Falls Ihnen dieser Newsletter nicht korrekt oder nur teilweise angezeigt wird, klicken Sie bitte hier. | | Handwerk kompakt - Ausgabe 27/2024 vom 11. Juli 2024 |
|
|
| | © fotografiemh.de - Merle Busch |
|
|
Wirtschaftsstandort wieder flott machen | Bayern nimmt neuen Anlauf beim Bürokratieabbau | "Bürokratieabbau ist ein zentrales Instrument, um den Wirtschaftsstandort Deutschland wieder flott zu machen. Die Forderungen des Handwerks liegen seit langem auf dem Tisch. Jetzt muss sich endlich etwas bewegen", sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl. | |
|
|
|
|
| Gewusst wie | Bewerbung für den Exportpreis Bayern | In einem kurzen Film erklären wir Ihnen, worauf Sie bei der Bewerbung achten müssen. Das Hauptaugenmerk liegt auf Ihrer persönlichen Geschichte – denn das Drehbuch dazu haben Sie selbst geschrieben. | |
|
|
| |
|
Fehlende Gewinnerzielungsabsicht | Nebenberufliche Selbstständigkeit: Steuerrisiko bei roten Zahlen | Wer als selbstständiger Handwerker nebenbei noch einen Hauptberuf ausübt oder sich als Rentner etwas dazuverdient, muss steuerlich aufpassen. Werden Gewinne erzielt, ist alles in Ordnung. Werden aber im Rahmen der selbstständigen Nebentätigkeit Verluste erwirtschaftet, kann es steuerlich problematisch werden. | |
|
|
Tipps für Chefs und Führungskräfte | Ferienzeit: So wird der Urlaub nicht zur Stressfalle | Die Ferien- und Urlaubszeit ist eine besondere Herausforderung für Unternehmer und Vorgesetzte – die anfallenden Aufgaben nehmen schließlich keine Rücksicht auf die abwesenden Angestellten. Die Berufsgenossenschaft gibt Tipps, wie diese Zeit für alle Beteiligten möglichst stressfrei bleibt. | |
|
|
Arbeitssicherheit und Cannabis | Bekifft am Arbeitsplatz, bekifft am Steuer: Was rechtlich gilt | Seit dem 1. April ist das Cannabisgesetz in Kraft. Jetzt hat der Bundesrat auch die dazugehörigen verkehrsrechtlichen Gesetzesänderungen gebilligt. Was bei der Arbeit und am Steuer künftig gilt und worauf Chefs achten müssen. | |
|
|
BFH-Urteil | Veranstaltung im Betrieb: Lohnsteuerpauschalierung abgelehnt? | Übersteigen die Kosten einer Betriebsveranstaltung 110 Euro je Teilnehmer, ist der übersteigende Betrag lohnsteuerpflichtig. In diesem Fall kann der Arbeitgeber die Lohnsteuer mit einem Pauschalsteuersatz von 25 Prozent erheben. Die Finanzämter lehnen die Pauschalbesteuerung aber häufig ab, wenn die Veranstaltung nur einem Teil der Belegschaft offen stand – zurecht? | |
|
|
Interview mit Oliver Voss | Werbung für den Betrieb: Lernen vom Profi | Der frühere "Jung von Matt"-Vorstand Oliver Voss teilt sein Wissen über gekonntes Marketing regelmäßig auf Instagram. Auf der Plattform bewertet er Anzeigen, Plakate oder Fahrzeugfolierungen, die ihm im Alltag begegnen. Wer seine Werbung selbst in die Hand nehmen will, kann hier viel lernen. Diese Tipps gibt er Handwerksbetrieben mit auf den Weg. | |
|
|
Steuerliche Aspekte zur Geldanlage | Aktien und Fonds: So werden Erträge besteuert | Als Anleger sollten Sie bei Ihren Finanzentscheidungen auch steuerliche Aspekte berücksichtigen. Sie müssen aber nicht selbst aktiv werden: Die auf Kapitalerträge entfallenden Steuern werden von Ihrer Depotbank bei der Auszahlung einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Wichtig ist, dass Sie einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Bank einreichen. | |
|
|
|
|
|
|
| Handwerk kompakt-Archiv Alle Ausgaben finden Sie zwei Wochen nach Veröffentlichung im Handwerk kompakt-Archiv. | Impressum | Handwerkskammer für München und Oberbayern Hausanschrift: Max-Joseph-Straße 4, 80333 München Postanschrift: Postfach 34 01 38, 80098 München Telefon: 089 5119-0 Fax: 089 5119-295 E-Mail: info@hwk-muenchen.de Internet: hwk-muenchen.de USt-Id-Nr. DE 275882982 Rechtsform Körperschaft des öffentlichen Rechts Zuständige Aufsichtsbehörde Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Prinzregentenstraße 28, 80538 München |
Inhaltlich verantwortlich gemäß § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag (MStV) Thomas Graßl Telefon: 089 5119-180 Fax: 089 5119-306 E-Mail: thomas.grassl@hwk-muenchen.de Handwerk kompakt erscheint in Zusammenarbeit mit Holzmann Medien GmbH & Co. KG, Gewerbestraße 2, 86825 Bad Wörishofen Vertretungsberechtigte gemäß § 109 der Handwerksordnung (HwO) Präsident Franz Xaver Peteranderl Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Hüpers (Anschrift wie oben) |
| Datenschutz Hier finden Sie unsere Datenschutzerklärung. | Abmelden Wenn Sie den Handwerk kompakt in Zukunft nicht mehr empfangen wollen, bitte hier klicken. |
|
| |
|
|
|
|