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Mandanteninformationsbrief Februar 2024 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Guten Tag Herr , Beratungsgespräche führen wir gerne auch telefonisch, über Skype oder Microsoft Teams. Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: https://unkelbach-treuhand.de/newsletterarchiv/ Mit freundlichem Gruà UNKELBACH TREUHAND GMBH 1. Börse, Geld und Vermögen: Summa Summarum Kaufen, halten, verkaufen? Intromantra: Wer weià das schon (Warren Buffett)? Geduld ist die oberste Tugend des Investors (Benjamin Graham, Lehrer von Buffet)! Niemand war je in der Lage, die Börse vorherzusagen. Es ist eine totale Zeitverschwendung. In der von Forbes veröffentlichten Hitparade der Reichen der Welt war noch nie ein Börsentiming-Experte vertreten (Peter Lynch)! Solow hat nachgewiesen, daà das Wachstum einer Volkswirtschaft zu 80 % vom techn. Fortschritt abhängt. In dieser Postille werden keine konkreten Aktien empfohlen oder sonstige Kaufempfehlungen gegeben. Wohl wissend, dass nach allgemeiner Kapitalmarkttheorie alle zugänglichen Informationen bereits in den Kursen oder Preisen enthalten sind. Keynes, der zunächst ein erfolgreicher Investor war und dann im Crash von 1929 fast sein ganzes Vermögen verlor, hatte schon erkannt, dass es auf das Wissen um die Märkte gar nicht ankommt, sondern entscheidend ist zu wissen, was die anderen Marktteilnehmer planen. Misstrauen Sie also allen noch so gutgemeinten Empfehlungen - oder anders gewendet, wenn jemand vermeintliches Wissen um Kursentwicklungen hat, wieso sollte er es weitergeben und nicht selber nutzen? Durch Front Running will er andere zum Kauf von Titeln animieren, die er vorher selbst gekauft hat und nun verkaufen will. Aber bewährte Investments werden hier aufgezeigt, andere besprochen! Setzen muss aber jeder selber auf eigenes Risiko, wie in Baden-Baden. Pardon für dieses Mantra, es ist wichtiger denn je, wo jeder noch so gutmeinende Schreiberling oder Bankenvertriebler meint, er sei im Besitz des Wissens um nachhaltige Kursentwicklungen; alles Stuss. Themen: Ãkonomische GroÃwetterlage für Investoren (Proteste und neue Parteien in Deutschland mit Trump ante portas, Gesamtmarktrisiken, China) sowie Gemanagte Fonds vs. ETF - Smart-Beta-ETF - Risiken der Einzelwerte, ESG-Fonds mit Âhistorischem TiefpunktÂ, Bitcoin und entdeckt: Der beste ETF der Welt. Es macht schon Wunder, wenn Scholz und Baerbock vorne mitdemonstrieren gegen eine Partei, die aus den eklatanten Fehlern der Regierung Wählerkapital schlägt: Die beiden demonstrieren gegen sich selbst. Die Opposition ist nicht besser: Merz hat sich und seine Partei mit Brandmauern umgeben und kommt aus seinem von Merkel ererbten Knast nicht mehr heraus. Kein Wunder, dass die Wähler nach neuen Parteien suchen: Mit Wagenknechts und Lafontaines BSW haben wir eine erfolgreiche Linkspartei, in der Mitte gruppiert sich die WerteUnion um die guten Köpfen um MaaÃen, Krall und Otte, die eine neue Mitte weg von Merkel wagt und den bürokratischen Ãkosozialismus durch den Libertarismus im Sinne Adenauers und Ehrhard neu beleben will. Ob das unsere gesättigte Generation Z anspricht erscheint fraglich, da die gemäÃigte FDP schon Verluste einfährt, aber der Behördenökosozialismus frisst unseren Wohlstand durch immerwährende und ungerechte Umverteilung ohne MaÃ. Offenbar will man das Volk austauschen und sich so Wähler sichern. Nicht ganz überraschend will auch Erdogan mit einer muslimischen Partei antreten, schon zur Europawahl! In Deutschland leben mittlerweile zwischen 5,3 und 5,6 Millionen Muslime, was zwischen 6,4 und 6,7 Prozent