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Konsumentenschutz klagt gegen Sunrise

In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behält sich Sunrise Preiserhöhungen vor und schränkt die Möglichkeiten für Kündigungen ein. Der Konsumentenschutz wehrt sich gegen diese kundenunfreundlichen Klauseln und reicht eine Klage gegen das Unternehmen ein. 
Können wir unser Zeitungs- oder Streaming-Abo bald nur noch mühsam und zeitaufwändig per Telefon oder Chat künden? Und müssen wir Preiserhöhungen einfach akzeptieren, weil wir nicht die Möglichkeit haben, das Abo zu beenden?

Dieses Szenario droht, wenn die Geschäftspraktiken von Sunrise Schule machen. Das Unternehmen hat zwei besonders stossende Klauseln in seine AGB gepackt:
  • Kündigungen müssen telefonisch oder per Chat erfolgen, per Brief oder E-Mail sind sie nicht gültig. Wie mühsam und zeitraubend dies sein kann, zeigt das reale Beispiel eines Chatverlaufs im Bild oben. 
  • Sunrise kann Preise der Teuerung entsprechend erhöhen - eine Anpassung nach unten ist jedoch nicht vorgesehen. Und: Eine ausserordentliche Kündigung ist im Fall dieser Tariferhöhung nicht möglich.
Der Konsumentenschutz erachtet diese Klauseln als missbräuchlich und verklagt Sunrise wegen Verstoss gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).

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Sara Stalder
Geschäftsleiterin Konsumentenschutz
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