Laden...
wird präsentiert von:
Liebe Leserinnen, liebe Leser,
mit 16.774 bestätigten Neuinfektionen innerhalb eines Tages hat die Corona-Krise einen traurigen neuen Höhepunkt in Deutschland erreicht. So kann es nicht weiter gehen - deshalb haben Bund und Länder gestern eine Art zweiten Lockdown ab dem 2. November beschlossen. Diesmal dürfen zwar die Geschäfte geöffnet bleiben, aber u.a. Gastronomie und Fitnessstudios müssen schließen. Der Hotel- und Gaststättenverband prüft bereits rechtliche Schritte dagegen und fühlt sich unfair behandelt, während auf stationäre Händler neue Auflagen zukommen. Mehr dazu unten in unseren News.
Ihr Florian Treiß
Leseprobe aus unserem Whitepaper "Sicheres Einkaufserlebnis in Corona-Zeiten": Die Erfahrungen des Handels mit der Corona-Pandemie könnten nicht unterschiedlicher sein. Für die einen ist sie der „Brandbeschleuniger”, der bisher unter den Teppich gekehrte Probleme offenlegt, für die anderen waren gerade die Tage des ersten Lockdowns im Frühjahr ein regelrechter „Sales Booster”, der die Mitarbeiter in die Überstunden trieb. Klar ist: Das Coronavirus drückt der Handelswelt seinen Stempel auf. Es ist Zeit für Veränderungen.
weiterlesen auf locationinsider.de
Bund und Länder haben gestern einen "Lockdown Light" beschlossen. Ab 2. November gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen und harte Einschnitte für die Wirtschaft. Ab Montag dürfen sich nur noch 10 Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Besonders betroffen sind Gastronomie, Tourismus und Veranstaltungsbranche, der nahezu komplett der Stecker gezogen wird. Der Einzelhandel bleibt weiterhin geöffnet - allerdings mit begrenzter Kundenzahl. Ein erster Vorschlag seitens der Politik zur strengen Begrenzung der Kunden im Laden wurde noch einmal abgeschwächt: Statt wie zunächst angedacht nur einen Kunden pro 25 Quadratmeter Verkaufsfläche zuzulassen, wird die Grenze nun bei einem Kunden pro 10 Quadratmeter liegen.
Der Handelsverband (HDE) spricht in einem ersten Statement von einem "faktischen Lockdown". Viele Einzelhändler seien auf staatlich Hilfen angewiesen. „Wenn die Geschäfte als einzige geöffnet sind, alle anderen Branchen rundherum schließen müssen und die Menschen zuhause bleiben, dann sind die Händler in einer sehr schwierigen Lage. Die Handelsunternehmen können nur bei entsprechenden Kundenfrequenzen wirtschaftlich arbeiten“, kommentiert HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Die Bundesregierung will Unternehmen, die durch die Beschränkungen besonders betroffenen sind, entschädigen. So sollen Umsatzausfälle für kleine Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitern in Höhe von bis zu 75 Prozent erstattet werden, wobei Fixkosten pauschaliert werden. Entschädigungen für größere Unternehmen werden nach dem Beihilferecht bemessen. Andere Corona-Hilfen wie Kurzarbeitergeld werden gegengerechnet. Bis zu 10 Mrd Euro will sich der Bund die "außergewöhnliche Wirtschaftshilfe" kosten lassen, ein Teil der Gelder soll aus bereits bewilligten, bisher nicht abgerufenen Hilfsgeldern bezahlt werden.
TikTok will zur Shopping-Plattform werden. Dazu kooperiert die Video-App mit Shopify. Die Zusammenarbeit soll es Shopify-Händlern ermöglichen, für Produkte zu werben und perspektivisch auch irgendwann über TikTok zu verkaufen. Über ein eigenes Dashboard sollen Anzeigen geschaltet und Zielgruppen erstellt werden können. Händler können zudem einen Trackingcode in ihren Online-Shop einbinden, um zu prüfen, ob ihre TikTok-Aktivitäten auch zum Kauf führen.
Bei eBay, das zuletzt in der Branche oft nur noch müde belächelt wurde, laufen die Geschäfte wieder deutlich besser: Das Handelsvolumen stieg im letzten Quartal um 22 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum und lag bei 25 Milliarden Dollar. Der Umsatz stieg um 25 Prozent auf 2,6 Milliarden Dollar. Davon blieben unter dem Strich 621 Millionen Dollar als Gewinn übrig - ein saftiges Plus von 180 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal.
Unterdessen gibt's auch Neuigkeiten von eBay Kleinanzeigen, das vor kurzem an den norwegischen Konkurrenten Adevinta verkauft wurde: Der Marktplatz führt eine Bezahlfunktion ein. Für die Sicher-bezahlen-Funktion verlangt der Betreiber eine Gebühr in Abhängigkeit von der vereinbarten Kaufsumme, die der Käufer bezahlen muss. Als Zahlungsmethoden stehen neben der klassischen Überweisung auch Sofort-Überweisung sowie die Zahlung per Kreditkarte zur Verfügung. Paypal gibt es nicht.
Media Markt und Saturn bringen ab November einen Fire TV unter ihrer Eigenmarke "ok" in die Läden. Der Smart TV basiert auf Amazons Fire TV als Betriebssystem und bietet gängige Streaming-Apps wie Netflix. Die meisten vergleichbaren Smart TVs laufen auf Android TV oder herstellereigenen Betriebssystemen wie Samsungs Tizen.
Der bayrische Autobauer BMW holt sich für sein China-Geschäft Unterstützung vom chinesischen Handelsriesen Alibaba: Beide Konzerne haben angekündigt, dass sie mit Autohändlern daran arbeiten wollen, ein System aufzubauen, das Besichtigung, Kauf und Wartung von Fahrzeugen auf den Alibaba-Plattformen ermöglichen soll. Die Meldung unterstreicht einmal mehr Alibabas Relevanz aus der Sicht internationaler Marken, die ihre Präsenz im chinesischen Internet ausbauen wollen.
Amazon hat den Marktstart in Schweden ordentlich in den Sand gesetzt. Die schwedische Version des Online-Marktplatz war zum Start am 28.10. gespickt mit Übersetzungsfehlern. Besonders peinlich: Statt des korrekten schwedischen Wortes für Hahn wurde von Amazon ein Begriff verwendet, der im Schwedischen männliche Genitalien bezeichnet. Ein Fauxpas, den die Schweden vielleicht weniger wegschmunzeln: Statt der schwedischen war zeitweilig die argentinische Fahne auf amazon.se zu sehen.
Location Insider ist Deutschlands Fachdienst zur Digitalisierung des Handels. Unser kostenloser Newsletter erscheint montags bis freitags um 11 Uhr. Besuchen Sie uns online auf unserer Website oder folgen Sie uns bei LinkedIn, Twitter oder Facebook. Werben Sie mit uns: Mediadaten 2020.
Sie erhalten den Newsletter an die Adresse: newsletter@newslettercollector.com
Hier können Sie den Newsletter abbestellen.
Inhaltlich Verantwortlicher gemäà Paragraph 10 Absatz 3 MDStV:
Florian Treià (treiss@locationinsider.de), Käthe-Kollwitz-Str. 35, 04109 Leipzig
Impressum | Datenschutzerklärung
Mit freundlicher Unterstützung der AGNITAS AG - Ihr Partner für E-Mail & Marketing Automation
Laden...
Laden...
© 2024