der Gesamtbevölkerung von rd. 83 Millionen für 2020 entspricht. Es ist davon auszugehen, dass hier eine hohe Wahlbeteiligung unsere Konservativen unterbuttert. Und dann steht auch Trump vor der Tür, der Europa militärisch und wirtschaftlich aufmischen wird. Per Saldo kein gutes Investitionsklima bzw. es gibt bessere Länder mit mehr Renditeaussicht. Aber auch weltwirtschaftlich geht es naturgemäà nicht ohne Risiken ab: Die USA könnten nach den hohen Zinsen hart in einer Rezession landen. Auch in Deutschland schlagen sich die Zinsen in den Bilanzen, wie bei Continental nieder. Jedenfalls, wenn die Inflation nicht zurückgeht, bleiben die Zinsen oben und belastet die Wirtschaft und wirkt über die Entlastung der Staatsschulden für uns wie eine weitere Steuer. Auch die geopolitischen Unruhen, die ja zunehmen, siehe auch Jemen, führen zu Wohlfahrtsverlusten, wie auch immer, Geld das in Angriff und Verteidigung flieÃt, kostet Konsum und bringt Tod und Elend. Für den, der nicht mit Tomaten auf den Augen sein Portefeuille zusammengesucht hat, hatte 2023 ein gutes oder besser, ein sehr gutes Jahr, 2022 war zu vergessen. Das Stimmungsmodell von Sir John Templeton beruht auf seiner Beobachtung, dass "Bullenmärkte im Pessimismus geboren werden, in der Skepsis wachsen, im Optimismus altern und in der Euphorie sterben". Danach befinden wir uns derzeit in der skeptischen Phase, in der es noch viele Sorgen zu überwinden gilt. Einige Marktbeobachter reden einen Superzyklus aufgrund der KI herbei. Das ist gut denkbar. Neben der KI wird auch die Dekarbonisierung als Wachstumstreiber gesehen. Das mag am Ende des Tages so sein, aber über die nächsten Jahre sicherlich nicht, so leidet Deutschland zutiefst unter dem Green Deal von Ursula und Habeck weià nicht, wie er die sich auftuende Energielücke technisch und ökonomisch schlieÃen will, wogegen die Ãlaktien ein gutes Investment sind und bleiben, so rudert ja auch die deutschen Automobilindustrie hinsichtlich E-Autos zurück, ihre Infrastruktur stimmt nicht, der Absatz von Neuwagen geht zurück und die Altautos gehen auch nicht weg, da hilft wohl nur noch das geplante Reparaturverbot für Benzinern. Nicht von ungefähr machte gerade Steinmeier in Vietnam und Thailand einen auf gutes Wetter, denn China hat ein Deflationsproblem, neben andern wie alte Bevölkerung und überschuldete Firmen sowie Exportabhängigkeit. Chinas Hauptproblem ist jedoch die Verschuldung, insbesondere im Immobiliensektor, der 25 bis 35 % des BIP des Landes ausmacht. Jahrelange Ãberbebauung  nach einigen Schätzungen um das Doppelte der Bevölkerung  und die Verlangsamung des Bevölkerungswachstums haben die Preise einbrechen lassen. So hat gerade ein Gericht in Hongkong die Abwicklung der Börsengesellschaft des weltweit am höchsten verschuldeten chinesischen Immobilienentwicklers China Evergrande angeordnet, es geht um 300 Mrd. Dollar. Das vor dem Hintergrund, dass die Chinesen dank geringer Rentenversicherung 70 % ihres Vermögens in Immobilien gebunkert haben. Deshalb dürfte die Deflation lange anhalten. Die Indices sind abgesoffen und die Regierung lockt ausländische Investoren an. Aber wie auch immer: Wie werde ich trotzdem schnell reich? Weitere aktuelle Untersuchungen haben bestätigt, dass teure gemanagte Fonds die ETF auch lange Sicht nicht schlagen. Nun könnte ja an den Smart-Beta-ETF wie hier schon mal angesprochen, was dran sein. Die Fondsbranche entdeckt einen neuen Köder und wählt wie die gemanagten Fonds Titel aus, die nach ihren Vorstellungen den Markt schlagen. Pustekuchen, auch das ging nach Untersuchungen je länger der Betrachtungszeitraum gewählt wurde in die