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Sehr geehrter Herr Do,
die heutige Verbreitung von Social Media hat eine neue Form des Marketings ausgelöst. „Influencer-Marketing“ ist im Moment an vielen Stellen anzutreffen und wird mittlerweile viel genutzt. Lesen Sie in unserem heutigen Newsletter, wie Sie auch in Ihrem Verein von diesem Marketinginstrument profitieren können.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion w w w. verein-aktuell. de
 
 
Aktuell
Influencer-Marketing
 
Marketingarbeit verändert sich. Früher dominierten Anzeigen in verschiedenen Publikationen oder Plakate im Straßenbild die Öffentlichkeitsarbeit der Vereine. Sponsoring gewann und gewinnt zunehmend an Bedeutung. Die heutige Verbreitung von Social Media hat jedoch eine neue Form des Marketings ausgelöst.
 
 
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Mit der Zeit gehen
 
Viele Vereine können auf eine lange Vereinsgeschichte zurückblicken und sind mit Recht stolz darauf. Allerdings sind die Erkennungsmerkmale des Vereins, wie beispielsweise das Wappen, natürlich auch inzwischen „in die Jahre gekommen“. Mithilfe von Ergänzungen lässt sich ein solches Emblem „modernisieren“.
 
 
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Fußball-WM 2018!
 
Im Zeitraum vom 14.06. bis 15.07.2018 finden die WM-Spiele in Russland statt mit Spielübertragungen nachmittags (um 14:00, 16:00 oder 17:00 Uhr) oder abends ab 20:00 Uhr.
 
 
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Auch die Finanzverwaltung muss die neuen Datenschutz-Vorgaben umsetzen!
 
In einem ausführlichen Schreiben des Bundesfinanzministeriums wurde mit Informationen und Anweisungen die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach Art. 12–14 der seit 25.05.2018 geltenden EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) näher erläutert und auch zur Beachtung für die Finanzverwaltung vorgegeben.
 
 
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Lohnsteuer-Auskunft vom Finanzamt
 
Soweit Vereine/Verbände Arbeitnehmer beschäftigen, egal ob Vollzeitkräfte oder etwa nur als Aushilfen, auch als Teilzeitbeschäftigte, sind die oft nicht einfachen Vorgaben bei jeglichen anstehenden Gehalts- oder Vergütungsabrechnungen zu beachten. Oft gibt es aktuelle Neuvorgaben, etwa durch die Rechtsprechung, aber auch durch neuere Verwaltungsvorgaben/ergänzende Steuerregelungen.
 
 
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Sachbezugswerte 2018 beachten!
 
Vereine gewähren häufig für bestimmte Sachverhalte Reisekosten, soweit Personen im Auftrag und Interesse des Vereins auswärts reisen. Zwar sieht das geltende Reisekostenrecht vor, dass man neben einem Fahrtkostenersatz bei Abrechnung nach der maximalen km-Pauschale von 0,30 Euro je Entfernungskilometer bei Nutzung des eigenen Fahrzeugs dies abrechnen kann oder bei Vorlage der Fahrkarten und sonstiger Belege diesen dann steuer- und sozialversicherungsfreien Auslagenersatz nach § 3 Nr. 16 EStG vom Verein erhalten könnte.
 
 
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