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Mandanteninformationsbrief April 2023 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Guten Tag Herr , Corona-Sicherheitshinweis Beratungsgespräche führen wir gerne auch telefonisch, über Skype oder Microsoft Teams. Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: https://unkelbach-treuhand.de/newsletterarchiv/ Mit freundlichem Gruà UNKELBACH TREUHAND GMBH 1. Börse, Geld und Vermögen: Summa Summarum Kaufen, halten, verkaufen? Intromantra: Wer weià das schon (Warren Buffett)? Immer im Markt bleiben (Charlie Munger)! Niemand war je in der Lage, die Börse vorherzusagen. Es ist eine totale Zeitverschwendung. In der von Forbes veröffentlichten Hitparade der Reichen der Welt war noch nie ein Börsentiming-Experte vertreten (Peter Lynch)! In dieser Postille werden keine konkreten Aktien empfohlen oder sonstige Kaufempfehlungen gegeben. Wohl wissend, dass nach allgemeiner Kapitalmarkttheorie alle zugänglichen Informationen bereits in den Kursen oder Preisen enthalten sind. Keynes, der zunächst ein erfolgreicher Investor war und dann im Crash von 1929 fast sein ganzes Vermögen verlor, hatte schon erkannt, dass es auf das Wissen um die Märkte gar nicht ankommt, sondern entscheidend ist zu wissen, was die anderen Marktteilnehmer planen. Misstrauen Sie also allen noch so gutgemeinten Empfehlungen - oder anders gewendet, wenn jemand vermeintliches Wissen um Kursentwicklungen hat, wieso sollte er es weitergeben und nicht selber nutzen? Durch Front Running will er andere zum Kauf von Titeln animieren, die er vorher selbst gekauft hat und nun verkaufen will. Aber bewährte Investments werden hier aufgezeigt, andere besprochen! Setzen muss aber jeder selber auf eigenes Risiko, wie in Baden-Baden. Pardon für dieses Mantra, es ist wichtiger denn je, wo jeder noch so gut meinende Schreiberling meint, er sei im Besitz des Wissens um Kursentwicklungen; alles Stuss. Themen: Der Zins oder konkret Credit Swiss, Vonovia, Bausparkassen oder alle, die mit dem langfristigen Zins was am Hut haben, also wir alle auf die eine oder andere Weise. Und: Steuerbarkeit von Krypto-Transaktionen; hier sind viele betroffen und Glücksritter haben den Fiskus geflissentlich übersehen, der mit seinem Zugriff auf Datenbanken Steuern nachfordert, so dass eine Selbstanzeige bedacht werden sollte, um zumindest einer Bestrafung zu entgehen. Das Zinsthema beginnen wir mit einer Story über Rudolf Münemann aus dem letzten Jahrhundert, einige erinnern sich. Geschichte wiederholt sich oder auch nicht, die gleichen Fehler werden aber immer wieder begangen, aus Gier. Rudolf Münemann kam 1908 in Berlin zur Welt. Sein Vater ging mit einer TextilgroÃhandlung in Konkurs. Rudolf versuchte, Teile des Geschäfts zu retten, scheiterte aber auch und zog nach München. Rudolf, dessen Markenzeichen ein schmaler Oberlippenbart war, schaffte es, sein kümmerliches Kleinkontor innerhalb weniger Jahre zu einem dynamischen Unternehmen mit 800?Millionen Mark Bilanzsumme hochzuziehen. Sein Erfolgsrezept: Er bot den Versicherungsunternehmen einen Weg an, ihre Geldreserven in die Industrie einzuschleusen, indem er erstrangigen Industriefirmen langfristige Darlehen gegen Schuldscheine und angemessene Sicherheiten zur Verfügung stellte. Die Banker kochten. Er hatte ein Finanzierungssystem erfunden, das bei den Banken massive Kritik hervorrief. Er ging dazu über, aus "heiÃem Geld" langfristige Industriekredite zu produzieren. Als "heiÃes Geld" bezeichnen die Banken jene Gelder, die ihnen kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. AuÃenseiter Münemann, der keine reguläre Bankausbildung hatte, transformierte das zinsbillige Geld mit dem sogenannten "Revolving-System" durch ständiges Revolvieren (Erneuern) der kurzfristigen Kredite in langfristige Kredite. Er vermittelte beispielsweise einem Industrieunternehmen wie Mannesmann