Hose, für die Anleger, die Arrangeure bleiben auch der sicheren Seite, wie immer. Die Hybris ist von aktiven Fonds bekannt: Der Einzelne glaubt es besser zu wissen als alle andere Marktteilnehmer  ein langfristig in den meisten Fällen zum Scheitern verurteiltes Abenteuer. Cohen ein erfolgreicher Hedgefondsmanager urteilte zu Einzelwerten: ÂWenn man in illiquiden Werten steckt, ist das ein Problem. Wenn man zu viel Leverage einsetzt, ist das ein Problem. Und wenn man sich zu sehr konzentriert, ist das ein ProblemÂ, zählt Cohen auf. ÂWenn man nur eines davon hat, funktioniert das vielleicht. Wenn man zwei davon hat, oh je. Wenn man drei davon hat, pfeift man auf dem Friedhof. Wer also mit der Novo Nordisk Aktie gut gefahren ist, sollte glattstellen, das KGV liegt über 44, US Rechtsfabriken rüsten sich schon mit Klagen, um ein Stück des Kuchens zu erhaschen. Die Suche nach dem richtigen Zeitpunkt gestalte sich für einen GroÃteil der Anleger jedoch als Herausforderung. "Im Grunde genommen sind alle Versuche, den richtigen Zeitpunkt für Käufe oder Verkäufe zu wählen, meiner Meinung nach für 99 Prozent der Bevölkerung ein Fehler", so Buffett. "Und ich glaube, dass sogar der Versuch, einzelne Wertpapiere auszuwählen, für die Menschen ein Fehler ist." Buffett zufolge neigen viele Privatanleger dazu, sich von Marktschwankungen zu sehr zu Käufen oder Verkäufen drängen zu lassen. Langfristig betrachtet stellen sich diese Entscheidungen demnach fast immer als schlecht heraus. EGS-Fonds befinden sich auf einem historischen Tiefpunkt, was nach den hier bereits gemachen Ausführungen zu erwarten war. Und der Bitcoin bleibt trotz Ummantelung mit einem ETF was für Spieler und Kriminelle. So stellte auch Blackrocks Fink nun klar: ÂIch glaube nicht, dass der Bitcoin jemals eine Währung sein wird. Ich glaube, es ist eine Anlageklasse. Larry, richtig, wie Briefmarken oder Kunst. Wohl den Rechenkünstlern die uns das Geld abzapfen. Ein Epigone schrieb doch kürzlich warum der beste ETF der Welt eine geniale Investitions-Idee ist. Die Rede ist von einem ETF auf den Nasdaq 100. Dieser Index konzentriert sich auf die 100 gröÃten Nicht-Finanz-Unternehmen, die im Nasdaq Stock Market gelistet sind und hat eine hohe Gewichtung bei Technologie-Aktien. Und eine Auswertung von etf.capital, die regelmäÃig die besten und schlechtesten ETFs bewerten, zeigt: Auf Platz 1 der besten ETFs der vergangenen fünf Jahre und auch des aktuellen Jahres ist der iShares Nasdaq-100 UCITS ETF USD. Der ETF strebt die Nachbildung der Wertentwicklung des Nasdaq 100 an. Er wurde bereits im März 2006 aufgelegt, die Kostenquote liegt bei 0,31 Prozent und die Gewinnverwendung ist ausschüttend. Es handelt sich um keinen kleinen ETF: Das Fondsvolumen liegt derzeit bei rund 3,52 Milliarden Euro. Zu den Top-Positionen zählen Tech-Giganten wie Apple, Microsoft oder Amazon. Die IT-Branche nimmt fast die Hälfte des ETFs ein, es sind jedoch auch Branchen wie Kommunikation oder zyklische und nicht zyklische Konsumgüter vertreten. Der Fokus liegt klar auf den USA: Ãber 97 Prozent der im ETF enthaltenen Unternehmen kommen hier her. Wenn Sie diese Postille hier regelmäÃig verinnerlichen, wissen Sie, dass dieser ETF einer von zweien ist, der hier seit vielen Jahren regelmäÃig empfohlen wurde, sonst nichts. Was tun? Wohl klar, oder? Und politisch müssen sie sich fragen, wenn Sie ökonomisch auf freie, politisch wenig beeinflusste Märkte setzen, also ihren Zaster mehren und nicht laufend teilen wollen, ob die Freiheit im Sinne von Hayek nicht einen Libertarismus auch hier bedingt, zu Wohle aller, denen die Gängelung auf allen Ebenen auf den Zeiger