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Mandanteninformationsbrief Oktober 2024 | |||||||
Guten Tag Herr , Beratungsgespräche führen wir gerne auch telefonisch, über Skype oder Microsoft Teams. Unser Mandantenrundbrief-Archiv finden Sie hier: https://unkelbach-treuhand.de/newsletterarchiv/ Mit freundlichem Gruà UNKELBACH TREUHAND GMBH 1. Börse, Geld und Vermögen: Summa Summarum (2. 10. 24) Kaufen, halten, verkaufen? Intromantra: Wer weià das schon (Warren Buffett)? Geduld ist die oberste Tugend des Investors (Benjamin Graham, Lehrer von Buffet)! Niemand war je in der Lage, die Börse vorherzusagen. Es ist eine totale Zeitverschwendung. In der von Forbes veröffentlichten Hitparade der Reichen der Welt war noch nie ein Börsentiming-Experte vertreten (Peter Lynch)! Solow hat (nach Schumpeter) nachgewiesen, dass das Wachstum einer Volkswirtschaft zu 80 % vom techn. Fortschritt abhängt. Es gibt nur 1 % bis 4 % Gewinner-Aktien, der Rest vernichtet Geld oder tanzt auf der Stelle. In dieser Postille werden keine konkreten Aktien empfohlen oder sonstige Kaufempfehlungen gegeben. Wohl wissend, dass nach allgemeiner Kapitalmarkttheorie alle zugänglichen Informationen bereits in den Kursen oder Preisen enthalten sind. Keynes, der zunächst ein erfolgreicher Investor war und dann im Crash von 1929 fast sein ganzes Vermögen verlor, hatte schon erkannt, dass es auf das Wissen um die Märkte gar nicht ankommt, sondern entscheidend ist zu wissen, was die anderen Marktteilnehmer planen. Misstrauen Sie also allen noch so gutgemeinten Empfehlungen - oder anders gewendet, wenn jemand vermeintliches Wissen um Kursentwicklungen hat, wieso sollte er es weitergeben und nicht selber nutzen? Durch Front Running will er andere zum Kauf von Titeln animieren, die er vorher selbst gekauft hat und nun verkaufen will. Aber bewährte Investments werden hier aufgezeigt und besprochen! Setzen muss aber jeder selber auf eigenes Risiko, wie in Baden-Baden. Nachteile der ETF: Rund die Hälfte der Fonds sind mittlerweile kostengünstige ETF, die konzeptionell selber nicht aktiv sind, sondern dem Index folgen und so Kursbewegungen durch die aktiven Marktteilnehmer verstärken. Musterdepot mit Zielrendite von 10 %: 100 % Infotech 500. Pardon für dieses Mantra, es ist wichtiger denn je, wo jeder noch so gutmeinende Schreiberling oder Bankenvertriebler meint, er sei im Besitz des Wissens um nachhaltige Kursentwicklungen; alles Stuss. Themen hier: Ãkonomische GroÃwetterlage für Investoren und Ãberprüfung unserer Anlagestrategie des Musterdepots: Die Zinsen sinken und werden weiter sinken, die Frage ist nur wann: Gestern hat sich Larry von Blackrock dazu geäuÃert und auf verhaltenere Senkungen gesetzt, ebenso die FED. Die Kurse gingen sofort nach Süden, auch wegen dem Nahen Osten: In den Ãkonomie und insbesondere an der Börse werden alle Faktoren verdichtet und an der Börse umgehend eingepreist. Das ist auch der Grund weshalb man den DAX vergessen kann: Die Berliner Laientruppe und deren verheerende Politik auf allen Politikfeldern wird mit eingepreist. Die Chinakurse ziehen an nach MaÃnahmen der Junta zur Belebung der Wirtschaft, hier insbesondere des Immobilienmarktes. Vorsicht für den, der in China setzen will: Planwirtschaften scheitern regelmäÃig, den Lebensstandard auf das Niveau entwickelter Volkswirtschaften wie den USA zu heben, da die dezentrale marktwirtschaftliche Lenkung der zentralen Lenkung weit überlegen ist, da das Wissen aller Akteure in die Planung einflieÃt und nicht nur die Wünsche der Apparatschiks, auch ein Grund dafür, weshalb die