Laden...
Mandanteninformationsbrief Januar 2025 | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Guten Tag Herr , Beratungsgespräche führen wir gerne auch telefonisch, über Skype oder Microsoft Teams. Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: https://unkelbach-treuhand.de/newsletterarchiv/ Mit freundlichem Gruà UNKELBACH TREUHAND GMBH 1. Börse, Geld und Vermögen: Summa Summarum (24. 12. 24) Kaufen, halten, verkaufen? Intromantra: Wer weià das schon (Warren Buffett)? Geduld ist die oberste Tugend des Investors (Benjamin Graham, Lehrer von Buffet)! Niemand war je in der Lage, die Börse vorherzusagen. Es ist eine totale Zeitverschwendung. In der von Forbes veröffentlichten Hitparade der Reichen der Welt war noch nie ein Börsentiming-Experte vertreten (Peter Lynch)! Solow hat (nach Schumpeter) nachgewiesen, dass das Wachstum einer Volkswirtschaft zu 80 % vom techn. Fortschritt abhängt. Es gibt nur 1 % bis 4 % Gewinner-Aktien, der Rest vernichtet Geld oder tanzt auf der Stelle. In dieser Postille werden keine konkreten Aktien empfohlen oder sonstige Kaufempfehlungen gegeben. Wohl wissend, dass nach allgemeiner Kapitalmarkttheorie alle zugänglichen Informationen bereits in den Kursen oder Preisen enthalten sind. Keynes, der zunächst ein erfolgreicher Investor war und dann im Crash von 1929 fast sein ganzes Vermögen verlor, hatte schon erkannt, dass es auf das Wissen um die Märkte gar nicht ankommt, sondern entscheidend ist zu wissen, was die anderen Marktteilnehmer planen. Misstrauen Sie also allen noch so gutgemeinten Empfehlungen - oder anders gewendet, wenn jemand vermeintliches Wissen um Kursentwicklungen hat, wieso sollte er es weitergeben und nicht selber nutzen? Durch Front Running will er andere zum Kauf von Titeln animieren, die er vorher selbst gekauft hat und nun verkaufen will. Kryptorechenkunststückchen werden, da ohne inneren Wert, also Stuss, nicht besprochen. Aber bewährte Investments werden hier aufgezeigt und diskutiert! Setzen muss aber jeder selber auf eigenes Risiko, wie in Baden-Baden. Nachteile der ETF: Rund die Hälfte der Fonds sind mittlerweile kostengünstige ETF, die konzeptionell selber nicht aktiv sind, sondern dem Index folgen und so Kursbewegungen durch die aktiven Marktteilnehmer verstärken. Pardon für dieses Mantra, es ist wichtiger denn je, wo jeder noch so gutmeinende Schreiberling oder Bankenvertriebler meint, er sei im Besitz des Wissens um nachhaltige Kursentwicklungen; alles Stuss. Musterdepot: Nach Umschichtung nunmehr 80 % Infotech 500 und 20 % MSCI Semiconductors ESG (Acc), WPK LYX018. Dieser ETF hat auch eine lange erfolgreiche Legende: Performance 1 Monat 5 %, 3 Monate 17 %, 2 Monate 2 %, 1 Jahr 68 %, 5 Jahre 222 %, 10 Jahre 326 %. Egal ob KI oder Robotic, an der Hardware in dem Infotech und dem Semiconductors kommt niemand vorbei, wie im wilden Westen, hier wurden die reich, die die Schaufeln lieferten und nur wenige, die nach Gold schürften. Alternativ wäre eine Arrondierung durch KI-ETF möglich gewesen, aber hier wird auf Sicht noch viel Geld verbrannt, viele stehen in den Startlöschern, doch nur wenige werden nachhaltigen Erfolg haben und das werden im Wesentlichen die Firmen sein, die ein funktionierendes Vertriebsnetz haben, also wiederung die Magnificent Seven, die schon andere Themen haben wie Kraftwerke, die die KI gleichmäÃig befeuern. Oder auf Deutschland bezogen: Die KI wird schon an der gleichmäÃigen und hohen Energieversorgung scheitern, auch stehen Energiereserven für die KI nicht zur Verfügung. Das Thema Robobic kommt noch, hier könnte Deutschland eine Chance über den Maschinenbau haben. Ãbrigens, die hier vorgenommene Auswahl der ETF ist deckungsgleich mit dem für Einzeltitel entwickelten Ansatz der Relativen Stärke nach Levy, der einen Momentum-Effekt ausnutzt, bei dem die Kursentwicklung im Verhältnis zu historischen Kurs beachtet wird. Neben dem Marktgeschehen erfolgt eine kausale zukunftsorientierte