geht und die die nicht aus Protest eine Partei wählen, die sie im Herzen gar nicht wollen. Wie immer an dieser Stelle am Schluss ein paar Börsen- und Lebensweisheiten: "Bullenmärkte werden im Pessimismus geboren, in der Skepsis wachsen, im Optimismus altern und in der Euphorie sterben", Sir John Templeton. So befinden wir uns derzeit in der skeptischen Phase, ergebnisoffen, aber die KI könnte den Markt für Jahre retten. ÂWenn man in illiquiden Werten steckt, ist das ein Problem. Wenn man zu viel Leverage einsetzt, ist das ein Problem. Und wenn man sich zu sehr konzentriert, ist das ein Problem. Wenn man nur eines davon hat, funktioniert das vielleicht. Wenn man zwei davon hat, oh je. Wenn man drei davon hat, pfeift man auf dem Friedhof. Cohen. ÂEs funktioniert, bis es nicht mehr funktioniert. Ich habe das immer wieder erlebt. Man muss einfach vorsichtig sein. Cohen.Haben Sie Rentabilitätsprobleme bei Ihren Vermögensdispositionen, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Erträge aufgrund der geringen Bankzinsen, der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge, insbesondere Lebensversicherungen, unsicher? Lassen Sie sich von uns beraten. Für ein erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und Ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt. Das ist wichtig! Wir sind nur unserem Auftraggeber verpflichtet. Wollen Sie Ihre Vermögensdispositionen beurteilt wissen oder wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die aktuellen Entwicklungen sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Vermögens- oder Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung. Gehören Sie zu den 17.000 erwarteten Insolvenzunternehmen, stimmen Sie mit uns die richtige Strategie ab, um Herr im Hause zu bleiben. Rund 560.000 mittelständische Unternehmen peilen in den nächsten Jahren eine Nachfolgeregelung an. Allerdings gibt es ein Problem: Viele von ihnen finden keinen Nachwuchs, weshalb Zigtausende wohl aus dem Markt ausscheiden werden. Einer KfW-Umfrage zufolge streben bis zum Ende des Jahres 2026 rund 560.000 der insgesamt etwa 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen eine Nachfolge an. Etwa 190.000 planen, ohne eine Nachfolgeregelung aus dem Markt auszuscheiden. Die Unternehmen werden dann liquidiert, die erhoffte Altersversorgung ist dann futsch. Die mit Abstand gröÃte Hürde für eine erfolgreiche Nachfolge ist aus Sicht von 79 Prozent der knapp 10.800 Befragten ein Mangel an geeigneten Kandidaten. Ein Jahr zuvor waren es 76 Prozent. Das Problem: Auf die geburtenstarke Babyboomer-Generation folgen deutlich schwächere Jahrgänge. Es fehlt der Nachwuchs. Zugleich steigt der Bedarf an Nachfolgern. Bei der Nachfolge ist Beratungsbedarf angesagt: Der Unternehmer regelt seine Nachfolge einmal, der Berater hat hier mehr Know How und Erfahrungen. Was oft nicht beachtet wird: Die Nachfolgeplanung ist ein Prozess, der dauert, kein zeitpunktbezogenes Ereignis wie: ÂWenn ich 60 bin, dann verkaufe ichÂ. Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung Ihres Unternehmens gewinnen, dieses auch unter Berücksichtigung der momentanen Apokalypse, die noch nicht vorbei ist. Lassen Sie sich von uns Ihre testamentarischen Verfügungen hinsichtlich Ihrer Steuerfolgen bewerten. 