Bundesrepublik nach unten durchgereicht wird: Wir laufen Richtung Planwirtschaft. Zur Börse: Wie dem Stammleser dieser Postille gegenwärtig, setzt das Musterdepot auf einen ETF, den Infotech 500, der 72 Beteiligungen oder Holdings umfasst und deren oberste 5 Werte 68 % des Gesamtwertes umfassen, also nicht wenig! Wie Unternehmen, so sind auch Börsianer gehalten, ihre Strategie stets und immer zu prüfen, also börsentäglich! Ziel: Viel Geld machen ohne groÃe Arbeit! Wenn da nicht das Verlustrisiko wäre, das es zu beherrschen gilt durch fundierte Entscheidungen. Wieviel Gewinneraktien gibt es? Eine überraschende Studie der University of Arizona aus dem Jahr 2016 bringt ans Licht, dass 94 bis 96 Prozent aller Aktien über lange Zeiträume keine Renditen erzielen, die mit den Zinsen von Staatsanleihen mithalten können. Dies bedeutet, dass ein GroÃteil der Unternehmen auf den Märkten das Vermögen von Anlegern nicht vermehrt, sondern langfristig verringert. Das widerspricht der weit verbreiteten Meinung, dass Aktienmärkte auf lange Sicht immer steigen. Der Grund für diese enttäuschenden Ergebnisse liegt in der ungleichen Verteilung der Markterfolge: Ein winziger Anteil von nur 4 bis 6 Prozent der Aktien erzielt enorme Gewinne und sorgt dafür, dass breite Aktienindizes wie der S&P 500 oder der MSCI World positiv performen. Diese ÂDauerläufer-Aktien wie zuletzt Apple, Microsoft oder Nvidia haben ein hohes Gewicht in Indizes und ziehen diese nach oben. Doch während diese wenigen Top-Performer glänzen, verschwinden die meisten Aktien innerhalb von sieben Jahren von der Börse, oft durch Insolvenzen oder gescheiterte Geschäftsmodelle. Eine andere Studie kommt zu folgendem Ergebnis: Danach haben 52 Prozent aller 29.078 US-Aktien von 1926 bis Ende 2023 Verluste gemacht. Dividenden inklusive. Im Median  also an dem Punkt, der diese 29.078 Aktien in zwei Hälften teilt  haben sie 8 Prozent Minus gemacht. HeiÃt: Wenn Sie eine Einzelaktie kaufen, ist die Chance, Geld zu verlieren, gröÃer als die Chance, Gewinn zu machen. Trotzdem ist der US-Aktienmarkt über die Jahrzehnte stark gewachsen. Das kommt aber von einigen wenigen Aktien. So haben nur 83 Unternehmen  also 0,3 Prozent der US-Aktien  für die Hälfte der entstandenen Wertsteigerungen gesorgt. Und ungefähr 1.000 Aktien haben die gesamten Gewinne erwirtschaftet. Weniger als 1 Prozent der Aktien sorgt für die Gewinne. AuÃerhalb der USA sieht das der Studie zufolge nicht anders aus. Dort haben von 1990 bis 2018 weniger als 1 Prozent der Aktien die gesamten Gewinne eingefahren. Blackrock, der mächtigste Vermögensverwalter der Welt kennt das Phänomen nur zu gut: 30 % seines Geldes setzt er auf nur 10 Aktien: Micorsoft, Nvidia, Apple, Amazon, Meta, Alphabet A und B, Eli LiIly, Broadcom und Berkshire Hathaway. Die Top 5 unseres ETF lauten: Apple, Nvidia, Micosoft, Broadcom und Adobe. Die Schnittmenge ist erkennbar, wobei unser ETF-Strategie darauf wettet, dass die Informationstechnologie mit KI die nächste Zeit laufen wird; die 12-Monatsperformance von gut 40 % spricht sicherlich nicht dagegen. Da wir Zocker ohne viel Arbeit und mit ganz wenig Kosten reich werden wollen, setzen wir auf einen ETF. ETF schlagen alle teuren gemanagten Fonds je länger der Betrachtungshorizont ist: Aber keiner weist wie der Hase läuft: Mit Keynes: Das individuelle Wissen ist irrelevant, entscheidend ist das Wissen der anderen! Was ein ETF ist, ist gemeinhin bekannt: Die Indexgewichtung erfolgt nach der jeweiligen Marktkapitalisierung. Sollte man jedenfalls meinen, aber es gibt Modifizierungen: So gibt es auch aktive