Betrachtung über die Megatrends: KI, Robotics, Quantencomputing, was sich gerade entwickelt, aber im Ãbrigen das Ende von Kryptocoins bedeuten könnte. Politische Risiken flieÃen auch in die ETF-Auswahl mit ein. TSMC aus Taiwan könnte bei einem Angriff der Chinesen auf die Insel unter die Räder kommen und zu einer weltweiten Verknappung von Chips führen. Folge: Die Kurse der anderen Chiphersteller in dem ETF Semiconductors werden durch die Decke gehen, auch ist der Anteil des ETF am Gesamtdepot auf 20 % begrenzt. Ãbrigens: Wie sollte 2025 laufen? Trump ist wenig berechenbar, aber ein Mann der Wirtschaft, den man in unserer Regierungsgurkentruppe vermisst, auch hat er eine erstklassige oder zumindest getreue Mannschaft zusammengestellt und kann, da die Republikaner in beiden Häusern des Parlaments nunmehr die Mehrheit haben, ohne Zeitverzögerungen durch Nonsensdebatten durchregieren, er ist voll handlungsfähig. Mit den Grünen in einer Koalition wird sich kaum was ändern. Habeck kann in jeder Zeitung lesen, was die Wirtschaft braucht und kann, so wie Sinn formulierte, sofort auf dem Absatz kehrtmachen; wir haben uns total verrannt, ob Energie, Bürokratie, Migration, etc., stattdessen hängt unser Wirtschaftsminister hilflos in den Seilen und bemüht sich um Bürger für Küchentischgespräche für Wahlzwecke. In einer Koalition mit der SPD mit Ministern Scholz, Faeser und Heil wird sich auch wenig ändern. Musk hat Merz die richtige Richtung gezeigt. Den DAX kann man daher vergessen, wobei dessen Unternehmen 85 % ihrer Geschäfte im Ausland machen und dort ihre Gewinne holen. Der Dow Jones wird Ende 2025 geschätzt auf 47.782, aktuell 42.907, der Nasdaq Composite auf 21.758, aktuell 19.755. Seit 1945 stieg der S&P 500 im Laufe des Jahres um durchschnittlich 18,3 Prozent. Da der S&P 500 in diesem Jahr um mehr als 27 Prozent gestiegen ist und keine Korrekturen von mehr als 10 Prozent zu verzeichnen waren, konnte sich der Leitindex für das Gesamtjahr 2024 solide über seinem gleitenden 200-Tage-Durchschnitt halten. Alle elf Sektoren des S&P 500 sollen 2025 im Vergleich zum Vorjahr Gewinne verzeichnen. Sechs Sektoren, darunter Informationstechnologie, Gesundheitswesen und Kommunikationsdienstleistungen, dürften zweistellig wachsen. Für Finanzen und Versorger wird ein Zuwachs von 9 Prozent erwartet. Lediglich der Energiesektor bildet eine Ausnahme, hier wird ein Gewinnrückgang prognostiziert. Wenn Sie also ohne groÃe Kenntnisse und Zeiteinsatz Vermögensaufbau betreiben wollen, liegen Sie mit Buffets Lieblings-ETF goldrichtig und können sich einen Vermögensverwalter sparen, der nicht auf diese Zahlen dank eigener Kosten kommt. Gleichwohl: Die beiden letzten Jahre sind sehr gut gelaufen und bekanntlich ist die Börse keine EinbahnstraÃe, Rücksetzer sind in 2025 möglich und können aus den akkumulierten Gewinnen getragen werden. Das Musterdepot hat dagegen zwei Themen-ETF, um das Momentum der Börse mitzunehmen. Es bedarf daher aber der Beobachtung, wogegen der S&P über die Branchenrotation quasi mit einem eingebauten Autopiloten arbeitet. Ãbrigens Gold ist immer eine Option, insbesondere in der rauer werdenden Welt und ökonomisch nicht uninteressant: Der S&P 500 ist in den letzten 12 Monate um 36 % hochgelaufen, Gold um 35 % und das nach 12 Monate steuerfrei. Rechnet man zum Vergleich die 25 % Steuer drauf, hat Gold 47 % gemacht! Ãbrigens spricht der Buffet-Indikator und die hohe Cash-Position über 325 Mrd. des Altmeisters dafür, dass es bald kracht: Der Indikator wird berechnet, indem der Gesamtmarktwert aller an der Börse gehandelten Aktien eines Landes ins Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) desselben Landes gesetzt wird. Diese Kennzahl vergleicht die GröÃe des Aktienmarktes mit der Wirtschaftsleistung des Landes und liefert dadurch Hinweise auf die relative Bewertung des Marktes. Der "Buffett-Indikator" ist auf ein Allzeithoch von 209 Prozent gestiegen, ein Niveau, das