einen Kredit von 40 Millionen Mark auf die Dauer von zehn Jahren. Münemanns Ruf hing davon ab, dass die Kette der Geldgeber nicht abriss. Er musste also stets rechtzeitig neue Kredite nachschieben können, was ihm anfänglich auch problemlos gelang. Das "Revolving-System" brachte sowohl dem Kreditgeber als auch dem Kreditnehmer Vorteile. Die Geldgeber erhielten für das kurzfristig zur Verfügung gestellte Geld etwa das Doppelte der banküblichen Zinsen. Und der Kreditnehmer musste für das Schuldscheindarlehen fünf bis sechs Prozent Zinsen bezahlen - ein normaler Kontokorrentkredit würde den Schuldner jedoch 8,5 Prozent kosten. Er fuhr grundsätzlich nur Cadillacs, beschäftigte Angehörige des Hochadels als Gehilfen und gehörte zu den ersten Mitgliedern von Münchens ältestem Strip-Lokal, dem "Madam Club". Münemann musste im Januar 1970 wegen Zahlungsunfähigkeit aufgeben, denn als die Zinsen Ende der 60er-Jahre zu steigen begannen, wurde seine Refinanzierung von Mal zu Mal teurer. Die Rechnung ging am Schluss nicht mehr auf. Ironie des Schicksals: Genau die gleiche Klippe, an der Münemann gescheitert ist, war bei den meisten Banken in der Zeit steigender Zinsen der Jahre 1979 und 1980 die heimtückischste Verlustquelle: das Zinsänderungsrisiko. Umgehen kann man das mit der Beachtung der Fristenkongruenz von Aktiva und Passiva, aber dann bleibt wenig Gewinn hängen. Banken betreiben daher auch die wie Münemann die Fristentransformation: Aus kurz mach lang. So hatte die Silicon Valley Bank (SVB), eine staatlich zugelassene Geschäftsbank mit Hauptsitz in Santa Clara, Kalifornien, mit vielen Niederlassungen, Geld von Start Ups aus deren Börsengängen bis zur betrieblichen Verwendung in ihre Bücher genommen und hier hiermit langfristige Festverzinsliche gekauft. Möglich gemacht hatte das Trump, der die Regulierung kleinerer Banken zurückfuhr. Dann kam Putin als erster Dominostein, der umfiel, und stieà über seine Energiepolitik eine Preissteigerung als zweitem Dominostein in Gang, die sich in Windeseile über alle Wirtschaftsbereiche bis in die privaten Haushalte ausbreitete und hier in dem aktuellen Streik von Verdi und EVG einen Höhepunkt fand. Die Zentralbanken mussten nach den Jahren einer lockeren Zinspolitik gegenhalten, wir sind bei dem dritten Dominostein angelangt. Die Zinserhöhung wertete die gekauften langfristigen Anleihen ab. Sind die aktuellen Zinsen wie derzeit höher als die Zinsen der Anleihe, sinkt deren Wert soweit, dass die Rendite dem aktuellen Zinsniveau entspricht. Eine Anleihe, die ursprünglich 100 Dollar kostete und 2,0 Prozent Zinsen einbrächte, wäre bei einem Zinsniveau von 4,0 Prozent dann nur noch 50 Dollar wert. Dieser Wertverlust von 50 Euro existiert vorerst nur in den Büchern der Bank und gilt deswegen als ÂunrealisiertÂ. 186 Banken in den USA sitzen auf rund zwei Billionen Dollar unrealisierter Verluste. Nach deren Bilanzierungsregeln muss in den Büchern nunmehr eine Abwertung, eine Abschreibung, erfolgen, die zu Riesenverlusten führt, Dominostein vier. Durch die Verluste sinkt das Eigenkapital und damit die Kreditschöpfungsmöglichkeit der Banken, Dominostein fünf. Die Zentralbanken, die bisher bemüht waren, die Inflation auf 2 % zu treiben, müssen den Rückwärtsgang einlegen und stehen vor einem Dilemma und üben einen ökonomischen Spagat: Inflationsbekämpfung oder Wirtschaft und Staaten am Leben halten. Der Krieg in der Ukraine wird also nicht nur mit Leopard 2 Panzern entschieden. Die Staaten müssen ökonomisch durchhalten, so dass sich die Zinsen bald nivelliert haben werden, so dass unsere Aktien bald wieder kommen werden. Im Ãbrigen: Aktien, insbesondere die hier präferierten Techwerte haben die Krise im Vergleich zu anderen Assets hervorragend gemeistert. Zu hoffen ist, dass die Dominosteine wieder aufgerichtet werden können. Ob Dominostein eins wieder aufgerichtet werden kann, wird in China