Laden...
02. März 2018 / Marc Hoffmann / 0228 - 77 34 60
Presseamt der Stadt Bonn
BN - Die Stadt Bonn beabsichtigt, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Köln zur Kostenschätzung für das Bürgerbegehren " Zentralbad stoppen" in einem Beschwerdeverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster überprüfen lassen. Wie aus einer Mitteilungsvorlage für die Sondersitzung des Rates am Montag, 5. März 2018, hervorgeht, hält die Stadtverwaltung nach Überprüfung die Ausführungen des VG Köln nicht für überzeugend. Das Verwaltungsgericht hatte am 27. Februar entschieden, die Stadtverwaltung müsse den Vertretern des Bürgerbegehrens eine neue Kostenschätzung zur Verfügung stellen.
Nach Auffassung des VG Köln könne der Bürger bei den in der Kostenschätzung zum Bürgerbegehren genannten Kosten von 35,2 Millionen Euro für die Sanierung von Kurfürsten- und Frankenbad und einen Anbau mit Sauna und Lehrschwimmbecken am Kurfürstenbad nicht erkennen, welcher Betrag für die Grundsanierung ohne den Anbau anfallen würde. Darauf kommt es aber nach Ansicht der Stadtverwaltung nicht an. Denn eine Sanierung des Kurfürstenbades ist letztlich nur sinnvoll, wenn auch eine Sauna und ein Lehrschwimmbecken vorhanden sind, da davon auszugehen ist, dass das Bad ohne eine Sauna nicht angenommen würde und für den Schulschwimmunterricht insbesondere für die noch nicht schwimmfähigen Grundschüler ein Lehrschwimmbecken zwingend erforderlich ist. Dies entspricht im Übrigen auch der Intention des Bürgerbegehrens, das damit wirbt, flächendeckendes Schulschwimmen und eine attraktive dezentrale Bäderstruktur mit sanierten, modernisierten und entwicklungsfähigen Bädern zu erhalten.
Darüber hinaus hält das VG Köln den angegebenen Zuschussbedarf für das neue Schwimmbad in Höhe von 2,89 Millionen Euro pro Jahr für nicht plausibel. Ursprünglich seien 2,82 Millionen Euro jährlich angesetzt worden. Beiden Beträgen liege ein Betriebsergebnis von 1,82 Millionen Euro für den Badbetrieb zu Grunde. Dies sei nach der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes nicht plausibel, da gemäß Hinweis des Finanzamtes der Ratsbeschluss vom 14. Dezember 2017 die Übernahme der Verluste aus den Bereichen Sauna- und Spa-Bereich sowie Gastronomie nicht mehr umfasse. Es sei zu erwarten, dass sich das Betriebsergebnis ändere, wenn Sauna, Spa und Gastronomie außen vor bleiben müssten. Demgegenüber erläutert die Stadtverwaltung, dass die verbindliche Auskunft des Finanzamtes, in der eine steuerliche Verrechnung der Verluste aus den Bereichen Sauna, Spa und Gastronomie als unzulässig betrachtet wurde, keinen Einfluss auf das operative Ergebnis der SWB Bad GmbH und damit auf den Betrag von 1,82 Millionen Euro hat. Durch die Finanzamt-Auskunft reduziert sich der Steuervorteil der SWB; zudem hat sie Auswirkungen auf die Kapitalertrags- und Gewerbesteuer. Dies führte zu einer Korrektur des jährlichen Zuschussbedarfs von 2,82 auf 2,89 Millionen Euro.
Schließlich bemängelt das Verwaltungsgericht, dass in der Kostenschätzung die übliche Nutzungsdauer für den Badbetrieb auf 30 Jahre hochgerechnet worden sei, während die Laufzeit des Betrauungsaktes zwischen Stadt und Stadtwerke nur 20 Jahre beträgt. Die Stadtverwaltung erklärt, dass der Zeitraum von 30 Jahren der üblichen Nutzungsdauer bei Bädern entspricht und somit als Vergleichsbasis dient. Ausschlaggebend für den Kostenvergleich ist, dass jeweils die gleiche Nutzungsdauer zur Kostenschätzung angewendet wird.
Impressum:
Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn, Presseamt, Stadthaus, Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Telefon: Chef vom Dienst 0228 - 77 30 00, Telefax: 0228 - 77 24 68, E-Mail: presseamt@bonn.de
Internet: www.bonn.de | Medienservice: www.bonn.de/@medienportal | Stadt Bonn in Social Media: www.bonn.de/@socialmedia
Redaktion: Dr. Monika Hörig (verantwortlich), Pressedienst abbestellen: www.bonn.de/@abo-pm
Laden...
Laden...
© 2025