zuletzt 1929 erreicht wurde. Vor dem Platzen der Dotcom-Blase Anfang der 2000er Jahre hatte der Indikator einen Höchststand von 140 Prozent erreicht. Was tun? Wenn Sie zu Kostolanys Zittrigen gehören: Goldanteil hochfahren, gehören Sie zu den Hartgesottenen: Drinbleiben, aussitzen, Verluste akzeptieren, sie gehen long. Zum Ergebnis des Musterdepots: Zuwachs in den letzten 12 Monaten 45 %, Zuwachs des Infotech 500 in den letzten 12 Monaten 51 %, dto. Semiconductors 72 %, also jeweils mehr als die anvisierten 10 %. Nochmals: Finger weg von Einzeltiteln, rein in ETF, rein in USA. Wie immer an dieser Stelle am Schluss ein paar Börsen- und Lebensweisheiten, diesmal wieder von Kostolany himself: ÂWenn alle Spieler auf eine angeblich todsichere Sache spekulieren, geht es fast immer schief. Bei dieser Börsenweisheit spielt der Börsenaltmeister auf Ãbertreibungen und Blasen an, die entstehen können, wenn alle Anleger auf das gleiche Pferd setzen und die Risiken einer Anlage völlig auÃer Acht lassen. ÂWer viel Geld hat, kann spekulieren, wer wenig Geld hat, darf nicht spekulieren, wer kein Geld hat, muss spekulierenÂ, so Kostolany. Die individuelle Finanzsituation gibt die Anlagestrategie vor und soll vor allem Kleinanleger warnen, nicht zu viel Geld in spekulative Anlagen zu investieren. ÂGewinnen kann man, verlieren muss man!Â, warnt Kostolany. Auch aus Verlusten kann man lernen, zudem dürfte es kaum einen Anleger geben, der noch keinen einzigen Verlust-Trade hinnehmen musste. Haben Sie Rentabilitätsprobleme bei Ihren Vermögensdispositionen, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Erträge aufgrund der geringen Bankzinsen, der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge, insbesondere Lebensversicherungen, unsicher? Lassen Sie sich von uns beraten. Für ein erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und Ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt. Das ist wichtig! Wir sind nur unserem Auftraggeber verpflichtet. Wollen Sie Ihre Vermögendispositionen beurteilt wissen oder wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die aktuellen Entwicklungen sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Vermögens- oder Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung. In Deutschland steigt die Zahl der Firmeninsolvenzen weiter an. Bis zum Jahresende könnte die Zahl der Insolvenzen auf etwa 20.000 Fälle steigen. Diese Entwicklung hat mehrere Ursachen. Der Trend steigender Firmenpleiten in Deutschland setzt sich fort: Zwischen Januar und März dieses Jahres meldeten knapp über 5.200 Unternehmen Insolvenz an, was einem Anstieg von gut einem Viertel im Vergleich zum Vorjahresquartal entspricht. Auch im Mai zeigten sich triste Zahlen, mit einem Anstieg der Regelinsolvenzen um 25,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit Juni 2023 werden durchgehend zweistellige Zuwachsraten im Vergleichszeitraum verzeichnet. Laut Experten wird sogar erwartet, dass die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland bis zum Jahresende noch einmal steigen wird  auf etwa 20.000 Fälle. Diese Entwicklung wird durch verschiedene Faktoren begünstigt, darunter die anhaltenden Herausforderungen seit der Corona-Pandemie. Auch steigende Energiepreise und Zinsen, die Unternehmen belasten und zunehmend in finanzielle Schieflage geraten lassen, wirken sich dahingehend negativ aus. Und natürlich unsere woke Politik, vorgetragen und gesteuert durch bildungs- und insbesondere wirtschaftsferne, die ihrem Wählerklientel verpflichtet sind: Der Ãkosozialismus ist tabu, egal ob Deutschland dabei zu den Entwicklungsländern durchgereicht wird. Die groÃen Firmen wandern aus oder verlagern, die kleinen gehen den Bach runter. Gerne entwickeln wir mit Ihnen eine Ãberlebensstrategie. Das erfolgreiche Management der Unternehmensnachfolge ist und bleibt auch absehbar eine wesentliche Herausforderung für den Mittelstand in Deutschland. Allein bis Ende 2027 planen