über weitere Entwicklungen in dieser Frage gerne auf dem Laufenden. Einen interessanten Bericht des Deutschlandfunks finden Sie hier.
Nach der Sitzung der Bundeskommission Ende Juni wurde in den RK Ost und Mitte Anfang Juli getagt. In der RK Ost waren vor allem die Umsetzung des TVL-Abschlusses im Land Berlin für Mitarbeitende in Berliner Kitas und die Ausbildungsvergütungen in Anlage 7 der AVR Thema. In der RK Mitte wurden für die Amtsperiode die Vorsitzenden und die stellvertretenden Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses gewählt.
Die Dienstgeberseite in der RK Ost sieht sich durch ein Urteil des BAG zur Besitzstandsabschmelzung bestätigt. Danach habe der Vermittlungsausschuss der Regionalkommission Ost seine Kompetenz nicht überschritten hat, indem er Besitzstände für bereits Beschäftigte teilweise mit Tariferhöhungen verrechnete.
Neue Entscheidungen und Urteile gehen natürlich auch in unsere Seminare zum Arbeitsrecht der Caritas ein. Denn insbesondere im Arbeitsrecht ist es wichtig fachlich immer auf dem neuesten Stand zu sein, da es ansonsten schnell zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen kann. Hier finden Sie eine Übersicht unserer dieses Jahr noch anstehen Seminartermine.
Wenn Sie weiteren Schulungsbedarf in Ihren Einrichtungen haben, dann fragen Sie nach unseren Inhouse-Seminaren, die sich in der Regel bereits ab sechs Teilnehmenden rechnen. Kontaktieren Sie dazu bitte Anna Englaender (0761 / 36825-36). Unser gesamtes Fortbildungsprogramm 2017 finden Sie hier. Auch das Programm der 11. Freiburger Personalrechtstage am 30.11./01.12.2017, zu denen ich Sie hiermit schon herzlich einlade, bietet Ihnen wieder wichtige Impulse für Ihre Personalarbeit.
Herzliche Grüße Ihre
 Petra Itschert | Geschäftsführerin | Lambertus-Verlag GmbH Tel +49(0)761.36825-0 | Fax +49(0)761.36825-33 |
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| | |  | | | Aus den Arbeitsrechtlichen Kommissionen |
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| Sitzung der RK Ost am 6. Juli Auf der Tagesordnung standen die Ausbildungsvergütung in der Anlage 7 zu den AVR und mit der Umsetzung des TVL-Abschlusses im Land Berlin für Mitarbeitende in Berliner Kitas. - Dienstgeberbrief RK-Ost - Informationen der Mitarbeiterseite Sitzung der RK Mitte am 6. Juli Es wurden unter anderm die Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses nach § 19 der AK-Ordnung gewählt, was für diese Amtsperiode noch ausstand. - Dienstgeberbrief der RK-Mitte - AK-Info Mitte (wird nachgeliefert, sobald es vorliegt).
Sitzung der Bundeskommission am 22. Juni
Vergütungserhöhung für den Rettungsdienst muss in die Vermittlung Die Bundesebene der Arbeitsrechtlichen Kommission des Deutschen Caritasverbandes e.V. (AK) konnte sich bei ihrer Sitzung in Köln nicht auf eine Erhöhung der Gehälter für Mitarbeitende im Rettungsdienst einigen. - Pressemitteilung der Dienstgeber - AK-Info der Mitarbeiterseite - BK-Dienstgeberbrief 02/2017
Ergänzung Anlage 32 AVR Die Bundeskommission beschloss eine Ergänzung der Anlage 32 zu den AVR. Damit werden nun im Anhang E zur Anlage 32 AVR die Mitarbeiter mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung mit den Entgeltgruppen 13 bis 15 abgebildet. - Beschlusstext | | |
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| |  | | | BAG-Urteil zur Besitzstandsabschmelzung in der Region Ost |
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| Die Dienstgeberseite sieht sicht durch Urteil des Sechsten Senats die Arbeit der Regionalkommissionen bestätigt. Danach habe der Vermittlungsausschuss der Regionalkommission Ost seine Kompetenz nicht überschritten, indem er Besitzstände für bereits Beschäftigte teilweise mit Tariferhöhungen verrechnete.
