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Mandanteninformationsbrief März 2024 | |||||||||||||||
Guten Tag Herr , Beratungsgespräche führen wir gerne auch telefonisch, über Skype oder Microsoft Teams. Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: https://unkelbach-treuhand.de/newsletterarchiv/ Mit freundlichem Gruà UNKELBACH TREUHAND GMBH 1. Börse, Geld und Vermögen: Summa Summarum Kaufen, halten, verkaufen? Intromantra: Wer weià das schon (Warren Buffett)? Geduld ist die oberste Tugend des Investors (Benjamin Graham, Lehrer von Buffet)! Niemand war je in der Lage, die Börse vorherzusagen. Es ist eine totale Zeitverschwendung. In der von Forbes veröffentlichten Hitparade der Reichen der Welt war noch nie ein Börsentiming-Experte vertreten (Peter Lynch)! Solow hat nachgewiesen, daà das Wachstum einer Volkswirtschaft zu 80 % vom techn. Fortschritt abhängt. In dieser Postille werden keine konkreten Aktien empfohlen oder sonstige Kaufempfehlungen gegeben. Wohl wissend, dass nach allgemeiner Kapitalmarkttheorie alle zugänglichen Informationen bereits in den Kursen oder Preisen enthalten sind. Keynes, der zunächst ein erfolgreicher Investor war und dann im Crash von 1929 fast sein ganzes Vermögen verlor, hatte schon erkannt, dass es auf das Wissen um die Märkte gar nicht ankommt, sondern entscheidend ist zu wissen, was die anderen Marktteilnehmer planen. Misstrauen Sie also allen noch so gutgemeinten Empfehlungen - oder anders gewendet, wenn jemand vermeintliches Wissen um Kursentwicklungen hat, wieso sollte er es weitergeben und nicht selber nutzen? Durch Front Running will er andere zum Kauf von Titeln animieren, die er vorher selbst gekauft hat und nun verkaufen will. Aber bewährte Investments werden hier aufgezeigt, andere besprochen! Setzen muss aber jeder selber auf eigenes Risiko, wie in Baden-Baden. Pardon für dieses Mantra, es ist wichtiger denn je, wo jeder noch so gutmeinende Schreiberling oder Bankenvertriebler meint, er sei im Besitz des Wissens um nachhaltige Kursentwicklungen; alles Stuss. Themen: Ãkonomische GroÃwetterlage für Investoren (Inflation und Zinsen, Rezession) sowie Risiken der Manificent 7 und das Länderrisiko USA, was machen die anderen, was macht unsere Empfehlung. Klar, die Inflation bestimmt die Zinsen, zu hohe Zinsen können zu einer harten Landung der Volkswirtschaften führen und die Zinsen bestimmen über die Gewinne auch den Wert unserer Spielzeuge, der Aktien. Leider ist es ein Spiel, denn unsere Entscheidungen werden schlussendlich bei Unsicherheit getroffen, einige beherrschen das Spiel besser, andere weniger, vgl. unten. Wie die Zinsen laufen werden ist aktuell wegen den Inflationsgefahren unsicher, Europa wird sich dem Dollarzins anpassen. Viele Auguren hoffen, dass sich Mitte des Jahres das Blatt wendet und die Zinsen sinken. JPMorgan-Chef Jamie Dimon warnt jedoch, eine Rezession und weitere Zinserhöhungen seien noch nicht vom Tisch und begründet das nachvollziehbar damit, dass Regierungen Geld brauchen, die grüne Wirtschaft brauche ebenso Geld wie die Energiesituation in Europa, ebenso die Remilitarisierung. Dass der US-Wirtschaft dennoch eine weiche Landung gelingen könnte, schlieÃt Dimon aber nicht vollständig aus. Er sehe dafür nur eine geringere Wahrscheinlichkeit als andere Menschen und dafür eben eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür, dass es in den USA zu einer Rezession kommen wird. Die Betrachtung für die USA kann man leicht auf die deutsche und europäische Wirtschaft übertragen. Wenn man sich die Berichterstattungen über die Insolvenzen und den allgegenwärtigen Stellenabbau betrachtet, erscheint hier eine weiche Landung nur noch schwer vorstellbar. Bei uns hat das natürlich auch mit den wirtschaftsfernen Politiker zu tun. So hat Scholz Zeit, Freiburg zu besuchen für den Spatenstich in Dietenbach genau wie Wochen vorher seine orchestrierten