jährlich rund 125.000 Inhaberinnen und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) den Rückzug aus ihrem Unternehmen und wollen das Unternehmen in die Hände eines Nachfolgenden legen. Der anstehende Generationenwechsel wird viele Unternehmen vor Probleme stellen, denn zu gering ist die Zahl nachrückender Existenzgründer, die eine qualifizierte Nachfolge antreten können. Dabei ist der Bedarf an Nachfolgerinnen und Nachfolgern bereits jetzt hoch und wird zunehmen. Nicht zuletzt durch das hohe Alter vieler Chefinnen und Chefs der aktuellen Inhabergeneration. Bereits jetzt sind 1,2 Mio. Inhaber 60 Jahre oder älter, das ist fast jeder Dritte. Unternehmer, die tatsächlich eine Nachfolge innerhalb der kommenden zwei Jahre anstreben, sind im Durchschnitt bereits 64 Jahre alt. Ein Viertel wird zum geplanten RückzugsÂzeitpunkt bereits über 70 Jahre alt sein. Bei der Nachfolge ist Beratungsbedarf angesagt: Der Unternehmer regelt seine Nachfolge einmal, der Berater hat hier mehr Know-how und Erfahrungen. Was oft nicht beachtet wird: Die Nachfolgeplanung ist ein Prozess, der dauert, kein zeitpunktbezogenes Ereignis wie: ÂWenn ich 60 bin, dann verkaufe ichÂ. Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung Ihres Unternehmens gewinnen, dieses auch unter Berücksichtigung der momentanen Apokalypse, die noch nicht vorbei ist. Lassen Sie sich auch von uns Ihre testamentarischen Verfügungen hinsichtlich Ihrer Steuerfolgen bewerten. 2. Sachbezugswerte 2025 für Lohnsteuer und Sozialversicherung Erhalten Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber Sachbezüge (z. B. freie Unterkunft oder Kantinenmahlzeiten), sind diese als geldwerte Vorteile lohnsteuerpflichtig und regelmäÃig auch der Sozialversicherung zu unterwerfen. Die Höhe der Sachbezüge wird in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgelegt. Freie Verpflegung/Mahlzeiten Der Wert für die freie Verpflegung setzt sich zusammen aus den Mahlzeiten Frühstück, Mittagessen und Abendessen. Die Monats- und Tagesbeträge für 2025 können der folgenden Tabelle entnommen werden:
Eventuelle Zuzahlungen des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert; bei Zahlungen in Höhe des vollen Sachbezugswerts durch den Arbeitnehmer verbleibt kein steuer- und sozialversicherungspflichtiger Betrag. Der Ansatz des (günstigen) Sachbezugswerts kommt regelmäÃig in Betracht für a) Mahlzeiten, die der Arbeitgeber arbeitstäglich in einer selbst betriebenen Kantine, Gaststätte oder vergleichbaren Einrichtung an Arbeitnehmer abgibt; b) Leistungen des Arbeitgebers an Mahlzeiten vertreibende Einrichtungen (z. B. Gaststätten), die zur Verbilligung von arbeitstäglichen Mahlzeiten beitragen, wenn der Zuschuss des Arbeitgebers den tatsächlichen Preis der Mahlzeit nicht übersteigt; c) die Abgabe von Essenmarken oder Restaurantschecks/-gutscheinen an Arbeitnehmer zur Einlösung in Gaststätten usw. Voraussetzung für den Ansatz mit dem Sachbezugswert ist, dass der Restaurantscheck einen Wert von 7,50 Euro pro Mahlzeit nicht übersteigt. d) Barzuschüsse, die der Arbeitgeber  z. B. statt Essenmarken oder Gutscheinen  ohne vertragliche Beziehung zu einer Annahmestelle an seine Arbeitnehmer für den Erwerb einer arbeitstäglichen Mahlzeit leistet; auch hier darf der Zuschuss 7,50 Euro pro Mahlzeit nicht überschreiten. Für die Inanspruchnahme der Sachbezugswerte muss (vom Arbeitgeber) sichergestellt werden, dass nur eine Mahlzeit je Arbeitstag erworben und bezuschusst wird; dies gilt auch für arbeitstägliche Zuschüsse zu Mahlzeiten für Homeoffice-Mitarbeiter. Der Erwerb von Mahlzeiten für andere Tage Âauf Vorrat ist schädlich und führt zum Ansatz entsprechender Zuschüsse als Barlohn mit dem nominalen Wert. Ergibt sich durch die unentgeltliche oder verbilligte Verschaffung von Mahlzeiten ein lohnsteuerpflichtiger Betrag, kann der Arbeitgeber diesen gem. § 40 Abs. 2 EStG mit 25 % pauschal versteuern; in diesem Fall liegt in der Sozialversicherung