- Pressemitteilung der Dienstgeberseite - Informationen der Mitarbeiterseite (reichen wir nach, sobald sie vorliegen) | | |
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| | | In der bundesweiten Job- und Praktikumsbörse finden Sie neben aktuellen Jobangeboten für Fachkräfte auch Ausbildungsplätze, Praktika, als auch FSJ- und BFD-Stellen in den Diensten und Einrichtungen der Caritas. Sie sind als Dienstgeber auf der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern? Nutzen Sie die Job- und Praktikumsbörse der Caritas. So erreichen Sie täglich mehrere tausend Personen. | | |
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| |  | | | Save the dates - Unsere Fortbildungs- und Seminarangebot in 2017 |
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| Auch in 2017 können wir Ihnen wieder ein Fortbildungsprogramm anbieten, das Sie in Ihrem Arbeitsfeld praxisnah immer auf dem neuesten Stand hält. Neu in diesem Jahr ist das Seminar zur neuen Eingruppierung Pflege, das zweitägige Intensivseminar zur Eingruppierung nach den Anlagen 2, 31 und 32 AVR Caritas mit Simone Küster sowie das Seminar Update Pflegesozialrecht
❶ NEU: Seminar zur neuen Eingruppierung Pflege Im Seminar werden die Neuregelungen der neue Entgeltordnung für den Bereich der Pflege systematisch und praxisnah vorgestellt und mit vielen Anwendungsbeispiele vertieft, damit Sie Sicherheit für Ihren Arbeitsalltag gewinnen. Was Sie bei Neueinstellungen und der Überleitung von bereits vorhandenen Mitarbeitern beachten müssen wird im Einzelnen erläutert, ebenso die methodische Vorgehensweise bei Eingruppierungen insgesamt (Tarifautomatik, Bildung von Arbeitsvorgängen, Bewertungsmerkmale etc.). Zusatztermin am 21. September 2017 in Hamburg. ❷ NEU: Zweitägiges Vertiefungsseminar zur Eingruppierung nach den Anlagen 2, 31 und 32 der AVR Caritas Neues, zweitägiges AVR-Vertiefungsseminar zur methodischen Eingruppierung von Beschäftigten nach den Anlagen 2, 31 und 32 der AVR-Caritas am 5. und 6. Oktober 2017 im Burkardushaus in Köln und am 12. und 13. Dezember 2017 im Intercity Hotel in Düsseldorf. Referentin: Simone Küster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, PIW Training & Beratung GmbH, Fachautorin ❸ Seminar zur Eingruppierung nach der Anlage 33 der AVR Caritas Neues AVR-Vertiefungsseminar zur methodischen Eingruppierung von Beschäftigten nach der Anlage 33 der AVR der Caritas am 16. November 2017 im Maternushaus in Köln. Referentin: Simone Küster, Fachanwältin für Arbeitsrecht, PIW Training & Beratung GmbH, Fachautorin
❹ Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts für kirchlich-caritative Einrichtungen und Dienste Zweitägiges Grundlagenseminar am 20. und 21. September im GHOTEL in Würzburg. Referent: Jörn Wiedmann, Dozent, Fachautor und Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht.
❺Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft in caritativen Einrichtungen und Diensten Vertiefungsseminar am 26. September 2017 im Burkardushaus in Würzburg. Referentin: Jutta Schwerdle, Dozentin, Fachautorin und Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
Die 11. Freiburger Personalrechtstage - Die Tagung zum kirchlich-caritativen Arbeitsrecht Die Tagung bietet Ihnen erneut wichtige Impulse für Ihre Personalarbeit in den Einrichtungen und Diensten der Caritas. Informieren Sie sich über relevante Änderungen in zentralen arbeitsrechtlichen Gebieten, erfahren Sie alles über die wesentlichen tarifrechtlichen Entwicklungen im kommenden Jahr und lassen Sie sich Anregungen für Ihre tägliche Personalpraxis geben. Daneben besteht ausreichend Gelegenheit zum Austausch und zur Vernetzung mit anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern. Am 30. November und 1. Dezember 2017 in Freiburg.
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| | | Die 2. Ergänzungslieferung 2017 mit den neuen eingearbeiteten Beschlüssen und einem neuen Freischaltcode für die AVR-Online wurde im Juni ausgeliefert.
