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Kurzstrecke |
Tagesspiegel Checkpoint vom Freitag, 04.09.2020 | Mix aus Wolken und Sonne, im Laufe des Tages windig, bei max. 23°C. | ||
+ Dirk Behrendt erlaubt angehenden Staatsanwältinnen Kopftuch im Gerichtssaal + Klare Mehrheit bei Leserumfrage für lebenslanges Fahrverbot für Raser + Die Flussbad-Kosten ufern aus + |
von Lorenz Maroldt |
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Guten Morgen, in der Koalition ist das Kopftuch zerschnitten: Justizsenator Dirk Behrendt teilte überraschend mit, dass Rechtsreferendarinnen bei der begleiteten Leitung von Zivilprozessen künftig das religiöse Symbol tragen dürfen – die SPD verweist empört aufs Neutralitätsgesetz: „Der Justizsenator verstößt gegen geltendes Recht“, sagte ein sozialdemokratisches Senatsmitglied dem Checkpoint, und der SPD-Abgeordnete Sven Kohlmeier nannte die unabgestimmte Entscheidung „respektlos gegenüber den Senatskolleginnen und Senatskollegen“, die nach dem Urteil des Bundesarbeitsgericht (eine abgelehnte Lehramtsanwärterin hatte eine Entschädigung erstritten) erst noch ein gemeinsames Vorgehen besprechen wollten. CDU-Rechtexperte Sven Rissmann erhöhte den Einsatz – er warf dem Justizsenator einen „Akt exekutiver Arroganz und Überheblichkeit“ und „fortwährende grüne Trumpisierung der Landespolitik“ vor. Behrendt saß lächelnd auf der Senatsbank und schwieg, und die Grünen-Fraktion ließ ein Schreiben der Bildungsverwaltung von gestern an alle öffentlichen Schulen zur „Anwendung des Neutralitätsgesetzes“ kursieren – darin heißt es: „Für Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (Referendarinnen und Referendare) werden gemäß § 4 Neutralitätsgesetz Ausnahmen vom Verbot gemacht.“ Doch die SPD brachte das nur noch mehr auf die Kirchturmspitze – Kohlmeier sprach von „Nebelkerzen“: „Falsch, schlichtweg falsch“ sei die Behauptung, die Schulverwaltung habe einen solchen Beschluss gerade gefasst. Tatsächlich heißt es in dem Schreiben weiter: „Dies gilt nicht für Lehrkräfte, die sich im berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst befinden“ – der Subtext: gilt nicht für Rechtsreferendarinnen, die Prozesse leiten. Die waren, wenn sie Kopftuch trugen, bisher „von hoheitlichen Aufgaben ausgeschlossen“ – konkret betraf das nach Angaben eines Sprechers des Kammergerichts pro Jahr „eine bis zwei Frauen“. Bei der Staatsanwaltschaft herrscht dennoch überwiegend „völliges Unverständnis“, die Kopftuch-Freigabe „hat die Entfremdung zwischen dem Senator und der Justiz noch verstärkt“, sagt einer der Juristen – und ein anderer kündigt gar an, als Christ werde er demnächst „eine Dornenkrone tragen“. Monty Python hätte jedenfalls viel Spaß in Berlin heutzutage. Und was meinen Sie: | |||||
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Viele Zuschriften haben wir zu zwei Themen aus dem Checkpoint von gestern erhalten - beginnen wir mit der Registrierungspflicht in Restaurants (mit der sich etwas weiter unten in den „Berliner Schnuppen“ auch Michi, Poppi und Klausi aus der R2G-WG beschäftigen). Stellvertretend hier zwei Stimmen aus der Gastronomie: Mariana Luzardo, Geschäftsführerin des Uruguay-Restaurants „Pecados“ in der Sonnenallee 127, schreibt (Auszüge): „Wir haben die Nase gestrichen voll von nicht durchdachten Entscheidungen seitens der Politik. Wir haben vieles mitgetragen, waren sogar sehr stolz, wie schnell manches auf einmal durchgesetzt werden konnte. Aber uns hat die Politik in dem Moment verloren, als es hieß: ‚Ihr könnt Urlaub machen und verreisen‘ – und gleichzeitig müssen im Inland wegen infizierter Rückkehrer viele Branchen bluten.“ Die „Pecados“-Chefin beklagt u.a. bezirkliche Willkür bei der Genehmigung von Außenflächen, Ungleichbehandlungen, Widersprüchlichkeiten und die Datenerfassung bei der Outdoor-Gastronomie: „Die Gefahr, die von meinem Biergarten mit 44 Plätzen ausgeht, ist minimal, gemessen an dem, was man hier in Berlin Woche für Woche ertragen muss: Partys und Demos von Vollidioten ohne Maske. Und jetzt sollen die Gastronomen Datenpolizei spielen, ohne jegliche rechtliche Grundlage, aber bei Androhungen von Bußgeldern für Gast und Gastwirt?! Geht’s noch???“ Susanne Baró Fernández von der „Timber Doodle Bar“ in der Wühlischstraße 37 beschreibt die Probleme so (Kurzform): „Mickey Mouse oder Reiner Zufall moniere ich natürlich. Aber woher weiß ich, wie ein Peter Schmidt aussehen sollte? Gehören die sieben Herren wirklich alle zu einer WG? Und wieso haben die alle die gleiche E-Mailadresse? Kontrollieren kann ich das nicht. Dazu kommen Gäste mit schwierigen Handschriften (vielleicht alles Ärzte), manche haben auch die Brille nicht dabei, aber die Anschrift selbst aufschreiben darf ich nicht. Die Listen müssen ‚geschützt vor Einsichtnahme durch Dritte‘ aufbewahrt werden. Aushändigen darf ich sie nur, wenn bereits feststeht, dass eine Person erkrankt ist. Das Ordnungsamt will sie trotzdem sehen, sonst bekomme ich eine Ordnungsstrafe. Händige ich sie aus, belangen mich die Gäste, weil ich gegen den Datenschutz verstoße. Ich bin geneigt, mein Kopf gegen die Wand zu schlagen.