Beitragsfreiheit vor. Freie Unterkunft Hinsichtlich der Gewährung einer freien Unterkunft durch den Arbeitgeber ist zu unterscheiden: Handelt es sich um eine in sich abgeschlossene Wohnung (bzw. ein Einfamilienhaus), in der ein selbständiger Haushalt geführt werden kann, ist regelmäÃig der ortsübliche Mietpreis zugrunde zu legen. Nebenkosten, wie z. B. Strom und Wasser, sind dabei mit dem tatsächlichen Preis zu berücksichtigen. Dagegen ist für die Ãberlassung einer sonstigen Unterkunft (einzelne Räume) regelmäÃig ein pauschaler Sachbezugswert anzusetzen; für 2025 beträgt dieser 282 Euro monatlich. Die Unterkunft kann mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden, wenn dieser unter dem pauschalen Sachbezugswert liegt.Bei verbilligter Ãberlassung einer Wohnung bzw. einer Unterkunft vermindern sich die o. a. Werte um das vom Arbeitnehmer gezahlte Nutzungsentgelt; der verbleibende Betrag ist dann der Lohnsteuer und der Sozialversicherung zu unterwerfen. Beträgt das vom Arbeitnehmer gezahlte Entgelt für die Ãberlassung einer Wohnung jedoch mindestens 2/3 der ortsüblichen Miete (und diese nicht mehr als 25 Euro/m2), ist kein steuerpflichtiger Sachbezug anzusetzen. \[Inhaltsübersicht\]3. Option zur Besteuerung nach dem Teileinkünfteverfahren bei Beteiligung an einer GmbH Die Besteuerung von Erträgen aus Aktien oder einer GmbH-Beteiligung ist grundsätzlich durch die 25 %ige Kapitalertragsteuer abgegolten. Sofern der persönliche Steuersatz niedriger ist, kann die Einbeziehung aller Kapitalerträge in die Veranlagung beantragt werden (sog. Günstiger-Prüfung), die dann zu einer (teilweisen) Erstattung der Kapitalertragsteuer führt. Gegebenenfalls können auch allein die Erträge aus einer Beteiligung in die Veranlagung einbezogen werden. Die Erträge werden dann nur mit 60 % angesetzt; vorhandene Werbungskosten können dabei  anders als bei anderen Kapitaleinkünften  (in Höhe von 60 %) abgezogen werden. Voraussetzung für dieses sog. Teileinkünfteverfahren ist, dass die Beteiligung an der Kapitalgesellschaft (vgl. § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG) mindestens 25 % beträgt oder mindestens 1 % und durch eine berufliche Tätigkeit für die Gesellschaft ein maÃgeblicher unternehmerischer Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit besteht.Wird der Antrag nicht widerrufen, gilt er automatisch auch für die Folgejahre. Für die vier folgenden Jahre gilt er sogar dann, wenn die o. g. Voraussetzungen  also z. B. die entsprechende Beteiligungshöhe  nicht mehr vorliegen. Wird der Antrag widerrufen, kann er nicht erneut gestellt werden. Der Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens ist dann zu empfehlen, wenn der 60 %ige Ansatz der Gewinnausschüttung bei der Veranlagung günstiger ist als der 25 %ige Kapitalertragsteuerabzug. Darüber hinaus kann der Antrag empfehlenswert sein, wenn Werbungskosten (z. B. Zinsen für die Finanzierung der Beteiligung) anfallen, weil diese dann mit 60 % abgezogen werden können. Wie der Bundesfinanzhof entschieden hat, kann ein solcher Antrag auch noch im Jahr der VeräuÃerung der Beteiligung gestellt werden und ermöglicht dann auch für die folgenden vier Jahre den Abzug der Zinsen, wenn nach VeräuÃerung noch eine Restschuld aus der Beteiligungsfinanzierung verbleiben sollte. Dass die Beteiligung dann gar nicht mehr besteht, ist unerheblich. \[Inhaltsübersicht\]4. Gesetzesänderungen ab 01.01.2025 Zum Jahresanfang 2025 treten einige Gesetzesänderungen in Kraft. Dies sind die Wichtigsten: Die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege wird von 10 Jahre auf 8 Jahre verkürzt, und zwar für alle Belege, deren 10-jährige Aufbewahrungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Der als Sonderausgaben abziehbare Anteil der Kinderbetreuungskosten für Kinder, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird von 2/3 auf 80 % der Aufwendungen angehoben, sodass der Höchstbetrag von 4.000 Euro auf 4.800 Euro