2. Besteuerung der sog. Dezemberhilfe 2022 entfällt Zur finanziellen Entlastung der privaten Haushalte von den infolge des Ukraine-Krieges stark gestiegenen Energiekosten hatte der Bund u. a. die Kosten für den Abschlag Dezember 2022 für Gas- und Wärmelieferungen übernommen. Dabei handelte es sich um eine einmalige Zahlung, um den Zeitraum bis zum Inkrafttreten der Gas-Wärmepreisbremse ab März 2023 (mit rückwirkender Geltung ab Januar 2023) zu überbrücken. Um den sozialen Ausgleich sicherzustellen, hatte der Gesetzgeber die Versteuerung dieser Entlastungszahlung für Privatpersonen vorgesehen. Nach einer aktuellen Gesetzesänderung entfällt diese Besteuerung der Dezemberhilfe 2022 nunmehr ersatzlos. \[Inhaltsübersicht\]3. Wieder 19 % Umsatzsteuer auf Restaurantdienstleistungen Die bis zum 31.12.2023 befristete Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 7 % für Speisen bei Restaurantund Verpflegungsdienstleistungen wurde entgegen einiger Ankündigungen nicht verlängert. Das bedeutet, dass ab 01.01.2024 auf diese Umsätze wieder der allgemeine Umsatzsteuersatz von 19 % anzuwenden ist. Zur Vermeidung von Ãbergangsschwierigkeiten lässt die Finanzverwaltung zu, dass auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, die in der Silvesternacht nach 24:00 Uhr ausgeführt wurden, noch der zuvor geltende ermäÃigte Steuersatz von 7 % angewendet wird. \[Inhaltsübersicht\]4. Schenkung bei Pflege als Gegenleistung Für die Ermittlung der Schenkungsteuer wird der Wert einer vom Beschenkten übernommenen Belastung vom Wert der Schenkung abgezogen. Als eine solche Belastung wird auch die mit der Schenkung verbundene Verpflichtung angesehen, den Schenker im Bedarfsfall zu pflegen. Ein Abzug kommt allerdings erst in Betracht, wenn der Pflegefall eingetreten ist. Gegebenenfalls ist dann eine bereits erfolgte Schenkungsteuerfestsetzung nachträglich unter Abzug der Pflegebelastung zu ändern. Der Abzug der Pflegebelastung erfolgt mit dem sog. Kapitalwert, wobei alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind. Auszugehen ist dabei von dem Mindestentgelt für Pflegehilfskräfte nach der jeweils gültigen Fassung der Pflegearbeitsbedingungenverordnung, wobei aus Vereinfachungsgründen insgesamt der Stundensatz anzuwenden sein soll, der zum Zeitpunkt der Schenkung gilt.
5.Vermietung von Luxusimmobilien als ÂLiebhaberei Wird eine Tätigkeit ausgeübt, deren Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen, können neben den Gewinnen oder Ãberschüssen regelmäÃig auch entsprechende Verluste steuerlich geltend gemacht werden. Bei anhaltenden Verlusten ist Voraussetzung, dass der Einkunftserzielende nachweisen kann, dass die Tätigkeit mit der Absicht erfolgt, einen finanziellen (Gesamt-)Ãberschuss daraus zu erzielen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden, können die entsprechenden Verluste nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden, weil insgesamt sog. Liebhaberei angenommen wird. Eine Besonderheit gilt bei einer auf Dauer angelegten Vermietung einer Wohnung. In diesen Fällen ist nach ständiger Rechtsprechung die Einkunftserzielungsabsicht typischerweise zu vermuten; diese wird regelmäÃig auch nicht geprüft. Verluste können in diesem Fall (uneingeschränkt) geltend gemacht werden. Eine Ausnahme gilt nach ständiger Rechtsprechung jedoch, wenn aufwendig gestaltete oder ausgestattete Objekte (z. B. bei einer GröÃe von mehr als 250 m2 Wohnfläche oder mit einer Schwimmhalle) vermietet werden. In einer aktuellen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof bestätigt, dass nicht automatisch von einer steuerbaren Tätigkeit ausgegangen werden kann, da es sich insoweit um Objekte handelt, bei denen die Marktmiete den besonderen Wohnwert nicht angemessen widerspiegelt und die sich aufgrund der mit ihnen verbundenen Kosten oftmals auch nicht kostendeckend vermieten lassen. Somit ist bei entsprechenden Objekten regelmäÃig nachzuweisen, dass über einen 30-jährigen Prognosezeitraum ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden kann. 6. Aktuelle Grunderwerbsteuersätze Die Bundesländer können die Höhe des Grunderwerbsteuersatzes selbst bestimmen. Die folgende Tabelle gibt einen Ãberblick über die aktuellen Steuersätze:
Der Grunderwerbsteuer unterliegt regelmäÃig der Kauf eines Grundstücks, eines Gebäudes oder einer Eigentumswohnung; die Steuer wird unter Zugrundelegung des Kaufpreises des Objekts (bzw. der Gegenleistung) ermittelt. Vor dem Hintergrund, dass sich die Grunderwerbsteuer zu einem erheblichen Kostenfaktor entwickelt hat, ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Grunderwerbsteuer unterliegt der Erwerb eines Grundstücks einschlieÃlich seiner wesentlichen Bestandteile; dazu gehören die mit dem Grundstück fest verbundenen Sachen, d. h. insbesondere ein Gebäude.Bewegliche Sachen (sog. Zubehör), die zwar wirtschaftlich dem Erwerbsgegenstand dienen  wie z. B. das Inventar Â, zählen dagegen nicht zum Grundstück und damit nicht zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer. Hierunter fallen z. B. mitveräuÃerte Einrichtungsgegenstände wie Möbel, Küchenausstattung oder eine abnehmbare Markise. Wird derartiges Inventar im Kaufvertrag einzeln aufgeführt und dafür ein gesonderter Preis angesetzt, kann dieser Wert von der grunderwerbsteuerpflichtigen Gesamtgegenleistung abgezogen werden. Zu beachten ist, dass einige Finanzbehörden einen realistisch geschätzten Betrag für das Inventar regelmäÃig anerkennen, wenn dieser 15 % des gesamten Kaufpreises nicht überschreitet. Wird im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung in einer Wohneigentumsanlage auch der Anteil an einer Erhaltungsrücklage (früher: Instandhaltungsrücklage) übernommen, kann der Kaufpreis als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer nicht um die anteilige Erhaltungsrücklage gemindert werden.Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass dies keine Auswirkungen auf die ertragsteuerliche Behandlung hat: Der im Kaufpreis enthaltene Anteil für die Erhaltungsrücklage gehört weiterhin nicht zu den Anschaffungskosten der Wohnung; für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für eventuelle Abschreibungen ist somit von dem um die Erhaltungsrücklage gekürzten Kaufpreis auszugehen. 7.Dauerfristverlängerung für Umsatzsteuer-Vorauszahlungen 2024 Unternehmer, die ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich übermitteln, können eine Dauerfristverlängerung für 2024 in Anspruch nehmen, wenn sie einen entsprechenden Antrag bereits für 2023 gestellt hatten oder diesen Antrag erstmals bis zum 10.02.2024 stellen. Die Voranmeldung und die Umsatzsteuer-Vorauszahlung sind dann grundsätzlich für Januar am 10.03., für Februar am 10.04. usw. fällig. Der Antrag ist regelmäßig nach einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren durch Datenfernübertragung an das Finanzamt zu übermitteln. Die Fristverlängerung ist davon abhängig, dass eine Sondervorauszahlung in Höhe eines Elftels der Summe der Vorauszahlungen für 2023 angemeldet und bis zum 10.02.2024 entrichtet wird. Diese Sondervorauszahlung wird regelmäßig auf die am 10.02.2025 fällige Vorauszahlung für Dezember 2024 angerechnet. Vierteljahreszahler brauchen keine Sondervorauszahlung zu leisten. Bei ihnen gilt die für ein Kalenderjahr genehmigte Fristverlängerung ebenfalls für die folgenden Kalenderjahre weiter (bis auf Widerruf). Vierteljahreszahler können einen erstmaligen Antrag auf Fristverlängerung bis zum 10.04.2024 beim Finanzamt stellen. Termine, die auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen, verschieben sich auf den nächsten Werktag (§ 108 AO). 