Beim Abdruck des § 13 Abs. 4 Anlage 33 wurde in der Ergänzungslieferung 2/2017 der AVR-Loseblattausgabe aus Versehen die aktuelle Fassung für die West-Regionen nicht mehr mit abgedruckt. Im Vorgriff auf die Korrektur mit der nächsten Ergänzungslieferung stellen wir Ihnen Austauschseiten zum kostenfreien Download zur Verfügung, ebenso wie eine Korrektur in der Regelung zur Kinderzulage.
Gute Gründe für die AVR-Loseblattausgabe • Offizielle Textausgabe des Deutschen Caritasverbandes e.V. • Inklusive kostenlosem Zugang zur AVR-Online • Sonderpreise bei unseren Seminaren und den Personalrechtstagen • Kostenlose Urteilsdatenbank • Ihre AVR ist immer auf dem neuesten Stand
Alle Beschlüsse werden zeitnah eingearbeitet, sobald sie von den Regionalkommissionen umgesetzt wurden. | | |
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| Wenn Sie noch kein Abonnent sind und zukünftig jederzeit über die aktuelle Rechtslage im Arbeitsrecht der Caritas informiert sein möchten, abonnieren Sie am besten unsere Loseblatt-Ausgabe der AVR - wie bereits knapp 5.000 AbonnentInnen. Pro Jahr erhalten Sie zwei bis drei Ergänzungslieferungen, die Sie immer auf dem neuesten Stand im Arbeitsrecht der Caritas halten.
Alle AbonnentInnen der AVR-Loseblattausgabe erhalten einen kostenlosen Zugang zu unserer AVR-Online-Plattform, auf der Sie sich die AVR für Ihre Region in durchgeschriebener Fassung anzeigen lassen können. Aktuelle Änderungen durch die Bundeskommission sowie der Regionalkommissionen werden zügig eingearbeitet. Die jeweils aktuellen Änderungen werden farbig hervorgehoben, so dass Sie sie auf einen Blick erkennen können. Mit der aktuellen Ergänzungslieferung erhalten Sie einen neuen Freischaltcode. In Kürze werden die alten Codes gesperrt. Bitte geben Sie dann den neuen Freischaltcode nach Aufforderung ein, um Ihr Abonnement zu legitimieren.
Deutscher Caritasverband e.V. Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) LOSE-BLATT-AUSGABE - Grundwerk einschl. Ordner und Register ISBN 978-3-7841-2732-3, Ordner (Pappe), 1284 Seiten 76,- Euro | |
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| | | Ihre Vorteile aus der AVR-Online - Offizielle Textfassung des DCV - Ideal zur Nutzung am PC, Laptop und Tablet - Durchgeschriebene Fassungen aller Bundes- und Regionaltexte - Zeitnahe Aktualisierung - Mit gekennzeichneten Änderungen und Beschlussdatum - Kostenlos für Loseblatt-Abonnenten
Zusätzlich haben alle Interessenten Zugriff auf unsere Online-Gehaltsrechner und kostenlosen AVR-Zusatzmaterialien: - Gehaltsrechner nach den offiziellen Tabellen des Deutschen Caritasverbandes (Brutto/Netto) - Musterdienstverträge und Grundlagen des kirchlichen Arbeitsrechts zum Download - Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte mit mittlerweile 300 Urteilen - Veranstaltungshinweise zum Arbeitsrecht in der Caritas Die Materialien sind aktuell noch kostenlos unter www.lambertus.de/arbeitsrecht verfügbar. Dazu bringen Sie unser Newsletter und unser Twitterkanal immer auf den neuesten Stand in Sachen AVR. | |
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| | | Die offizielle Textausgabe des Deutschen Caritasverbandes e.V.
Seit fast 60 Jahren begleitet der Lambertus-Verlag die Entwicklung der AVR durch die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes mit seinen offiziellen Textausgaben als Loseblatt-Ausgabe, in gebundener Form und online. Inklusive aller regionalen Regelungen. Mit unseren bewährten Arbeitshilfen sind Sie stets über die aktuelle Rechtslage informiert und können diese optimal gestalten und anwenden.