ansteigt (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Unterhaltszahlungen an unterhaltsberechtigte Personen können nur noch als auÃergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn sie durch Ãberweisung auf das Konto der unterhaltenen Person geleistet werden; Barzahlungen werden nicht mehr anerkannt (§ 33a Abs. 1 EStG). Die Grenzen für den Gesamtumsatz bei der umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmerregelung werden von 22.000 Euro auf 25.000 Euro für das Vorjahr und von 50.000 Euro auf 100.000 Euro für das laufende Kalenderjahr angehoben (§ 19 UStG). Neu eingeführt wird ein Besonderes Meldeverfahren für inländische Unternehmer, die die Kleinunternehmerregelung in einem anderen EU-Mitgliedstaat in Anspruch nehmen wollen (§ 19a UStG). Im neuen § 34a UStDV werden die Mindestangaben für Rechnungen von Kleinunternehmen festgelegt (siehe hierzu Nr. 4 in diesem Informationsbrief). Die Grenze, bei deren Ãberschreiten vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen abzugeben sind, wird von 7.500 Euro auf 9.000 Euro Vorjahresumsatzsteuer angehoben. \[Inhaltsübersicht\]5.Rechnungen von Kleinunternehmern ab 01.01.2025 Nach dem durch das Jahressteuergesetz 2024 neu eingefügten § 34a UStDV müssen mit Wirkung ab 01.01.2025 Rechnungen von umsatzsteuerrechtlichen Kleinunternehmern insbesondere die folgenden Angaben enthalten: 1. den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers, 2. die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer, 3. das Ausstellungsdatum, 4. die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung, 5. das Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe mit einem Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer gilt (§ 19 UStG). Die Bestimmungen für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Fahrausweise gelten auch für Rechnungen von Kleinunternehmern. Die Regelungen zur E-Rechnung müssen von Kleinunternehmern nicht beachtet werden, sie können vielmehr mit Papierrechnungen (Âsonstige Rechnung nach § 14 Abs. 1 Satz 4 UStG) über ihre erbrachten Leistungen abrechnen. 6. Neue Werte in der Sozialversicherung für 2025 Ab dem 01.01.2025 gelten z. T. neue Werte in der Sozialversicherung (Renten-, Arbeitslosen-, Krankenund Pflegeversicherung):
Bei Arbeitnehmern, die kranken-, pflege- und rentenversichert sind, trägt der Arbeitgeber regelmäÃig die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge; dies gilt auch für den kassenindividuellen Zusatzbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sind Arbeitnehmer privat krankenversichert, hat der Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss in Höhe von 50 % der vom Arbeitnehmer zu zahlenden Beiträge zu leisten. Dieser Zuschuss ist jedoch auf den halben Höchstbeitrag (einschlieÃlich der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 2,5 %) in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung begrenzt. Für 2025 gilt danach ein höchstmöglicher Zuschuss für die private Krankenversicherung des Arbeitnehmers von (50 % von 942,64 Euro =) 471,32 Euro monatlich. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Impressum:
Hinweis: [Höflichkeitsanrede], sollte ein weiterer Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen, Freunde oder Bekannte Interesse an diesen Service bekunden, so können Sie weitere Personen hier in den Verteiler eintragen. Wenn Sie in Zukunft nicht mehr von unserem Rundbrief profitieren möchten, so können Sie sich durch anklicken des folgenden Links abmelden Abmeldung durch anklicken. Treten Probleme beim Aufrufen dieser Mail oder der Abmeldung von unserem Newsletterservice auf so teilen Sie uns dies bitte mit, wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Die Inhalte dieses Newsletters dienen lediglich der unverbindlichen Information. Sie sind für die individuelle Beratung daher weder bestimmt, noch geeignet. | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Laden...
Laden...
© 2025