“ Neuköllns Gesundheitsstadtrat Falko Liecke findet die Doppelbußgeldandrohung für Gast und Gastwirt dagegen super: „Genau diese Lösung hatte ich vergangene Woche zusammen mit einem Gastronomen in Neukölln erarbeitet“, schreibt er dem Checkpoint, aber „während ich das noch mit dem Gaststättenverband abstimmen wollte, setzt der Senat es schon um. Ausdrückliches Lob für diese Änderung der Infektionsschutzverordnung. Es soll aber auch das letzte Mal sein, dass der Senat mit einer guten Lösung schneller ist als ich. ;-).“ Von der Theorie zur Praxis – und die hat eine Checkpoint-Leserin im „Kuchenkaiser“ am Oranienplatz vorgestern Abend so erlebt: „Adressdaten der Gäste wurden nicht aufgenommen und das Personal trug keinen Mundnasenschutz.“ Guten Appetit. | |||||
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Und damit zum zweiten Thema, zu dem wir jede Menge Zuschriften bekamen – nämlich der Frage, ob es „In den Neuen Gärten“ heißt wie auf der einen Straßenseite, oder „In den neuen Gärten“ wie auf der anderen. Uwe Fehlbuß hat (siehe oben) ins Liegenschaftskataster geschaut, und da steht „In den Neuen Gärten“. Elias Rütiger hat in die „Histomap“ geschaut, und demnach war die Straße bis 1993 auf allen Karten mit einem kleinen „n“ geschrieben und ab 2012 auf allen mit dem großen „N“. Daniela Schubert hat in den „Wegweiser zu Berlins Straßennamen – Steglitz“ geschaut und festgestellt, dass der Name "Die Neuen Gärten" eine alte Lankwitzer Flurbezeichnung ist und die Straße seit 1968 so heißt. Georg von Boroviczeny hat in den Duden geschaut und dort den Namen „Neue Gärten“ gefunden (auch Jan Ackermann kam an der gleichen Quelle zum selben Ergebnis). Alex Rosi hat in sein Matheheft geschaut und kommt zu folgendem Ergebnis: „Gerade Hausnummer ‚In den Neuen Gärten‘, ungerade Hausnummer ‚In den neuen Gärten‘ - mich würde aber mal interessieren, ob die Pfeiler der Einbahnstraßenschilder dieselbe Richtung zeigen.“ Michael Eiländer rät zum Schluss: „Da hilft nur umziehen. Seit Jahren gibt es das Problem mit ‚Melker Straße‘ oder ‚Melkerstraße‘, je nachdem, von wo man reinfährt. Aber es bleibt alles beim Alten.“ | |||||
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Wir springen mal wieder ins Flussbad und ziehen aus der trüben Brühe an der Museumsinsel die noch unveröffentlichte Drucksache 18/24509 hervor - FDP-MdA Henner Schmidt hatte vom Senat wissen wollen, wohin die Kosten fließen,die Antwort der Stadtentwicklungsverwaltung (zusammengefasst) bestätigt die Checkpoint-Meldung vom 8. August: ins Uferlose. Schmidt fordert jetzt „endlich eine neutralen Kostenschätzung – alles andere ist fahrlässig und gegenüber dem Steuerzahler unverantwortlich.“ Weggespült wurde unterdessen von der Website der Stadtentwicklungsverwaltung folgende Aussage: „Bislang konnte die technische Machbarkeit nachgewiesen und weitere Planung konkretisiert werden“ – es ist nichts mehr davon zu sehen. Die Sprecherin der Verwaltung erklärt das so: „Vor rund zwei Monaten wurden alle Texte auf der Website zu den Nationalen Projekten des Städtebaus aktualisiert, so auch der zum Projekt Flussbad Berlin. Der alte Text stammte noch aus dem Jahr 2014/2015, mittlerweile ist das Förderprojekt abgeschlossen. Der ‚verschwundene‘ Satz bezog sich auf die sog. Lottostudie, die damals Grundlage der Aufnahme ins Programm Nationale Projekte war. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ist weiterhin der Auffassung, dass die technische Machbarkeit des Projekts Flussbad Berlin gegeben ist.“ Aber auch ohne Lotto bleibt die Sache offenbar ein Glücksspiel. | |||||
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Die Älteren unter uns (Generation P) erinnern sich sicher an Ray Cokes: Mitte der achtziger Jahre enterte er mit seiner anarchischen MTV-Show „Ray‘s Request“ das Musikfernsehen, später eroberte er mit „Most Wanted“ die Welt. Und was haben wir jetzt damit zu tun? Na klar, Ray flieht vor dem Brexit und sucht eine Wohnung in Berlin („to do all sorts of creative things“). Auf Facebook (für die Jüngeren unter uns: das ist eine Plattform, über die Ältere kommunizieren) beschreibt er, was er sich so vorstellt: 3 bis 4 Zimmer in Schöneberg, Wilmersdorf, Mitte, Steglitz oder Charlottenburg mit Balkon oder Dachterrasse und einer schönen Küche für bis zu 1600 Euro warm – Kreuzkölln ist offenbar out. „I know this is a tricky mission“, sagt Ray – für die erfolgreiche Vermittlung verspricht er deshalb „ewige Dankbarkeit“. | |||||
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