seit 1. Januar 2023 ist das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland in Kraft. Vorerst ist es nur für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern Pflicht; ab 1. Januar 2024 schon für Firmen ab 1000 Mitarbeitern. Was viele nicht wissen: Das Regelwerk gilt auch für Ad-hoc-Transporte im Spotmarkt. Was da alles auf die Unternehmen zukommt, können Sie im heutigen VR-Newsletter nachlesen. Außerdem finden Sie heute den neuen TÜV Report: Im kostenfreien PDF finden Sie Themen wie Wasserstoff- versus Elektroantrieb, Autonomes Fahren und seine rechtlichen Hürden und vieles mehr rund um die Mängelprüfung bei Nutzfahrzeugen. Viel Spaß beim Lesen und einen schönen Donnerstag wünscht Ihnen die VerkehrsRundschau! |