Noch nicht vom Tisch: Der Gesetzentwurf, der Abtreibungen zu einer Gesundheitsleistung macht
Wird diese Nachricht nicht richtig dargestellt, klicken Sie bitte hier. Liebe Freunde - ihr werdet gebraucht! |
| Darum geht es: Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten will auf Teufel komm raus noch vor den Neuwahlen im Februar den § 218 ändern. Die Möglichkeit hierzu haben sie. Jetzt sind wir gefragt: Stellen wir uns schützend vor die ungeborenen Kinder - und vor die Mütter in Not, die Hilfe zum Leben brauchen!
| |
|
Die wichtigsten Änderungen im Gesetzentwurf:
Abtreibungen bis zur 12. Schwangerschaftswoche werden rechtmäßig. Bisher galt: Sie sind zwar nicht rechtmäßig, aber straffrei - für die Schwangere macht das keinen Unterschied. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Bisher galt: Auf Antrag kann jede Frau die Kosten erstattet bekommen. Die Krankenkassen holen sich das Geld aus dem Sozialhaushalt der Länder. Beispiel Hesen: 81 % aller Abtreibungen werden erstattet. Für die Schwangeren ändert sich also nicht viel. Die Bedenkzeit von drei Tagen soll entfallen. Bisher galt eine Bedenkzeit von drei Tagen. Jetzt kann gleich nach der Beratung die Abtreibung durchgeführt werden. Was nützt eine Beratung, über die niemand mehr nachdenken braucht? Wie viel Druck durch andere, schnell abzutreiben, ist die Schwangere ausgesetzt? Wie viel Hilfsmöglichkeiten kann sie nicht mehr wahrnehmen? Schwangere können straffrei bis zur Geburt abtreiben. Bisher galt hierfür eine Frist von 22 Wochen. Nun soll bis zum Eintritt in den Geburtskanal das Recht auf Leben des Babys vom Gutdünken seiner Mutter abhängen. Sie ist bis zum Ende der Schwangerschaft möglicherweise dem Druck des Kindsvaters ausgesetzt, der zu einer Abtreibung im Ausland oder mittels online bestellter Medikamente drängen kann. |
| |
Das ist ein Paradigmenwechsel. Damit gibt es in Deutschland Menschen zweiter Klasse, die zwar völlig wehrlos und unschuldig sind, aber bedenkenlos und rechtmäßig getötet werden dürfen. Zwar ist die Ampelregierung mit dem erfolgreichen Misstrauensvotum gegen den Bundeskanzler Geschichte, aber die Ideologen bei Grünen, Linker und SPD setzen alle Hebel in Bewegung, um dieses Vorhaben noch durch den Bundestag zu bringen. |
| |
Leider ist das, entgegen anderslautender Meldungen, noch möglich!
Noch in der letzten Sitzung des 20. Bundestags am 31. Januar kann ein einzelner Abgeordneter die Änderung der Tagesordnung beantragen und die Abstimmung über den Gesetzentwurf zur Abtreibung damit erzwingen - ohne Prüfung durch den Rechtsausschuss, ohne öffentliche Anhörung, ohne umfassende Debatte. |
| | | Ungeborenen Kindern Lebensrecht und Würde absprechen? Nicht mit uns! So viele von Ihnen haben bereits unsere Postkarten bestellt, an Abgeordnete versandt und damit gegen dieses Unrecht protestiert. Ich kann Ihnen gar nicht sagen, wie dankbar ich für diese Unterstützung bin! Uns hat Ihr Einsatz zutiefst beeindruckt und gefreut. |
|
Wir haben immer wieder neue Auflagen der Postkarten drucken müssen - und (Stand heute) über 11.000 davon versandt! Das ist ein wirklich großartiges Zeichen aus der Mitte der Bevölkerung an die Abgeordneten. An den Reaktionen merken wir, dass dieses Zeichen Eindruck gemacht hat!
Es zeigt: Wir sind viele. Wir sind die Mehrheit. Wir sind die, denen die Menschenwürde aller Menschen, unabhängig von Alter, Größe und Aufenthaltsort kostbar ist - und die nicht im Rahmen einer eigens bestellten und entsprechend angelegten Internetumfrage diese Menschenwürde in Frage stellen. Folgen Sie gerne dem Link, um dazu mehr zu erfahren! |
| |
Aber es ist leider noch nicht genug - und leider auch noch nicht vorbei! Bitte schreiben Sie Ihre Abgeordneten an. Sagen Sie Ihnen, dass Sie ihr Abstimmungsverhalten genau verfolgen werden. Jeder Abgeordnete, der für die Novellierung des § 218 stimmt, stimmt gegen die Menschenwürde, gegen das Lebensrecht, gegen unsere Verfassung.
Jeder Abgeordnete, der der Abstimmung fernbleibt, gefährdet Menschenwürde und Lebensrecht in Deutschland. | |
|
Sagen Sie Ihren Abgeorndeten: Ich gebe bei der Bundestagswahl am 23.2.2025 meine Stimme demjenigen, der SEINE Stimme den ungeborenen Kindern gegeben hat! |
| |
Meine Bitte: Ich weiß, dass viele von Ihnen schon sehr aktiv geworden sind. Glauben Sie mir: Auch wir bei der ALfA haben in den letzten Wochen unermüdlich gearbeitet - unzählige Päckchen mit Postkarten versandt, Gespräche geführt, Briefe und Stellungnahmen geschrieben, Pressemitteilungen versandt, Anzeigen geschaltet, Großflächenplakate gebucht. Wir geben in diesen Tagen wirklich alles. Ich bitte Sie heute von Herzen: Seien Sie auch auf diesen letzten Metern noch an unserer Seite. | |
|
Bitte helfen Sie uns auch mit einer Spende.
Diese große Kraftanstrengung zum Schutz des kleinen, unschuldigen Kindes im Mutterleib hat uns auch finanziell strapaziert. Trotzdem lehnen wir keine Bitte um Hilfe einer Schwangeren in Not ab, und unterstützen weiterhin jede Familie, jede Schwangere, die für ein Ja zu ihrem Kind darauf angewiesen ist. |
| |
Wir freuen uns daher über jede Spende! Danke, dass wir Sie an unserer Seite wissen. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich eine gesegnete Advents- und Weihnachtszeit, und ein frohes neues Jahr!
Ihre Cornelia Kaminski Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle e.V.
Spendenkonto: VR Bank Augsburg-Ostallgäu IBAN: DE85 7209 0000 0005 0409 90 BIC: GENODEF1AUB
Hier geht's zu unserer Spendenseite: https://www.alfa-ev.de/spenden/ |
| | Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA) e.V. Geschäftsstelle Kitzenmarkt 20D-861520 Augsburg E-Mail: info@alfa-ev.de Telefon: 0821-512031 |
| |
Wenn Sie diese E-Mail (an: newsletter@newslettercollector.com) nicht mehr empfangen möchten, können Sie diese hier kostenlos abbestellen. Aktion Lebensrecht für Alle ALfA e. V. Kitzenmarkt 20 86150 Augsburg Deutschland 0821-512031 info@alfa-ev.de https://alfa-ev.de/
|
|