8.Frist für Jahresmeldungen in der Sozialversicherung: 15. Februar Für alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, die über den Jahreswechsel hinaus beschäftigt werden, müssen Arbeitgeber regelmäÃig eine Jahresmeldung an die zuständige Einzugsstelle elektronisch übermitteln. Darin sind u. a. der Zeitraum der Beschäftigung und das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt für das abgelaufene Jahr anzugeben. Auch für geringfügig Beschäftigte (Arbeitsentgelt bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze) müssen Jahresmeldungen an die Minijob-Zentrale (Knappschaft-Bahn-See) erstattet werden. Bei geringfügiger Beschäftigung in Privathaushalten gilt ein vereinfachtes Meldeverfahren (Haushaltsscheck). Die Jahresmeldungen für das Jahr 2023 müssen spätestens bis zum 15.02.2024 übermittelt werden. Für gewerblich geringfügig Beschäftigte müssen Arbeitgeber zusätzlich die Steuernummer des Arbeitgebers, die Steuer-Identifikationsnummer des Beschäftigten und die Art der Besteuerung (z. B. pauschal oder individuell) melden. 9.PKW-Nutzung: Vorteilsminderung durch Garagen- und Stellplatzkosten Wird einem Arbeitnehmer ein betrieblicher PKW auch zur privaten Nutzung überlassen, ist dies ein geldwerter Vorteil, der der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer und der Sozialversicherung unterliegt. Der Nutzungswert wird pauschal nach der 1 %-Regelung bemessen oder, wenn ein ordnungsgemäÃes Fahrtenbuch geführt wird, nach der Fahrtenbuchmethode. Die Zahlung eines Nutzungsentgelts oder Zuschusses zu den Anschaffungskosten mindert den geldwerten Vorteil. Auch selbst getragene (laufende) Kfz-Kosten wirken vorteilsmindernd und sind im Rahmen der 1 %- Regelung vom pauschalen Wert abzuziehen. Bei Aufwendungen für Garagen und Stellplätze sowie für Anwohnerparkberechtigungen gilt das nach Auffassung der Finanzverwaltung nur, wenn der Arbeitnehmer zur Kostentragung arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen arbeits- oder dienstrechtlichen Rechtsgrundlage verpflichtet wurde. Entsprechend hat auch der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Urteil entschieden, dass selbst getragene Garagenkosten (hier: am Wohnort) bei der 1 %-Regelung nur dann vorteilsmindernd zu berücksichtigen sind, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch eine Vereinbarung verpflichtetet hat, den PKW in einer Garage unterzustellen. Neben den Kosten für eine Abstellmöglichkeit am Wohnort können den Arbeitnehmern, insbesondere in Ballungsgebieten, auch Kosten für einen Stellplatz in der Nähe ihrer ersten Tätigkeitsstätte entstehen. Das Finanzgericht Köln hat hierzu entschieden, dass in diesem Fall eine arbeitsvertragliche Verpflichtung nicht erforderlich ist. Es lieà die Kosten zum Abzug zu, da diese aufgrund der problematischen Parksituation am Arbeitsort zwangsläufig seien. Das Verfahren ist inzwischen beim Bundesfinanzhof anhängig. Es bleibt abzuwarten, ob das Urteil des Finanzgerichts bestätigt wird. 10.Lohnsteuerbescheinigungen 2023 Bis Ende Februar 2024 hat der Arbeitgeber nach den Eintragungen im Lohnkonto die Lohnsteuerbescheinigung 2023 elektronisch zu erstellen und die erforderlichen Daten in einem amtlich vorgeschriebenen Verfahren nach MaÃgabe des § 93c AO an die Finanzverwaltung zu übermitteln (§ 41b Abs. 1 EStG). Dem Arbeitnehmer ist ein Ausdruck der übermittelten Daten auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Eine Lohnsteuerbescheinigung ist regelmäÃig nicht erforderlich bei Arbeitnehmern, für die der Arbeitgeber die Lohnsteuer ausschlieÃlich pauschal (§§ 40 bis 40b EStG) erhoben hat.
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