Besuche bei den Gegenrechtsdemos nach der getürkten correktiv-Recherche über Potsdam. Man fragt sich, woher nimmt der bloà die Zeit oder wie Steinbrück meint, liegt hier nicht ein Mangel an Führung vor? Klar ist auch, dass unsere hart erzockten bzw. erarbeiteten Börsenerfolge mit den Glorreichen 7 oder 5 tun haben, 5, denn Tesla strauchelt und Apple hat auch Kursprobleme. Zum Risiko: Nimmt man die Marktkapitalisierung der fünf gröÃten US-Aktien zusammen, stehen sie mittlerweile für knapp 25 Prozent der gesamten Marktkapitalisierung aller Firmen im S&P 500. Microsoft, Apple, Alphabet, Amazon und Nvidia bestimmen die Bewegung im S&P 500 damit beinahe genauso stark wie IBM, AT&T, GM, Eastman Kodak und Exxon am Anfang der 70er-Jahre, von denen keiner den seinerzeitigen Höhenflug überlebt hat, also Vorsicht! Die gigantische BörsengröÃe der 7 wird auch international daran sichtbar, dass alle in China gelisteten Firmen rund 11,5 Billionen Dollar wert sind, während die Magnificent 7 auf eine Marktkapitalisierung von 13,1 Billionen Dollar kommen. Jeden Tag dominiert das Thema der Künstlichen Intelligenz an den Börsen, ein Boom, der nicht nur Nasdaq und S&P 500 antreibt, sondern viele Indizes auf der ganzen Welt. Die Techgiganten schreiben jedoch Gewinne, die ihre Bewertung rechtfertigen. Zusammen erwirtschaften sie mehr Gewinne als die gesamten Aktienmärkte anderer Länder. Auf dem Höhepunkt der Dot-Com-Blase hat es weitaus mehr Spekulationen und weitaus geringere Gewinne gegeben. Quintessenz: Wir zocken hier mit Indices, nicht mit Einzelaktien oder gemangten Fonds, die Indices lassen eine Favoritenwechsel zu, ohne dass der Index absäuft und auf Sicht ist an dem Thema KI was dran, die groÃen Anwendungen kommen erst noch, nicht hier im überregulierten Europa oder im überbürokratisierten Deutschland, sondern in den USA, wo man die Wirtschaft fördert und nicht behindert, was sich auch durch einen neuen Präsidenten nicht ändern wird, eher wird das Gegenteil unter Trump der Fall sein. Was etwas stört ist die Rekordverschuldung der USA, dem Heimatland der 7. Auch wenn es sich bei den USA um die gröÃte Wirtschaftsnation der Welt handelt, ist das Land doch hochverschuldet. Aktuell belaufen sich die Verbindlichkeiten der Vereinigten Staaten auf rd. 34 Billionen US-Dollar, wie die US-Regierung informiert. Auf alle Bürger der USA heruntergerechnet, betragen die Schulden pro Kopf ungefähr 100.000 US-Dollar. Heute liegt das Verhältnis der Verschuldung zur Wirtschaftsleistung der USA bei 100 Prozent, Deutschland liegt bei 67 %, Italien bei 144 % und Europa bei 92 %. Wir brauchen also nicht auf die USA herab zu sehen, insbesondere ist ihre Wirtschaft erheblich dynamischer. Aktuell ist daher kein Grund gegeben, das Spielfeld für uns aus den USA nach Europa zu verlegen. Wir rühmen uns hier, mit den beiden Fonds in 2023 50 % gemacht zu haben, ohne groÃes tamtam. Mit erheblichem Getöse präsentieren sich regelmäÃig Frank Thelen, Dirk Müller und insbesondere Cathie Wood, die so regelmäÃig den letzten Drink an der Panorama Bar in der Allgäu Sonne begleiten und je nach Pegel nicht nur auf dem Bildschirm sondern vor den eigenen Augen sichtbar werden. Ab Herbst 2021 verliert der 10XDNA-Fonds von Frank Thelen bis dato rd. 41 %, der Dirk Müller Aktienfonds verliert rd. 6 % und der Ark-Fonds von Cathie Wood verliert sogar 59 % an Wert. Ein Blick zurück auf die letzten fünf Jahre: Das Âsimple Investment in den Nasdaq 100-Index brachte satte 152 % Gewinn. Der Dax legte 51 % zu, der TecDax noch 32 %. Die Fremdbeurteilung des einen der beiden hier empfohlenen ETF haben wir im letzten Brief wiedergegeben. Nun wurde der zweite ETF unter die Fremdlupe genommen und festgestellt, dass dieser über 5 Jahre reichlich 240 % machte. Performt hat danach der ETF sehr gut und schneidet weit besser ab als der S&P 500 mit seinen 82 Prozent über fünf Jahre. Eine Warnung muss aber sein: Treiber dieses Wachstums ist die starke Konzentration auf Unternehmen wie Apple und Microsoft. Sollte eine dieser groÃen Positionen mal schwächeln, kann das auch den ganzen ETF stark beuteln. Aber die Informationstechnologie dürfte auch Sicht zur Rationalisierungsgewinnen führen und die Absicherung des Depots erfolgt über den breiter aufgestellten 2. ETF. Wer sich Kostolanys Zittrigen zurechnet kann ja mit zunehmendem Alter den S&P 500 beimischen und kurz vor dem Tod vollständig auf diesen setzen. Was tun? Refero relata. Wie immer an dieser Stelle am Schluss ein paar Börsen- und Lebensweisheiten: ÂIch kann zwar die Bewegung der Himmelskörper berechnen, aber nicht wohin die verrückte Menge von Menschen einen Börsenkurs hintreiben kannÂ, schrieb Newton 1720 verzweifelt. Der Physiker, Mathematiker und Astronom, einer der gröÃten Wissenschaftler der Geschichte, soll Ãberlieferungen zufolge gut 20.000 Pfund mit dem ÂSüdsee-Schwindel verloren haben. Das war auch für Sir Isaac Newton viel Geld. ÂIch habe bei meinen Börsenspekulationen nie zu den Dummköpfen gehört, die immer wieder den unmöglichen Versuch machen, nur zum niedrigsten Kurs zu kaufen und zum höchsten zu verkaufen (Bankier Mayer Amschel Rothschild). ÂDer durchschnittliche Anleger will nicht hören, ob es ein Bullen- oder ein Bärenmarkt ist. Was er wünscht, ist spezifisch zu hören, welche bestimmte Aktie er zu kaufen oder zu verkaufen hat. Er will etwas für nichts bekommen. Er will keine Arbeit investieren. Er will nicht einmal denken müssen (Erfolgstrader Jesse L. Livermore). ÂIch wünschte, dass mein lieber Karl mehr Zeit damit verbracht hätte, Kapital anzuhäufen statt nur darüber zu schreiben" (Jenny Marx).Haben Sie Rentabilitätsprobleme bei Ihren Vermögensdispositionen, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Erträge aufgrund der geringen Bankzinsen, der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge, insbesondere Lebensversicherungen, unsicher? Lassen Sie sich von uns beraten. Für ein erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und Ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt. Das ist wichtig! Wir sind nur unserem Auftraggeber verpflichtet. Wollen Sie Ihre Vermögensdispositionen beurteilt wissen oder wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die aktuellen Entwicklungen sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Vermögens- oder Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung. Gehören Sie zu den 17.000 erwarteten Insolvenzunternehmen, stimmen Sie mit uns die richtige Strategie ab, um Herr im Hause zu bleiben. Rund 560.000 mittelständische Unternehmen peilen in den nächsten Jahren eine Nachfolgeregelung an. Allerdings gibt es ein Problem: Viele von ihnen finden keinen Nachwuchs, weshalb Zigtausende wohl aus dem Markt ausscheiden werden. Einer KfW-Umfrage zufolge streben bis zum Ende des Jahres 2026 rund 560.000 der insgesamt etwa 3,8 Millionen mittelständischen Unternehmen eine Nachfolge an. Etwa 190.000 planen, ohne eine Nachfolgeregelung aus dem Markt auszuscheiden. Die Unternehmen werden dann liquidiert, die erhoffte Altersversorgung ist dann futsch. Die mit Abstand gröÃte Hürde für eine erfolgreiche Nachfolge ist aus Sicht von 79 Prozent der knapp 10.800 Befragten ein Mangel an geeigneten Kandidaten. Ein Jahr zuvor waren es 76 Prozent. Das Problem: Auf die geburtenstarke Babyboomer-Generation folgen deutlich schwächere Jahrgänge. Es fehlt der Nachwuchs. Zugleich steigt der Bedarf an Nachfolgern. Bei der Nachfolge ist Beratungsbedarf angesagt: Der Unternehmer regelt seine Nachfolge einmal, der Berater hat hier mehr Know How und Erfahrungen. Was oft nicht beachtet wird: Die Nachfolgeplanung ist ein Prozess, der dauert, kein zeitpunktbezogenes Ereignis wie: ÂWenn ich 60 bin, dann verkaufe ichÂ. Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung Ihres Unternehmens gewinnen, dieses auch unter Berücksichtigung der momentanen Apokalypse, die noch nicht vorbei ist. Lassen Sie sich von uns Ihre testamentarischen Verfügungen hinsichtlich Ihrer Steuerfolgen bewerten. 2. Verfassungswidrigkeit der Grundsteuerwertermittlung? Infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Ermittlung der für die Grundsteuer maÃgeblichen Grundstückswerte werden zum 01.01.2025 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet. Die Berechnung der neuen Grundsteuerwerte für Grundstücke erfolgt jedoch nicht bundeseinheitlich. Die Länder BadenWürttemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen sowie die Länder Saarland und Sachsen haben die ÂLänderöffnungsklausel in Anspruch genommen und vom sog. Bundesmodell abweichende Regelungen geschaffen. Das Bundesmodell steht im Verdacht, verfassungswidrig zu sein. Ein Finanzgericht hat in zwei Beschlüssen erhebliche Zweifel an der VerfassungsmäÃigkeit der neuen Bewertungsmethode geäuÃert. Das Gericht beanstandete insbesondere, dass die gewählte Regelung eine gleichheitswidrige Nivellierung der Grundstücksbewertung bewirkt, die zu einer systematischen Unterbewertung hochwertiger Immobilien und zu einer systematischen Ãberbewertung von Immobilien mit schlechten Ausstattungsmerkmalen bzw. in schlechteren Lagen führt. AuÃerdem wurde das rechtmäÃige Zustandekommen der Bodenrichtwerte wegen groÃer Daten - lücken bei deren Ermittlung angezweifelt. Inzwischen sind die Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig, sodass die weitere Entwicklung abzuwarten ist. \[Inhaltsübersicht\]3. VeräuÃerung von Nachlassvermögen nach Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft Gewinne aus der VeräuÃerung einer privaten, nicht zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilie sind regelmäÃig dann steuerpflichtig, wenn zwischen dem Erwerb und dem Verkauf nicht mehr als 10 Jahre liegen. Der Erbfall stellt grundsätzlich keinen entgeltlichen Erwerb und damit keine Anschaffung dar. Sofern die VeräuÃerungsfrist des Erblassers abgelaufen ist, liegt beim Verkauf eines geerbten Grundstücks somit kein steuerpflichtiges VeräuÃerungsgeschäft vor. Der Bundesfinanzhof hatte zu entscheiden, ob der entgeltliche Erwerb eines Anteils an einer (Mit-)Erbengemeinschaft zu einer anteiligen Anschaffung eines zur Gemeinschaft gehörenden Grundstücks führt.
Dieser Auffassung ist der Bundesfinanzhof jetzt entgegengetreten. Ein steuerpflichtiges VeräuÃerungsgeschäft liegt nach Auffassung des Gerichts nicht vor, da das veräuÃerte Vermögen hierfür zuvor auch Âangeschafft sein müsse. Dies sei aber nicht der Fall. Der Kauf von Anteilen an einer Erbengemeinschaft stehe nicht dem anteiligen Erwerb der im Gesamthandsvermögen enthaltenen Wirtschaftsgüter gleich. Danach liegt kein steuerpflichtiges VeräuÃerungsgeschäft vor. \[Inhaltsübersicht\]4. Kinderbetreuungskosten nur bei Haushaltszugehörigkeit  Regelung verfassungswidrig? Bei getrenntlebenden Elternteilen werden die Kinderfreibeträge grundsätzlich aufgeteilt. Das heiÃt, auch der Elternteil erhält den halben Kinderfreibetrag, bei dem das Kind nicht lebt. Neben dem Kinderfreibetrag können bis zum 14. Lebensjahr des Kindes auch Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung des Kindes steuerlich als Sonderausgaben berücksichtigt werden (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Das gilt nicht für Unterricht, Sport und Freizeitaktivitäten, aber z. B. für den Kindergarten. Abzugsfähig sind 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro jährlich pro Kind. Der Sonderausgabenabzug setzt aber eine Haushaltszugehörigkeit des Kindes voraus, er kann also nicht von dem getrenntlebenden Elternteil geltend gemacht werden, auch wenn dieser seiner Unterhaltspflicht durch entsprechende Zahlungen nachkommt. Der Bundesfinanzhof hatte darin keine unzulässige steuerliche Benachteiligung dieses Elternteils gesehen und die Regelung für verfassungsgemäà gehalten. Gegen die Entscheidung des höchsten Finanzgerichts wurde jetzt Verfassungsbeschwerde eingelegt, sodass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten ist. \[Inhaltsübersicht\]5.Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen Für Buchhaltungsunterlagen gelten bestimmte Aufbewahrungsfristen (vgl. § 147 AO). Im Jahresabschluss kann ggf. für die zukünftigen Kosten der Aufbewahrung dieser Unterlagen eine Rück stellung gebildet werden. Mit Ablauf der gesetzlichen Fristen können nach dem 31.12.2023 insbesondere folgende Unterlagen vernichtet werden: 10-jährige Aufbewahrungsfrist: Bücher, Journale, Konten usw., in denen die letzte Eintragung 2013 und früher erfolgt ist Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Inventare, die 2013 oder früher aufgestellt wurden, sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Unterlagen Buchungsbelege (z. B. Rechnungen, Bescheide, Zahlungsanweisungen, Kontoauszüge, Lohn- bzw. Gehaltslisten, Reisekostenabrechnungen, Bewirtungsbelege) aus dem Jahr 20136-jährige Aufbewahrungsfrist: Lohnkonten und Unterlagen (Bescheinigungen) zum Lohnkonto mit Eintragungen aus 2017 oder früher Sonstige Dokumente (z. B. Ausfuhr- bzw. Einfuhrunterlagen, Auftragsbücher, Frachtbriefe, abgelaufene Darlehensverträge, Versicherungspolicen) sowie Geschäftsbriefe aus dem Jahr 2017 oder früherAufzubewahren sind alle Unterlagen, die zum Verständnis und zur Ãberprüfung der Aufzeichnungspflichten von Bedeutung sind. Dies gilt sowohl für Unterlagen in Papierform als auch für Unterlagen in Form von Daten, Datensätzen und elektronischen Dokumenten; die Grundsätze der ordnungsmäÃigen Buchführung sind einzuhalten. Während des Auf bewahrungszeitraums muss der Zugriff auf diese Daten, die Lesbarkeit und die maschinelle Auswertbarkeit möglich sein. Eingehende elektronische Rechnungen, Handels- und Geschäftsbriefe oder sonstige bedeutsame Dokumente sind in dem Format unverändert aufzubewahren, in dem sie empfangen wurden (z. B. im PDF- oder Bild - format); sie dürfen nicht vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht gelöscht werden. Werden Papierdokumente in elektronische Dokumente umgewandelt (ÂgescanntÂ), muss das Verfahren dokumentiert werden, durch das insbesondere die inhaltliche Ãbereinstimmung mit dem Original sowie die Lesbarkeit und Vollständigkeit sichergestellt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahrs, in dem die letzte Eintragung in das Buch gemacht, das Inventar, die Eröffnungsbilanz, der Jahresabschluss oder der Lagebericht aufgestellt, der Handels- oder Geschäftsbrief empfangen oder abgesandt worden oder der Buchungsbeleg entstanden ist, ferner die Aufzeichnung vorgenommen worden ist oder die sonstigen Unterlagen entstanden sind. Die Vernichtung von Unterlagen ist allerdings dann nicht zulässig, wenn die Frist für die Steuer festsetzung noch nicht abgelaufen ist (vgl. §§ 169, 170 AO). Bei der Entscheidung über die Vernichtung von Buchhaltungsunterlagen ist grundsätzlich auch zu prüfen, ob und welche Unter lagen evtl. als Beweise für eine spätere Betriebs prüfung bzw. für ein ggf. noch zu führendes Rechtsmittel  trotz der offi ziellen Vernichtungsmöglichkeit  weiterhin aufbewahrt werden sollten. 6. VerfassungsmäÃigkeit der Säumniszuschläge Das Bundesverfassungsgericht hatte im Jahr 2021 entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen in Höhe von 0,5 % pro Monat für Verzinsungszeiträume ab dem 01.01.2014 verfassungswidrig ist. Bis zum 31.12.2018 gilt die Regelung dennoch fort, während der Gesetzgeber für Verzinsungszeiträume ab 2019 zu einer Neuregelung verpflichtet wurde. Aktuell erfolgt diese Verzinsung mit 0,15 % pro Monat. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bezog sich jedoch ausdrücklich nur auf die Verzinsung von Steuernachforderungen und -erstattungen, sodass Unsicherheit bestand, ob die Grundsätze dieser Entscheidung auch auf die Festsetzung von Säumniszuschlägen, die bei verspäteter Zahlung einer fälligen Steuer entstehen, anzuwenden sind und die Festsetzung von Säumniszuschlägen damit gleichfalls verfassungswidrig ist Mit fünf aktuell veröffentlichten Entscheidungen hat der Bundesfinanzhof jetzt  wohl abschlieÃend  klargestellt, dass auch bei einem strukturellen Niedrigzinsniveau keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Höhe der Säumniszuschläge bestehen. Dies gilt sowohl für Entstehungszeiträume bis zum 31.12.2018 als auch für Zeiträume ab 2019. 7.Geltendmachung des Pflege-Pauschbetrag Ist eine Person pflegebedürftig, wird die Pflege in vielen Fällen zumindest teilweise von den Angehörigen übernommen, damit der Pflegebedürftige weiterhin zu Hause in seinem bisherigen Umfeld wohnen bleiben kann. Pflegende Angehörige wie z. B. Kinder oder andere pflegende Personen (wie z. B. der Lebenspartner), die ein enges persönliches Verhältnis zum Pflegebedürftigen haben, können hierfür im Rahmen der auÃergewöhnlichen Belastungen den Pflege-Pauschbetrag geltend machen. Die Pflege muss unentgeltlich, in der Wohnung des Gepflegten oder in der des Pflegenden erfolgen; Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst ist hierbei unschädlich. Bis einschlieÃlich 2020 kam der Pflege-Pauschbetrag von 924 Euro lediglich bei der Pflege von Personen mit Pflegegrad 4 oder 5 bzw. hilflosen Personen (Merkzeichen H) in Betracht. Seit 2021 können bereits ab dem Pflegegrad 2 folgende Pflege-Pauschbeträge durch den Pflegenden geltend gemacht werden: bei Pflegegrad 2 600 Euro bei Pflegegrad 3 1.100 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 bzw. Merkzeichen H 1.800 Euro Eine zumutbare Belastung wird nicht angerechnet. Erfolgt die Pflege durch mehrere Personen, ist der Pauschbetrag gleichmäÃig auf die tatsächlich pflegenden Personen aufzuteilen. Der Pauschbetrag kann auch mehrfach gewährt werden, wenn mehrere Personen wie z. B. beide Elternteile gepflegt werden. Insbesondere bei der erstmaligen Geltendmachung oder einer höheren Einstufung wird ein Nachweis über die Pflegebedürftigkeit benötigt. Für die Geltendmachung des Pauschbetrags sind Angaben zum Pflegegrad, die Steuer-Identifikationsnummer des Pflegebedürftigen sowie ggf. Name und Anschrift der weiteren pflegenden Person erforderlich. Die entsprechenden Unterlagen bzw. Angaben sollten vorab beschafft werden. 8.Erlass von Grundsteuer wegen Ertragsminderung Ein Erlass von Grundsteuer wegen einer Ertragsminderung bei bebauten Grundstücken kommt nicht nur bei auÃergewöhnlichen und vorübergehenden Umständen in Betracht, sondern z. B. auch bei schwacher Mietnachfrage bzw. Unvermietbarkeit der Immobilie aufgrund der allgemein schwierigen Wirtschaftslage. Der Erlass der Grundsteuer ist abhängig von der Minderung des Rohertrags (bei Mietwohngrundstücken die Jahresrohmiete); Voraussetzung ist eine Ertragsminderung von über 50 %:
Ein Erlass kommt nur in Betracht, wenn der Vermieter die Minderung des Ertrags nicht zu vertreten hat. Bei einer leer stehenden Wohnung muss der Vermieter nachweisen, dass er sich nachhaltig und ernsthaft um eine Vermietung zu einem marktgerechten Mietzins bemüht hat. Hierfür ist es notwendig, dass der Grundstückseigentümer versucht haben muss, den Kreis der möglichen Interessenten möglichst umfassend zu erreichen. Angesichts der weitreichenden Nutzung des Internets ist es im Regelfall erforderlich, dass eine Bewerbung leer stehender Immobilien über dieses Medium  und zwar auch in den einschlägigen Suchportalen  erfolgt. Nicht ausreichend ist dagegen das Anbieten z. B. lediglich auf der Homepage des Vermieters oder des beauftragten Maklers. Der Antrag auf Erlass der Grundsteuer für das Jahr 2023 ist bis zum 31.03.2024 zu stellen; die Frist kann grundsätzlich nicht verlängert werden (vgl. Abschn. 41 GrStR). | |||||||||||||||
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