ETF, bei denen wie auch immer, der Arrangeur meint besseres Wissen als der Markt zu haben und daher an der Gewichtung dreht. Cathie Woods ARK ist so ein ETF, Cathie setzt auf disruptive Innovationen, also ganz groÃe Nummern: Der ARK Innovation ETF war zunächst erfolgreich, erlitt im Bärenmarkt von 2022 aber erhebliche Verluste, die bis 2024 nicht wieder eingeholt werden konnten. Die 3-Jahres-Performance des ETF liegt bei - 65,77 % (Stand 7. Februar 2024). Eine Datenauswertung von morningstar.com kam zu dem Ergebnis, dass der ARK ETF Trust insgesamt 14 Milliarden US-Dollar Wert verloren habe, davon die Hälfte mit dem Innovation ETF. Also Vorsicht bei Cathie! Aktuell wird der gleichgewichtete ETF diskutiert: Was unterscheidet einen kapitalgewichteten von einem gleichgewichteten ETF. Und welcher ist besser? Kurz: Gleichgewichtete Indizes: Alle Unternehmen gleich gewichtet; kapitalgewichtete Indizes: GröÃere Firmen dominieren. Bei einem gleichgewichteten Index haben alle Unternehmen, die in diesem Index enthalten sind, das gleiche Gewicht. Also eine Kursveränderung jedes einzelnen Unternehmens geht gleich stark in die Aufwärts- oder Abwärtsentwicklung des Index ein. Bei einem kapitalgewichteten Index wird die Kapitalisierung hergenommen, um die Kursbewegungen damit zu multiplizieren. GröÃere Unternehmen haben damit pro Einheit Kursveränderung ein deutlich höheres Gewicht, als das ein kleines Unternehmen hat. Auf welchen Fonds sollten wir Zocker setzen? Muss jeder selber entscheiden, aber: Der Indexanbieter S&P wies darauf hin, dass der S&P 500 Equal Weight Index den S&P 500 in mehr als zwei Jahrzehnten Live-Historie übertroffen hat. Auch in einem Backtest bis 1970 zurück zeigt der Index, in dem alle 500 Aktien gleichgwichtet werden, eine langfristige Ãberrendite. Verrückte Welt! Hinter dem Wetter stehen die Naturgesetze, hinter den Börsen die menschliche Natur. Der Physiker Isaac Newton notierte dazu schon vor 300 Jahren: ÂIch kann die Bahn der Himmelskörper auf Zentimeter und Sekunden genau berechnen, aber nicht, wohin die verrückte Menge einen Börsenkurs treibt. Newton war auch Zocker: In der ersten dokumentierten Aktienblase um 1720 herum verlor selbst der brillante Wissenschaftler Isaac Newton ein Vermögen mit sogenannten ÂSüdsee-AktienÂ. KI ist möglicherweise ein vergleichbarer Fall, jeder will dabei sein und vergisst das Risiko. Unser ETF wird zwar durch KI aktuell gehypt, ist aber über die ganze Palette der Informationstechnologie aufgestellt und hat eine lange und erfolgreiche Historie: In den letzte Jahren hat er uns Zockern gebracht in Jahren: 1: 40,51 %; 3: 72,61 %; 5: 210,89 %. Also weit mehr als Sparbuch oder Riester-Rente oder auch Vermögensverwalter, so lag Grüner Fisher in der Zeit von 2018 bis 2023 bei gut 10 %, im Vergleich zum S&P 500 mit gut 13 %. Zu beachten sind auch die geringen Kosten unseres Musterdepots: Trade Republic mit 1  pro Trade und 0,15 % Jahreskosten des ETF. Was tun? Das Depot in Form des Musterdepots weiterlaufen lassen, Fett zum Aussitzen von Rücksetzern ist genug vorhanden, geopolitischer Unbill betrifft auch andere Anlageregionen als die USA. Und Gold nicht ganz vergessen. Wie immer an dieser Stelle am Schluss ein paar Börsen- und Lebensweisheiten, diesmal vom drittreichsten Menschen der Welt, der sein Vermögen erzockt hat, Warren Buffet: "Du musst kein Raketenwissenschaftler sein. Das Investieren in Aktien ist kein Spiel, bei dem derjenige mit einem IQ von 160 denjenigen mit einem IQ von 130 schlägt." "Kaufe Aktien von Unternehmen, die so wundervoll sind, dass ein Idiot diese leiten