Achtung: Jetzt Kurzarbeit neu anmelden! Geschätzte Mitglieder, gerne rufen wir Ihnen nochmals die wichtige Information betreffend Anmeldung Kurzarbeitentschädigung in Erinnerung. Der Bundesrat hat am 12. August 2020 entschieden, bis Ende Dezember 2020 das vereinfachte Verfahren für die Voranmeldung von Kurzarbeit sowie das summarische Verfahren für die Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigung (KAE) beizubehalten. Daher gilt bis am 31. Dezember 2020 zur Abwicklung der KAE einzig der «Prozess KAE COVID-19» und es sind für KAE ausschliesslich die «COVID-19-Formulare» zu verwenden, unabhängig von der Begründung der KAE. Konkret bedeutet dies: Ab dem 1. September 2020 gilt wieder eine maximale Bewilligungsdauer von Kurzarbeit von 3 Monaten. Folglich verlieren Bewilligungen ihre Gültigkeit, die zu diesem Zeitpunkt älter als 3 Monate sind. Unternehmen, die ab dem 1. September 2020 noch auf Kurzarbeit angewiesen sind, müssen eine neue Voranmeldung von Kurzarbeit einreichen (10-tägige Voranmeldefrist beachten). Das heisst, die Neuanmeldung muss bis spätestens am 22. August erfolgen. Allerdings kommt, wie erwähnt, für die Neuanmeldung das vereinfachte, summarische Verfahren zu Anwendung. Ab dem 1. September 2020 entfällt die Mehrheit der ausserordentlichen Massnahmen (Ausweitung der Anspruchsgruppen, Bewilligungsdauer 6 Monate, zusätzliche finanzielle Entlastung der Unternehmen). Sie finden weitere Erläuterungen und Hinweise hierzu auf:«arbeit.swiss» Kontaktstellen, Informationen und Formulare in Basel-Stadt und Baselland: Amt für Arbeit und Wirtschaft Basel-Stadt KIGA Baselland Weitere aktuelle Informationen und Angebote findet Sie in den weiteren Beiträgen dieses Newsletters. Mit unternehmerischen Grüssen, Ihr Gewerbeverband Basel-Stadt |
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| Für BerufsbilderInnen Ein Betrieb, der Kurzarbeit angemeldet hat, kann für die Zeit, welche die Berufsbildnerinnen und Berufsbildner auch während der Kurzarbeit für die Ausbildung der Lernenden aufwenden, Kurzarbeits-Entschädigung beantragen, obwohl kein eigentlicher Arbeitsausfall vorliegt. Damit wird auch bei finanziellen Schwierigkeiten des Lehrbetriebs die Betreuung der Jugendlichen in Ausbildung, deren Arbeitszeit nicht reduziert werden kann, weiterhin sichergestellt. |
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Website gewerbe-basel.ch Auf unserer Website finden Sie laufend aktualisierte Informationen zur aktuellen Lage, den Lockerungsschritten, zu arbeitsrechtlichen Fragen und zu den Unterstützungsmassnahmen für KMU in Not etc. www.gewerbe-basel.ch |
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Marktplatz Brauchen Sie eine Unternehmensberatung? Oder Kundenlenkungselemente? Oder Schutzmasken für Ihren Betrieb? Auf unserem Marktplatz stellen wir Angebote und Plattformen für KMU während der Coronakrise vor. Eine Plattform vom Gewerbe - fürs Gewerbe. Mehr. |
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Plattform für Lehrabgänger Wegen der Coronakrise werden in der Wirtschaft weniger neue Mitarbeitende angestellt. Davon sind besonders junge Menschen betroffen, die gerade ihren Berufsabschluss gemacht haben und nun eine Anschlusslösung suchen. Denn tendenziell werden weniger Lernende nach dem Lehrabschluss direkt übernommen. Um den Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern zu helfen, publizieren wir eine Liste mit Unternehmen, die für ihre offenen Stellen explizit auch Personen frisch ab der Lehre anstellen. Haben auch Sie eine entsprechende offene Stelle? Dann melden Sie diese unter info@gewerbe-basel.ch. Alles, was wir benötigen sind Firmenlogo, Stellenbezeichnung, Stellenausschreibung und eine Kontaktperson. Vielen Dank! Link zur Stellenplattform. |
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Events mit mehr als 1000 Personen Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. August 2020 entschieden, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Personen ab dem 1. Oktober 2020 wieder zu erlauben. Es gelten strenge Schutzmassnahmen und die Kantone müssen die Anlässe bewilligen. Dabei müssen die Kantone ihre epidemiologische Lage und ihre Kapazitäten für das Contact Tracing berücksichtigen. Damit will der Bundesrat sicherstellen, dass sich die Situation in der Schweiz nicht verschlechtert. Gleichzeitig trägt er mit dem vorsichtigen Öffnungsschritt den gesellschaftlichen Bedürfnissen sowie den wirtschaftlichen Interessen der Sportvereine und Kulturveranstaltern Rechnung. Medienmitteilung des Bundesrats. |
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