entschieden nach der am Boden orientierten Blickrichtung beim Treffen Putins mit Xi am kleinen Tisch in Moskau. Nach den drei Tagen Beratung der Ampel-Parteien in Berlin versucht diese sich als Stellvertretung der Gesellschaft zu verkaufen, alles Stuss: Der Krieg in der Ukraine kann leicht überschwappen, stattdessen wird um das Klima gerungen, obwohl Deutschland nur zu 2 % für das Weltklima verantwortlich ist. Pkws sind für rund 11 % der Deutschen CO2-Emission verantwortlich. Ungefähr die Hälfte aller weltweiten CO2 - Emissionen wird von drei Ländern verursacht, nämlich China, USA und Indien, Tendenz steigend. Die Automobilindustrie ist neben Maschinenbau und Chemie eine der drei Säulen der deutschen Volkswirtschaft. Der Kinderbuchautor Habeck ist legt die Axt an unsere Wirtschaft, Putin steht vor der Tür und keiner sagt was, bis auf Til Schweiger, der gerade Manta Manta Teil zwei promotet. Zocker, die unser Einführungsmantra nicht verinnerlicht haben, sind regelmäÃig breit aufgestellt und haben sicherlich mit Kryptos gespielt und möglicherweise über die internationalen Spielplätze, die Kryptobörsen, das Finanzamt vergessen, was Arbeit für uns Steuerberater schafft: Der BFH bestätigte die Steuerbarkeit von Krypto-Transaktionen. Dem Steuervollzug bei VeräuÃerungsvorgängen steht nach Auffassung des BFH keine gegenläufige Erhebungsvorschrift entgegen. Auch eine bewusst geschaffene oder gesetzlich vorgegebene Kontrolllücke ist nach Auffassung des BFH nicht feststellbar. Der BFH verweist insofern auf die Möglichkeit der Finanzbehörden, den steuerrelevanten Sachverhalt etwa durch Sammelauskunftsersuchen bei den Betreibern von Krypto-Börsen zu ermitteln. Ein etwaig bestehendes tatsächliches Vollzugsdefizit ist mithin nicht normativ verankert. Der Informationsbeschaffung bei zentralen Intermediären wie Krypto-Börsen kommt angesichts der Dezentralität der Blockchaintechnologie daher gesteigerte Bedeutung zu. Diese ist auch Gegenstand supranationaler Regulierungsvorhaben. Aber auch heute kann das Finanzamt Kontoinformationen abrufen: Der automatisierte Abruf erfolgt nicht beim Kreditinstitut selbst, sondern beim Bundeszentralamt für Steuern, wo die Kontodaten gespeichert werden. Die Bank erfährt nichts von dem automatisierten Abruf, der Betroffene wird jedoch mit dem nächsten Steuerbescheid darüber informiert und ggf. mit einem Strafbefehl oder im Vorfeld mit einer freundlichen Anfrage zur Vollständigkeit seiner Erklärungen. Steuerhinterziehung wird bestraft. Ein rechtlicher Sonderfall ist die Selbstanzeige. Sie stellt im Strafrecht einen persönlichen Strafaufhebungsgrund dar: Jeder, der wirksam eine Selbstanzeige erstattet und seine Tathandlung korrigiert, kann trotz vollendeter Steuerhinterziehung nicht bestraft werden. Wir erklären im Detail alles Wissenswerte rund um die Erstattung einer erfolgreichen Selbstanzeige und was man dabei alles zu beachten hat. Was tun? Vgl. Mantra und ggf. schnellstens Selbstanzeige wegen nicht deklarierten Kryptogewinnen. Wir haben 20 Millionen Rentner und wie viele davon erhalten eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von  3.000 oder mehr? Ganze 50 (in Worten ÂfünfzigÂ). Wir haben eine Inflation, die die Gewerkschaften zu zweistelligen Lohnforderungen zwingt. Wenn die aktive Berufstätigkeit vorbei ist, ist es nicht mehr möglich, die Einkommenssituation über Arbeit zu verbessern, der Vermögensaufbau als Speicherbildung für Geld nach dem Erwerbsleben muss daher rechtzeitig erfolgen, er ist ein Prozess. Wie immer an dieser Stelle am Schluss ein paar situativ passende Börsen- und Lebensweisheiten: Kostolany: ÂKaufen Sie sich sichere Aktien, an die Sie glauben, und nehmen Sie sich eine Schlaftablette für die nächsten Jahre und ÂBeim Kauf sollte man romantisch, beim Verkauf realistisch sein  zwischendurch soll man schlafenÂ. Optimierung: Nicht Einzeltitel, sondern ETF. Buffett: ÂErfolgreiches Investieren braucht Zeit, Disziplin und Geduld. Egal, wie groà das Talent oder die Anstrengung ist, manche Dinge brauchen einfach Zeit. Man kann nicht in einem Monat ein Baby zeugen, in dem man neun Frauen schwängertÂ. Der ist gut! Galbraith: ÂDie Börse ist wie ein Paternoster. Es ist ungefährlich durch den Keller zu fahren. Man muss nur die Nerven behaltenÂ.Haben Sie Rentabilitätsprobleme bei Ihren Vermögensdispositionen, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Erträge aufgrund der Negativzinsen, der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge, insbesondere Lebensversicherungen, unsicher? Lassen Sie sich von uns beraten. Für ein erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und Ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt. Das ist wichtig! Wir sind nur unserem Auftraggeber verpflichtet. Wollen Sie Ihre Vermögensdispositionen beurteilt wissen oder wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die aktuellen Entwicklungen sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Vermögens- oder Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung. Gehören Sie zu den 17.000 erwarteten Insolvenzunternehmen, stimmen Sie mit uns die richtige Strategie ab, um Herr im Hause zu bleiben. Rund 560.000 mittelständische Unternehmen peilen in den nächsten Jahren eine Nachfolgeregelung an. Allerdings gibt es ein Problem: Viele von ihnen finden keinen Nachwuchs, weshalb Zigtausende wohl aus dem Markt ausscheiden werden. Einer KfW-Umfrage zufolge streben bis zum Ende des Jahres 2026 rund 560.000 der insgesamt etwa 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen eine Nachfolge an. Etwa 190.000 planen, ohne eine Nachfolgeregelung aus dem Markt auszuscheiden. Die Unternehmen werden dann liquidiert, die erhoffte Altersversorgung ist dann futsch. Die mit Abstand gröÃte Hürde für eine erfolgreiche Nachfolge ist aus Sicht von 79 Prozent der knapp 10.800 Befragten ein Mangel an geeigneten Kandidaten. Ein Jahr zuvor waren es 76 Prozent. Das Problem: Auf die geburtenstarke Babyboomer-Generation folgen deutlich schwächere Jahrgänge. Es fehlt der Nachwuchs. Zugleich steigt der Bedarf an Nachfolgern. Bei der Nachfolge ist Beratungsbedarf angesagt: Der Unternehmer regelt seine Nachfolge einmal, der Berater hat hier mehr Know How und Erfahrungen. Was oft nicht beachtet wird: Die Nachfolgeplanung ist ein Prozess, der dauert, kein zeitpunktbezogenes Ereignis wie: ÂWenn ich 60 bin, dann verkaufe ichÂ. Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung Ihres Unternehmens gewinnen, dieses auch unter Berücksichtigung der momentanen Apokalypse, die noch nicht vorbei ist. Lassen Sie sich von uns Ihre testamentarischen Verfügungen hinsichtlich Ihrer Steuerfolgen bewerten. 2. Kein Vorsteuerabzug für bürgerliche Kleidung Nach § 12 Nr. 1 EStG gehören zu den nichtabzugsfähigen Aufwendungen der privaten Lebensführung auch solche Aufwendungen, Âdie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt, auch wenn sie zur Förderung des Berufs oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Aus diesem Grund lieà der Bundesfinanzhof die Kosten selbständiger Trauerredner für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover nicht zum Betriebsausgabenabzug zu. Nach Auffassung des Gerichts handelt es sich hierbei nicht um Âtypische BerufskleidungÂ, selbst wenn die Kleidung ausschlieÃlich bei der Berufsausübung benutzt wird oder das Tragen z. B. von schwarzer Kleidung berufstypisch ist; schädlich ist, dass die Kleidungsstücke als bürgerliche Kleidung auch privat getragen werden können. Der Bundesfinanzhof hat klargestellt, dass in diesem Fall auch der Vorsteuerabzug für die Anschaffung, Ãnderung, Reparatur und Reinigung der Kleidungsstücke nicht in Betracht kommt. \[Inhaltsübersicht\]3.Behindertengerechter Gartenumbau ist keine auÃergewöhnliche Belastung Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Wohnung (z. B. für eine barrierearme Dusche, einen Treppenlift, eine Rampe) oder eines Fahrzeugs können grundsätzlich aufgrund ihrer Unvermeidbarkeit im Jahr der Zahlung als auÃergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Eine Verteilung gröÃerer Aufwendungen auf mehrere Jahre ist nicht möglich. Aufwendungen, die über die Schaffung der Mindestvoraussetzungen zur Befriedigung eines existenznotwendigen (Wohn-)Bedarfs hinausgehen, sind davon jedoch nicht umfasst; so sind z. B. der behindertengerechte Umbau einer Motoryacht oder die Mehrkosten für den Erwerb eines gröÃeren Grundstücks zur Errichtung eines eingeschossigen behindertengerechten Hauses nicht begünstigt. Der Bundesfinanzhof hat in einem aktuellen Urteil die Berücksichtigung der Aufwendungen für einen behindertengerechten Gartenumbau verneint und damit die Entscheidung des Finanzgerichts bestätigt. Die Kosten betrafen im vorliegenden Fall das Anlegen von Hochbeeten und von gepflasterten Wegen, damit der Garten auch mit einem Rollstuhl genutzt bzw. bewirtschaftet werden kann. Eine Terrasse, die vom Haus aus mit dem Rollstuhl erreicht werden konnte, war bereits vorhanden. Der Gartenumbau betrifft nach Ansicht des Gerichts nicht die krankheits- oder behindertengerechte Ausgestaltung des existenznotwendigen Wohnumfelds, sondern sei durch frei gewähltes Freizeit- bzw. Konsumverhalten bedingt. Lediglich für die in den Aufwendungen enthaltenen Lohnkosten kommt die SteuermäÃigung für Handwerkerleistungen bzw. haushaltsnahe Dienstleistungen in Betracht (vgl. § 35a EStG). 4. ÂRentenbeginn bei aufgeschobener Altersrente Die gesetzliche Altersrente zählt ebenso wie die Rente aus berufsständischen Versorgungswerken als Leibrente steuerlich zu den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen, die als ÂSonstige Einkünfte gem. § 22 EStG teilweise zu versteuern sind. Für die Feststellung des steuerpflichtigen Rentenanteils ist das Jahr des Rentenbeginns und der für dieses Jahr gesetzlich festgelegte prozentuale Besteuerungsanteil maÃgebend. Die Finanzverwaltung stellt für den ÂRentenbeginn unter Verweis auf den Rentenbescheid auf den Zeitpunkt ab, ab dem die Rente tatsächlich bewilligt wird. Auf Antrag des Rentenberechtigten kann der Renteneintritt zur Erlangung eines höheren Rentenanspruchs über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben werden; in diesem Fall bestimmt sich nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs das maÃgebliche ÂJahr des Renteneintritts nicht etwa nach der Erlangung der Regelaltersgrenze, sondern ebenfalls nach dem aufgeschobenen tatsächlichen Renteneintritt. Im Ergebnis führt dies zu einer höheren Steuer auf die gesamte Rente, die gegenüber den rentenrechtlichen Vorteilen des Aufschubs und der damit verbundenen höheren Rente abzuwägen ist. 5.Steuerfreie Handynutzung auch nach Erwerb vom Arbeitnehmer zu einem symbolischen Preis Wenn ein Arbeitnehmer betriebliche Gegenstände privat verwenden darf, ist der daraus resultierende geldwerte Vorteil als Sachbezug grundsätzlich lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtig. Für die Ãberlassung von im Betrieb eingesetzten Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten (z. B. Laptop, Tablet, Smartphone) ist in § 3 Nr. 45 EStG allerdings ausdrücklich Steuer- und damit auch Sozialversicherungsfreiheit vorgesehen. Dies gilt einschlieÃlich der Verbindungsentgelte. Damit haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ohne besonderen Verwaltungsaufwand  insbesondere ist keine Ermittlung des tatsächlichen privaten oder beruflichen Nutzungsanteils erforderlich  ihren Arbeitnehmern einen steuerfreien Vorteil zu verschaffen. Soll von der Steuerfreiheit Gebrauch gemacht werden, kann es sich anbieten, einem Arbeitnehmer sein ohnehin vorhandenes Smartphone abzukaufen, es ihm dann wieder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen und die Verbindungsentgelte zu übernehmen. Die Finanzverwaltung hatte derartige Vereinbarungen allerdings nicht anerkannt, wenn das Gerät lediglich zu einem symbolischen Preis von z. B. 1 Euro vom Arbeitgeber angekauft wurde, sondern gefordert, dass der Ankauf einem Fremdvergleich standhalten muss. Der Bundesfinanzhof ist anderer Auffassung und hat insoweit keinen Gestaltungsmissbrauch gesehen. Entscheidend ist vielmehr, dass das Smartphone aufgrund der Vereinbarung auch tatsächlich in das Eigentum des Arbeitgebers übergeht und die anschlieÃende Ãberlassung an das Arbeitsverhältnis gekoppelt ist, also nach Beendigung der Beschäftigung ebenfalls endet und das Gerät danach im Eigentum des Arbeitgebers verbleibt. 6.Umsatzsteuer: Zuordnungsentscheidung für den Vorsteuerabzug Eine Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass die Leistung für die Ausführung unternehmerischer Tätigkeiten bezogen wird. Hinsichtlich der Zuordnung zum Unternehmen ist zu unterscheiden: Dient die Leistung ausschlieÃlich der unternehmerischen Tätigkeit, ist sie vollständig dem Unternehmen zuzuordnen. Wird die Leistung ausschlieÃlich für nichtunternehmerische (private) Tätigkeiten bezogen, ist eine Zuordnung zum Unternehmen ausgeschlossen. Soll die Leistung sowohl für unternehmerische als auch für nichtunternehmerische Tätigkeiten verwendet werden (z. B. ein PKW), besteht ein Wahlrecht:- volle Zuordnung zum Unternehmen (bei vollem Vorsteuerabzug unterliegt die nichtunternehmerische Verwendung als unentgeltliche Wertabgabe der Umsatzsteuer) - keine Zuordnung zum Unternehmen (dann kein Vorsteuerabzug) - anteilige Zuordnung zum Unternehmen entsprechend der unternehmerischen Verwendung (anteiliger Vorsteuerabzug; Voraussetzung: mindestens 10 %ige unternehmerische Verwendung). Bei teilweiser unternehmerischer /nichtunternehmerischer Verwendung verlangt die Finanzverwaltung eine Âzeitnahe gesonderte Dokumentation der Zuordnungsentscheidung; Âzeitnah bedeutet in diesem Zusammenhang spätestens bis zum 31.07. des Folgejahres. Fehlt diese gesonderte Dokumentation oder kommt sie zu spät, unterstellt die Finanzverwaltung die vollständige Zuordnung zum nichtunternehmerischen Bereich und versagt deshalb (rückwirkend) den Vorsteuerabzug. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist eine gesonderte Mitteilung an die Finanzverwaltung nicht erforderlich, wenn anhand objektiver Anhaltspunkte, die innerhalb der genannten Frist erkennbar geworden sind, feststeht, dass der fragliche Gegenstand dem Unternehmen zugeordnet wurde. Bei Gebäuden können als Zuordnungsnachweis z. B. in der Bauzeichnung gekennzeichnete Büro- oder Werkstatträume oder ein Mietvertrag über Gewerberäume mit Umsatzsteuerausweis dienen. 7.Abfindung an weichenden Mieter keine anschaffungsnahen Herstellungskosten Aufwendungen für Instandsetzungs- und ModernisierungsmaÃnahmen können nicht sofort als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn diese innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und die Aufwendungen ohne Umsatzsteuer 15 % der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen (sog. anschaffungsnahe Herstellungskosten  § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG). In diesem Fall kommt nur ein Abzug im Rahmen der Gebäudeabschreibungen in Betracht. Der Bundesfinanzhof hat aktuell entschieden, dass die Abfindungszahlungen eines Vermieters an seinen Mieter für die vorzeitige Kündigung des Mietvertrags und die Räumung der Wohnung zwecks umfangreicher Gebäuderenovierung nicht zu den anschaffungsnahen Herstellungskosten zählen, sondern sofort in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden können. Dagegen stellen Abfindungen an Mieter für die vorzeitige Kündigung und Räumung zwecks Abrisses des Gebäudes und Errichtung eines neuen Gebäudes an gleicher Stelle Herstellungskosten des neuen Gebäudes dar, die nur im Rahmen der Gebäudeabschreibung geltend gemacht werden können. 8.Aktuelle Grunderwerbsteuersätze Die Bundesländer können die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Die folgende Tabelle gibt einen Ãberblick über die aktuellen Steuersätze:
Der Grunderwerbsteuer unterliegt regelmäÃig der Kauf eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung; die Steuer wird unter Zugrundelegung des Kaufpreises des Objekts (bzw. der Gegenleistung) ermittelt. Vor dem Hintergrund, dass sich die Grunderwerbsteuer zu einem erheblichen Kostenfaktor entwickelt hat, ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Grunderwerbsteuer unterliegt der Erwerb eines Grundstücks einschlieÃlich seiner wesentlichen Bestandteile; dazu gehören die mit dem Grundstück fest verbundenen Sachen, d. h. insbesondere ein Gebäude.Bewegliche Sachen (sog. Zubehör), die zwar wirtschaftlich dem Erwerbsgegenstand dienen  wie z. B. das Inventar Â, zählen dagegen nicht zum Grundstück und damit nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Hierunter fallen z. B. mitveräuÃerte Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Küchenausstattung oder eine abnehmbare Markise. Wird derartiges Inventar im Kaufvertrag einzeln aufgeführt und dafür ein gesonderter Preis angesetzt, kann dieser Wert von der grunderwerbsteuerpflichtigen Gesamtgegenleistung abgezogen werden. Zu beachten ist, dass einige Finanzbehörden einen realistisch geschätzten Betrag für das Inventar regelmäÃig anerkennen, wenn dieser 15 % des gesamten Kaufpreises nicht überschreitet. Wird im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung in einer Wohneigentumsanlage auch der Anteil an einer Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) übernommen, kann der Kaufpreis als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Erhaltungsrücklage gemindert werden.Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass dies keine Auswirkungen auf die ertragsteuerliche Behandlung hat: Der im Kaufpreis enthaltene Anteil für die Erhaltungsrücklage gehört weiterhin nicht zu den Anschaffungskosten der Wohnung; für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für eventuelle Abschreibungen ist somit von dem um die Erhaltungsrücklage gekürzten Kaufpreis auszugehen. 9.Privates VeräuÃerungsgeschäft bei gelegentlicher Vermietung einzelner Räume Der Gewinn aus der VeräuÃerung von privaten Grundstücken ist steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und VeräuÃerung nicht mehr als 10 Jahre gelegen haben (§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG). Steuerfrei ist die VeräuÃerung in diesen Fällen nur, soweit eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken vorlag, und zwar mindestens im Jahr der VeräuÃerung und den beiden vorangegangenen Jahren. Unschädlich ist, wenn die Wohnung gemeinsam mit Familienangehörigen oder einem Dritten bewohnt wurde. Fraglich war, ob die Steuerbefreiung des VeräuÃerungsgewinns auch gilt, wenn nur einzelne Räume der im Ãbrigen selbst genutzten Wohnung gelegentlich vermietet werden. Dazu hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass bereits eine tageweise Vermietung von einzelnen Zimmern dazu führt, dass keine Steuerfreiheit mehr gegeben ist. Das gilt allerdings nur für den Teil, der auf die vermieteten Zimmer entfällt. Insoweit ist  zumindest für die Zeit der Vermietung  eine Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ausgeschlossen. Ein VeräuÃerungsgewinn ist in diesen Fällen nach dem Verhältnis der Flächen aufzuteilen. Dabei ist nur der auf die (zeitweise) vermieteten Zimmer entfallende VeräuÃerungsgewinn steuerpflichtig. Allgemeine Verkehrsflächen wie Flure oder gemeinsam benutzte Badezimmer bleiben unberücksichtigt, weil insoweit zumindest eine ununterbrochene private Mitbenutzung möglich ist. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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