kann, denn früher oder später wird es einer tun." "Die wichtigste Investition die du tun kannst, ist die in dich selbst." Haben Sie Rentabilitätsprobleme bei Ihren Vermögensdispositionen, sei es mit dem Hintergrund Schweiz oder der geringen Erträge aufgrund der geringen Bankzinsen, der Bankenhonorare oder sind Sie hinsichtlich Ihrer Altersvorsorge, insbesondere Lebensversicherungen, unsicher? Lassen Sie sich von uns beraten. Für ein erstes Beratungsgespräch stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten gegen Honorar und ohne Fixkosten, insbesondere behalten Sie hierbei die Verfügungsmacht und Ihr Vermögen in der Hand und wir werden nicht von dem Produkteanbieter bezahlt. Das ist wichtig! Wir sind nur unserem Auftraggeber verpflichtet. Wollen Sie Ihre Vermögendispositionen beurteilt wissen oder wollen Sie Ihr Unternehmen gegen die aktuellen Entwicklungen sturmfest machen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir checken Ihr Vermögens- oder Geschäftsmodell und unterstützen Sie bei der strategischen Adjustierung. In Deutschland steigt die Zahl der Firmeninsolvenzen weiter an. Bis zum Jahresende könnte die Zahl der Insolvenzen auf etwa 20.000 Fälle steigen. Diese Entwicklung hat mehrere Ursachen. Der Trend steigender Firmenpleiten in Deutschland setzt sich fort: Zwischen Januar und März dieses Jahres meldeten knapp über 5.200 Unternehmen Insolvenz an, was einem Anstieg von gut einem Viertel im Vergleich zum Vorjahresquartal entspricht. Auch im Mai zeigten sich triste Zahlen, mit einem Anstieg der Regelinsolvenzen um 25,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Seit Juni 2023 werden durchgehend zweistellige Zuwachsraten im Vergleichszeitraum verzeichnet. Laut Experten wird sogar erwartet, dass die Zahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland bis zum Jahresende noch einmal steigen wird  auf etwa 20.000 Fälle. Diese Entwicklung wird durch verschiedene Faktoren begünstigt, darunter die anhaltenden Herausforderungen seit der Corona-Pandemie. Auch steigende Energiepreise und Zinsen, die Unternehmen belasten und zunehmend in finanzielle Schieflage geraten lassen, wirken sich dahingehend negativ aus. Und natürlich unsere woke Politik, vorgetragen und gesteuert durch bildungs- und insbesondere wirtschaftsferne, die ihrem Wählerklientel verpflichtet sind: Der Ãkosozialismus ist tabu, egal ob Deutschland dabei zu den Entwicklungsländern durchgereicht wird. Die groÃen Firmen wandern aus oder verlagern, die kleinen gehen den Bach runter. Gerne entwickeln wir mit Ihnen eine Ãberlebensstrategie. Das erfolgreiche Management der Unternehmensnachfolge ist und bleibt auch absehbar eine wesentliche Herausforderung für den Mittelstand in Deutschland. Allein bis Ende 2027 planen jährlich rund 125.000 Inhaberinnen und Inhaber kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) den Rückzug aus ihrem Unternehmen und wollen das Unternehmen in die Hände eines Nachfolgenden legen. Der anstehende Generationenwechsel wird viele Unternehmen vor Probleme stellen, denn zu gering ist die Zahl nachrückender Existenzgründer, die eine qualifizierte Nachfolge antreten können. Dabei ist der Bedarf an Nachfolgerinnen und Nachfolgern bereits jetzt hoch und wird zunehmen. Nicht zuletzt durch das hohe Alter vieler Chefinnen und Chefs der aktuellen Inhabergeneration. Bereits jetzt sind 1,2 Mio. Inhaber 60 Jahre oder älter, das ist fast jeder Dritte. Unternehmer, die tatsächlich eine Nachfolge innerhalb der kommenden zwei Jahre anstreben, sind im Durchschnitt bereits 64 Jahre alt. Ein Viertel wird zum geplanten