seit 1. Januar 2023 gilt hierzulande das Lieferkettengesetz. Es soll die Menschenrechte schützen, indem es Unternehmen dazu verpflichtet, definierte Sorgfaltspflichten einzuhalten. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass sich das neue Gesetz auch enorm auf die Art und Weise auswirkt, wie Auftraggeber ihre Transportpartner auszuwählen haben, um diese neuen Pflichten einzuhalten. "Auf dem Papier betrifft das LkSG zwar nur die großen Unternehmen. In der Praxis schlägt es aber zunehmend auch auf kleinere und mittlere Betriebe durch", sagt Christoph Dahlmann, Firmenchef der Spedition A.L.S. in Arnsberg mit 35 Mitarbeitern. Außerdem in der VerkehrsRundschau: Überall fehlen Transportmengen und ob sich die Auftragslage in den kommenden Monaten bessert, ist noch ungewiss. Aber: Aufgeben gilt nicht! Wir verraten, an welchen Stellschrauben Transport- und Speditionsdienstleister drehen können, um der Wirtschaftsflaute zu trotzen und was Berater in der jetzigen Situation empfehlen. Noch mehr spannende Artikel haben wir für Sie in diesem Newsletter und auf www.verkehrsrundschau-plus.de zusammengestellt. |