Bad Neuenahr (16. Januar 2020). Mit einer neuen Ökumenekonzeption hat die Landessynode die Grundlagen des ökumenischen Selbstverständnisses in der Evangelischen Kirche im Rheinland formuliert. Die Konzeption bietet eine theologische Grundlegung, beschreibt aber bewusst nicht die Strukturen ökumenischer Arbeit in der rheinischen Kirche und gibt auch keine Handlungsanweisungen, sondern liefert eine Leitidee für die ökumenische Arbeit in der rheinischen Kirche. Sie folgt dabei dem Konzept von Einheit, wie es der Ökumenische Rat der Kirchen auf seiner Vollversammlung 2013 in Busan formuliert hat: „Die Einheit der Kirche, die Einheit der menschlichen Gemeinschaft und die Einheit der ganzen Schöpfung sind miteinander verwoben.“ Leitbild der neuen Ökumenekonzeption der Kirche entlang des Rheins ist das biblische Bild des lebendigen Flusses. Online-Plattform bietet Informationen und Service Die Ökumenekonzeption beschreibt in Form von Kompetenzen, was für die praktische Arbeit benötigt wird. Das sind beispielsweise dialogische und evangelistische Kompetenzen, interkulturelle und interreligiöse Kompetenzen, Versöhnungskompetenz und Bildungskompetenz. Die Konzeption sieht zudem vor, Akteurinnen und Akteure eine Online-Plattform als Informationsservice zur Verfügung zu stellen. „Rheinischer Dienst für internationale Ökumene“ beschlossen Die Landessynode hat zugleich die ökumenische Arbeit der Evangelischen Kirche im Rheinland neu aufgestellt. Dazu hat die Landessynode eine Satzung für einen neuen „Rheinischen Dienst für internationale Ökumene“, kurz RIO, als Körperschaft des öffentlichen Rechts beschlossen. Mitglieder sind die Landeskirche und die Kirchenkreise. Der bisherige Gemeindedienst für Mission und Ökumene (GMÖ) soll in diese neue Struktur überführt werden. Kooperationsvertrag mit der Vereinten Evangelischen Mission geplant Der neue Rheinische Dienst soll Kirchenkreise, Gemeinden und Einrichtungen in ihrer ökumenischen Arbeit unterstützen. Vorgesehen sind ein Rat als gesamtkirchliches Gremium sowie ein Vorstand. Der Rat hat Richtlinienkompetenz für die ökumenische Strategie. Kooperationen mit Dritten sind vorgesehen, ein Kooperationsvertrag mit der VEM ist auf dem Weg. Er sieht vor, dass der Vereinten Evangelischen Mission Dienst- und Fachaufsicht der Pfarrerinnen und Pfarrer sowie pädagogisch Mitarbeitenden des Rheinischen Dienstes übertragen wird. Entsprechende Gestellungsverträge werden geschlossen. Regionalräte sind für die operative Umsetzung und Beratung des Dienstes zuständig. Satzung und Vertrag zwischen DMÖ und VEM sind Anlagen der Drucksache. Landeskirche übernimmt Kosten und entlastet Gemeinden Die Landeskirche finanziert die Pfarrstellen, Sachkosten und Assistenzstellen des Rheinischen Dienstes aus der neu beschlossenen Umlage von 21 Prozent des Kirchensteueraufkommens. Diese Regelung entlastet die Kirchengemeinden von den bislang von den Kirchenkreisen aufgebrachten Kosten von 400.000 Euro. Diese Gelder können die Kirchengemeinden ihrerseits für ihre entwicklungspolitische Arbeit, etwa dem Kirchlichen Entwicklungsdienst (KED), aufwenden. 3097 Zeichen Stichwort: Rheinisches Kirchengebiet Die Evangelische Kirche im Rheinland hat rund 2,45 Millionen Mitglieder und erstreckt sich über Gebiete in den vier Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen. Sie umfasst weitgehend das Gebiet der früheren preußischen Rheinprovinz. Ihre 668 Kirchengemeinden sind in 37 Kirchenkreisen zusammengeschlossen. 370 Zeichen Autor und Kontakt: stv. Pressesprecher Wolfgang Beiderwieden, wolfgang.beiderwieden@ekir.de, Telefon 0211 4562-373 |