RückzugsÂzeitpunkt bereits über 70 Jahre alt sein. Bei der Nachfolge ist Beratungsbedarf angesagt: Der Unternehmer regelt seine Nachfolge einmal, der Berater hat hier mehr Know-how und Erfahrungen. Was oft nicht beachtet wird: Die Nachfolgeplanung ist ein Prozess, der dauert, kein zeitpunktbezogenes Ereignis wie: ÂWenn ich 60 bin, dann verkaufe ichÂ. Wir organisieren für Sie die Unternehmensnachfolge und nehmen im Vorfeld gerne eine indikative Unternehmensbewertung vor, damit Sie überschlägig eine Markteinschätzung Ihres Unternehmens gewinnen, dieses auch unter Berücksichtigung der momentanen Apokalypse, die noch nicht vorbei ist. Lassen Sie sich auch von uns Ihre testamentarischen Verfügungen hinsichtlich Ihrer Steuerfolgen bewerten. 2. Aufzeichnungspflichten beim häuslichen Arbeitszimmer Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind (§ 4 Abs. 4 EStG). In § 4 Abs. 5 EStG sind jedoch Betriebsausgaben aufgelistet, die den Gewinn nur zum Teil oder gar nicht mindern dürfen. Danach ist z. B. der Abzug von Aufwendungen für Geschenke ausgeschlossen, wenn ihr Wert pro Person und Jahr mehr als 50 Euro beträgt, bei der Bewirtung von Geschäftsfreunden sind nur 70 % der Aufwendungen abzugsfähig und beim häuslichen Arbeitszimmer gelten besondere Abzugsbeschränkungen. Auch wenn bei den genannten Betriebsausgaben die in § 4 Abs. 5 EStG festgelegten Voraussetzungen für den Abzug der Aufwendungen erfüllt sind, ist ein Betriebsausgabenabzug nur zulässig, wenn diese Aufwendungen Âeinzeln und getrennt von den sonstigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (vgl. § 4 Abs. 7 EStG). Wird die Aufzeichnungspflicht nicht erfüllt, dürfen diese Betriebsausgaben den Gewinn nicht mindern. Das Hessische Finanzgericht hat zu Aufzeichnungspflichten bei einem Arbeitszimmer im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Arbeit Stellung genommen. Danach sind auch bei Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung die betrieblichen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer fortlaufend und zeitnah gesondert aufzuzeichnen. Das gilt auch für ÂBagatellfälle bei Freiberuflern. Nach Auffassung des Gerichts genügte eine reine Belegsammlung, bei der die einzelnen Positionen erst im Folgejahr aufaddiert wurden, dieser Aufzeichnungspflicht nicht. Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs bleibt abzuwarten. Zu beachten ist allerdings, dass die hier angesprochene gesonderte Aufzeichnungspflicht nicht für die ab 2023 geltende Jahrespauschale für Arbeitszimmer und auch nicht für den Werbungskostenabzug (z. B. für ein Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers) gilt. \[Inhaltsübersicht\]3. Verlustausgleichsverbot bei Termingeschäften verfassungswidrig? Einkünfte aus Termingeschäften oder aus der VeräuÃerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen (vgl. § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Werden allerdings entsprechende Verluste erzielt, sind diese nur sehr eingeschränkt mit anderen Einkünften ausgleichsfähig (§ 20 Abs. 6 Satz 5 EStG). Eine Verrechnung ist nur mit Ãberschüssen aus anderen Termingeschäften, aus der VeräuÃerung eines als Termingeschäft ausgestalteten Finanzinstruments oder mit Ãberschüssen aus Stillhalte prämien (§ 20 Abs. 1 Nr. 11 EStG) möglich; dabei ist der Ausgleich auf 20.000 Euro beschränkt. Nicht aus geglichene Verluste können vorgetragen, aber in Folgejahren auch nur bis maximal 20.000 Euro mit entsprechenden positiven Einkünften verrechnet werden. Darüber hinaus sind Ãberschüsse aus Termingeschäften auch nur eingeschränkt mit anderen