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| Ihre Vorteile - Offizielle Textausgabe des Deutschen Caritasverbandes e.V. - incl. Zentral-KODA-Beschlüsse, AK-Ordnungen, Inkraftsetzungsrichtlinien, Grundordnung, Rahmen-MAVO - gültig für RK Nord, Ost, NRW, Mitte, BW und Bayern - Marginalien und Stichwortverzeichnis - Zusatzmaterialien auf unserer Homepage
Deutscher Caritasverband (Hg.) Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbandes (AVR) Buchausgabe 2017 ISBN 978-3-7841-2942-6, März 2017 22,90 € Mengenpreise: ab 10 St. 20,90 EUR, ab 25 St. 18,50 EUR | |
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| | | Bewährt, übersichtlich, lesefreundlich. Inklusive der Kommentierung der Tätigkeitsmerkmale in den Anlagen 30-33.
Der Praxiskommentar hat sich als unverzichtbares Hilfsmittel zum Verständnis und zur Auslegung der AVR und der immer komplexer werdenden Rechtsmaterie entwickelt. | | |
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| Mit der Ergänzungslieferung 3/2016 werden neben einer gründlichen Überarbeitung der Anlage 14 zu den AVR auch die Anlage 8 und 30 zu den AVR auf den aktuellen Stand gebracht. In die Kommentierung der Anlage 21a zu den AVR werden die neuen tariflichen Regelungen zur Entgeltordnung der Lehrer im TV-L eingearbeitet und neuere Rechtsprechung berücksichtigt.
Mit Ihrem Abonnement haben Sie folgende Vorteile:
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- Hilfreiche Inhaltsübersichten
- Umfangreiches Stichwortverzeichnis
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- Sonderpreise bei unseren Seminaren und den Personalrechtstagen
- Viele weitere kostenlose Zusatzmaterialien wie die Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte und einen AVR-Gehaltsrechner unter www.lambertus.de/arbeitsrecht
Norbert Beyer (Hrsg.), Heinz-Gert Papenheim (Hrsg.) Arbeitsrecht der Caritas Praxiskommentar zu den Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverbandes Grundwerk mit drei Ordnern und Register ISBN 978-3-7841-2094-2, 3 Ordner (Pappe), 3734 Seiten 128,- Euro | |
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| Das gesamte kollektive Arbeitsrecht in Kirche und Caritas aus einer Hand
Ein renommierter Autorenkreis aus Kirche, Caritas und Wissenschaft garantiert eine umfassende und fundierte Kommentierung des Mitarbeitervertretungs-rechts. Einführende Erläuterungen zur Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) ergänzen das Werk und bieten Ihnen das gesamte kollektive Arbeitsrecht in Kirche und Caritas aus einer Hand. Stichwort- und Literaturverzeichnis sind auf aktuellem Stand.
Auch in der letzten Ergänzungslieferung 2/2016 des MAVO-Freiburger Kommentars wurden zahlreiche Beiträge neu überarbeitet. Es handelt sich hierbei um die §§ 14 und 15 zur Tätigkeit und der Rechtsstellung der Mitarbeitervertretung sowie § 36 hinsichtlich des Zustimmungsrechts der MAV in Angelegenheiten der Dienststelle. Daneben wurde die Präambel vollständig überarbeitet und an die neuen Entwicklungen angepasst. Erneuert wurden auch die Adressen und die Besetzung der Kirchlichen Arbeitsgerichte. | | |
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| Gute Gründe für die Loseblattausgabe des Freiburger Kommentars zur MAVO:
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- Viele weitere kostenlose Zusatzmaterialien wie die Urteilsdatenbank der kirchlichen Arbeitsgerichte und einen AVR-Gehaltsrechner unter www.lambertus.de/arbeitsrecht
- Zwei Ergänzungslieferungen pro Jahr halten Sie immer auf dem neuesten Stand im Mitarbeitervertretungsrecht der Caritas
- In der Rubrik „Aktuelles“ erhalten Sie zudem einen Überblick über wichtige aktuelle Urteile, die gerade für die tägliche MAV-Arbeit von Interesse und Bedeutung sind.
Norbert Beyer, Willi Frank, Hans-Günther Frey, Wolfgang Hammerl, Matthias J. Müller, Wilma Schulze Froning, Martin Simon, Reiner Sroka, Gregor Thüsing, Claudia Tiggelbeck, Jacob Joussen Freiburger Kommentar MAVO einschließlich KAGO Freiburger Kommentar zur Rahmenordnung für eine Mitarbeitervertretungsordnung einschließlich Kirchliche Arbeitsgerichtsordnung (KAGO) ISBN 978-3-7841-2421-6, Ordner (Pappe), 1260 Seiten 85,00 € | |
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