Verlusten aus Kapitalvermögen verrechenbar. Der Bundesfinanzhof hält diese Einschränkungen in einem vorläufigen Verfahren eventuell für verfassungswidrig und hat Aussetzung der Vollziehung gewährt, zudem ist noch ein weiteres Verfahren in der Hauptsache anhängig. Entsprechende Fälle sollten daher offengehalten werden. Die endgültige Entscheidung des Gerichts bleibt abzuwarten. \[Inhaltsübersicht\]4. Kindergeld: Aufnahme einer erwachsenen schwer - behinderten Person in einen Haushalt Für volljährige Kinder, die wegen einer Behinderung nicht in der Lage sind, sich selbst zu unterhalten und deren Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist, steht den Eltern weiterhin Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zu. Insbesondere nach dem Versterben oder der Pflegebedürftigkeit der Eltern kann sich die Situation ergeben, dass die Person mit Behinderung in einen anderen Haushalt als den elterlichen aufgenommen wird, wie in den eines Geschwisterteils, eines Pflegegeschwisterteils oder im Rahmen eines betreuten Wohnens in Gastfamilien. Der Pflegefamilie steht allerdings nur Kindergeld zu, wenn ein ÂPflegekindschaftsverhältnis i. S. von § 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG besteht; dies setzt ein familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis voraus, und die Aufnahme in den Haushalt darf nicht zu Erwerbszwecken erfolgen. Das Vorliegen eines familienähnlichen Bandes bei Volljährigen ergibt sich jedoch nur bei Vorliegen besonderer Umstände. Das Finanzgericht Münster hatte über das Vorliegen eines Pflegekindschaftsverhältnisses im Fall des betreuten Wohnens in einer Gastfamilie zu entscheiden. Die Klägerin nahm eine schwerbehinderte Frau aus ihrem Bekanntenkreis auf; diese sollte für längere Zeit oder womöglich lebenslang in deren Obhut bleiben. Vor der Aufnahme wurde kein familienähnlicher Umgang gepflegt und keine Aufsichts-, Erziehungs- oder Betreuungsfunktionen wahrgenommen, sodass weder ein dem Eltern-Kind-Verhältnis vergleichbares Autoritätsverhältnis noch eine familienähnliche Beziehung bestand. Die umfangreiche Ãberwachung, Anweisung und Unterstützung nach der Haushaltsaufnahme reichen für sich genommen nicht aus, um das erforderliche familienähnliche Band zu begründen. Somit kam ein Kindergeldanspruch nicht in Betracht. \[Inhaltsübersicht\]5.Veranstaltung zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers Bei einer Veranstaltung des Arbeitgebers anlässlich einer Verabschiedung eines Arbeitnehmers, einer Diensteinführung, eines Amts- bzw. Funktionswechsels oder eines runden Jubiläums geht die Finanzverwaltung bisher davon aus, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers Arbeitslohn des Arbeitnehmers sind und der Lohnsteuer unterliegen, wenn die Aufwendungen mehr als 110 Euro (einschlieÃlich Umsatzsteuer) je teilnehmender Person betragen. Hinsichtlich des Empfangs anlässlich eines runden Geburtstags eines Arbeitnehmers geht die Finanzverwaltung dagegen regelmäÃig davon aus, dass es sich lediglich bei den Aufwendungen für den Arbeitnehmer selbst, seine Familienangehörigen und seine privaten Gäste um steuerpflichtigen Arbeitslohn handelt, wenn diese 110 Euro je teilnehmender Person übersteigen. Nach der Verwaltungsauffassung wird die erste Gruppe der Anlässe schlechter gestellt, obwohl diese im Vergleich zu einem runden Geburtstag eher einen betrieblichen Bezug haben. Vor dem Hintergrund dieser Unterscheidung hat das Niedersächsische Finanzgericht darüber entschieden, ob die Aufwendungen für eine Veranstaltung zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers (hier: ein Vorstandsvorsitzender) bei diesem zu Arbeitslohn führen. Die Arbeitgeberin hat als Einladende die Gästeliste bestimmt und den Empfang in den eigenen Geschäftsräumen durchgeführt. Zudem stand der Zahl von insgesamt ca. 300 Gästen nur eine einstellige Zahl von privaten Gästen des verabschiedeten Arbeitnehmers gegenüber. Der Empfang stellte damit eine betriebliche Veranstaltung dar. Die in den Lohnsteuer-Richtlinien vorgesehene Unterscheidung ist für das Gericht nicht nachvollziehbar. Entsprechend der dieser Regelung zugrunde liegenden Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs für eine Veranstaltung zum runden Geburtstag des Arbeitnehmers kann nach Ansicht des Gerichts unter Berücksichtigung der gleichen Grundsätze auch im Fall der Verabschiedung eines Arbeitnehmers eine betriebliche Veranstaltung vorliegen. Danach waren im vorliegenden Fall (antragsgemäÃ) lediglich die auf den Arbeitnehmer und seine privaten Gäste entfallenden Aufwendungen als Arbeitslohn bzw. Sachzuwendung zu berücksichtigen, für die der Arbeit geber die Pauschalversteuerung nach § 37b Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 EStG beantragt hatte. 6. Mindestpflegedauer beim Pflege-Pauschbetrag Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Pflege einer anderen Person entstehen, können im Rahmen des § 33 EStG nach Abzug einer sog. zumutbaren Belastung steuerlich geltend gemacht werden. Stattdessen kann aus Vereinfachungsgründen auch der Pflege-Pauschbetrag in Anspruch genommen werden, wenn die Pflege entweder in der eigenen Wohnung oder in der Wohnung des Pflegebedürftigen persönlich durchgeführt wird. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich im Wesentlichen allein nach dem Pflegegrad (vgl. § 33b Abs. 6 EStG):
Damit stellt sich die Frage, ob der Pauschbetrag auch dann in Betracht kommt, wenn nur geringfügige Pflegeleistungen erbracht werden. Höchstrichterliche Rechtsprechung zu dieser Frage liegt nicht vor. Die Finanzgerichte setzen allerdings voraus, dass ein gewisser Mindestumfang an Pflegeleistungen erbracht werden muss, um den Pflege-Pauschbetrag zu erhalten. Das Sächsische Finanzgericht hat jetzt bestätigt, dass dafür mindestens 10 % der insgesamt erforderlichen Pflegeleistungen erbracht werden müssen. 7.Ertragsteuerrechtliche Behandlung von Influencern Influencer nutzen soziale Plattformen wie YouTube, Instagram oder TikTok zur Vermarktung eigener oder fremder Produkte. Sie erzielen dabei Betriebseinnahmen z. B. in Form von Provisionen, wenn ihre ÂFollower die hinterlegten Links zu Produkten kommerzieller und nichtkommerzieller Anbieter nutzen. Auch durch das Schalten von Werbung zwischen oder während der von den Influencern präsentierten Inhalte werden Einnahmen erzielt. Ebenso führt der Verkauf eigener Produkte oder eine Beratungstätigkeit zu Einnahmen. Erhalten Influencer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung gestellt, damit sie über diese berichten, handelt es sich ebenfalls um Betriebseinnahmen und nicht etwa um Geschenke. Einkommensteuerrechtlich sind die Einnahmen von Influencern regelmäÃig bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) zu berücksichtigen; dies gilt insbesondere hinsichtlich der Werbeeinnahmen sowie für den Handel mit eigenen Produkten. Denkbar  aber in der Praxis eher selten  ist auch die Erzielung von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit (§ 18 EStG), etwa durch eine beratende Tätigkeit als Influencer in einem im Gesetz ausdrücklich genannten Beruf mit entsprechender Ausbildung oder vergleichbarer Qualifikation oder durch eine schriftstellerische Tätigkeit, z. B. als Travel-Influencer. Eine künstlerische Tätigkeit des Influencers, die zu Einkünften aus selbständiger Tätigkeit führen kann, liegt dagegen bei der Bewerbung von Produkten mangels ausreichenden Spielraums für die Entfaltung einer eigenen schöpferischen Leistung von künstlerischem Rang nicht vor. Zu den typischen Ausgaben eines Influencers gehören u. a. die Kosten für ein Studio oder ein Büro und dessen Ausstattung sowie Reisekosten. Sind die Reisekosten sowohl betrieblich als auch privat veranlasst und sind die getätigten Aufwendungen anhand objektiver Kriterien z. B. nach Zeitanteilen zu ermitteln, kann der betrieblich veranlasste Teil der Reisekosten als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Bei aufwendigeren Reisen muss abgewogen werden, ob die Aufwendungen im Verhältnis zur GröÃe und Bedeutung des Betriebs und im Hinblick auf die Reisedauer angemessen erscheinen. Bei Berufsbekleidung gilt, dass nur Auf wendungen für typische Berufskleidung, die nicht auch zu privaten Anlässen getragen werden, als Betriebsausgaben berücksichtigungsfähig sind, während Aufwendungen für bürgerliche Kleidung, selbst wenn sie ausschlieÃlich bei der Berufsausübung getragen wird, nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. 8.Adoptionskosten keine auÃergewöhnlichen Belastungen Entstehen zwangsläufig gröÃere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse und gleichen Familienstands, können diese im Rahmen des § 33 Abs. 1 EStG steuermindernd geltend gemacht werden. Zwangsläufig entstehen Aufwendungen, wenn man sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Bei Krankheitskosten geht der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass sie zwangsläufig in diesem Sinne erwachsen. Allerdings werden nur Aufwendungen als Krankheitskosten berücksichtigt, die zum Zwecke der Heilung einer Krankheit oder mit dem Ziel erbracht werden, die Krankheit erträglich zu machen. Insoweit können Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung bei Empfängnisunfähigkeit einer Frau oder Zeugungsunfähigkeit eines Mannes Krankheitskosten darstellen. Das Finanzgericht Münster hatte aktuell in einem Fall zu entscheiden, in dem ein ungewollt kinderloses Ehepaar nach mehreren gescheiterten Kinderwunschbehandlungen zwei Kinder adoptierte und die damit verbundenen Aufwendungen als auÃergewöhnliche Belastung geltend machte. Das Gericht hat unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs entschieden, dass Adoptionskosten nicht als auÃergewöhnliche Belastung abziehbar sind. Adoptionen sind mangels medizinischer Indikation keine Heilbehandlung und können einer solchen auch nicht gleichgestellt werden. Vielmehr sind sie in erster Linie MaÃnahmen zur Begründung rechtlicher Verwandtschaftsverhältnisse, die auf dem freiwilligen Entschluss beruhen, Kinder anzunehmen. Ferner sind Adoptionskosten nicht zwangsläufig erwachsen. Der Entschluss zur Adoption beruht  auch nach erfolgloser Kinderwunschbehandlung  auf einer eigenen, vom Willen getragenen freien Entscheidung, die ungewollte Kinderlosigkeit nunmehr durch die Adoptionen zu beenden. Diese Entscheidung war der individuellen Gestaltung der Kläger nicht entzogen, denn sie hätten sich auch gegen eine Adoption entscheiden können. Das Finanzgericht hat die Revision zugelassen, da der VI. Senat des Bundesfinanzhofs in einem Vorlagebeschluss an den GroÃen Senat angekündigt hat, Aufwendungen für eine Adoption als auÃergewöhnliche Belastungen anerkennen zu wollen. | |||||||
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