Jede Woche neu: Aktuelle Meldungen aus der Zivilrechtspraxis | 01.03.2018 | Sehr geehrter Herr Prof. Do, ein Ehegatte kann die auf seinen Partner laufende Vollkaskoversicherung für das Familienfahrzeug auch ohne dessen Vollmacht kündigen. Der BGH hat gestern entschieden, dass die Regelung des § 1357 BGB, wonach jeder Ehegatte berechtigt ist, Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs der Familie mit Wirkung auch für den anderen Ehegatten zu besorgen, auch für die Kündigung einer Vollkaskoversicherung gelten kann. Außerdem in diesem Newsletter: Eine aktuelle BGH-Entscheidung zum Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung, ein Blog-Beitrag von Peter Fölsch zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen sowie ein aktueller Aufsatz von Dr. Adolf Relber zur Haftung bei berührungslosen Unfällen. Noch eine erfolgreiche Woche wünscht Ihnen RAin Arabella Schreiber MDR Redaktion (verantw.) | | |
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| MELDUNGEN | Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung erfordert keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung | | Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB | | Wann setzt die Prüfungspflicht für Betreiber von Internet-Suchmaschinen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen ein? | | Erneute Gebühren für Rechtsanwalt bei Einspruch gegen Versäumnisurteil mehr als zwei Jahre nach Zustellung des Urteils | | Keine Aufklärungsmangel bei Rat eines Arztes zur Methode mit größerer diagnostischer Sicherheit | | Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung |
| | BLOG | Kammern für internationale Handelssachen (Peter Fölsch) |
| | AUS DEM HEFT | Die Haftung bei berührungslosen Verkehrsunfällen (MDR 2018, 125) |
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BGH 28.2.2018, VIII ZR 157/17 | Schadensersatzanspruch des Vermieters wegen Beschädigung der Mietwohnung erfordert keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung | | Ein vom Vermieter wegen Beschädigung der Mietsache geltend gemachter Schadensersatzanspruch setzt keine vorherige Fristsetzung zur Schadensbeseitigung gegenüber dem Mieter voraus. Bei der Verpflichtung des Mieters, die ihm überlassenen Mieträume in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zu halten und aufgrund der aus der Besitzübertragung folgenden Obhutspflicht schonend und pfleglich zu behandeln, handelt es sich um eine nicht leistungsbezogene Nebenpflicht, deren Verletzung einen Anspruch des Geschädigten auf Schadensersatz bereits bei Vorliegen der in § 280 Abs. 1 BGB genannten Voraussetzungen begründet. |
[BGH PM Nr. 43 vom 28.2.2018] | | | [BGH PM Nr. 42 vom 28.2.2018] | | | BGH 27.2.2018, VI ZR 489/16 | Wann setzt die Prüfungspflicht für Betreiber von Internet-Suchmaschinen bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen ein? | | Der Betreiber einer Internet-Suchmaschine (hier: google) ist nicht verpflichtet, sich vor der Anzeige eines Suchergebnisses darüber zu vergewissern, ob die von den Suchprogrammen aufgefundenen Inhalte Persönlichkeitsrechtsverletzungen beinhalten. Der Suchmaschinenbetreiber muss erst reagieren, wenn er durch einen konkreten Hinweis von einer offensichtlichen und auf den ersten Blick klar erkennbaren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Kenntnis erlangt. |
[BGH PM Nr. 39 vom 27.2.2018] | | | BGH 16.11.2017, V ZB 152/16 | Erneute Gebühren für Rechtsanwalt bei Einspruch gegen Versäumnisurteil mehr als zwei Jahre nach Zustellung des Urteils | | Das Verfahren über den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil und das vorausgegangene Verfahren sind in gebührenrechtlicher Hinsicht dieselbe Angelegenheit. Ein Rechtsanwalt kann jedenfalls in analoger Anwendung von § 15 Abs. 5 S. 2 RVG erneut Gebühren verlangen, wenn er nach dem Einspruch gegen ein Versäumnisurteil, der mehr als zwei Kalenderjahre nach Zustellung des Urteils eingelegt worden ist, in dem gerichtlichen Verfahren weiter tätig wird. | OLG Hamm 9.1.2018, 26 U 21/17 | Keine Aufklärungsmangel bei Rat eines Arztes zur Methode mit größerer diagnostischer Sicherheit | | Zur Abklärung eines unklaren Herdbefundes in der Brust einer Patientin darf ein behandelnder Arzt zu einer Exzision mittels einer offenen Biopsie raten, wenn diese gegenüber einer ebenfalls in Betracht kommenden Stanzbiopsie die größere diagnostische Sicherheit bietet und zugleich als Therapie in Betracht kommt. Die nach einer solchen ärztlichen Aufklärung erteilte Einwilligung der Patientin ist wirksam und rechtfertigt den ärztlichen Eingriff. | OLG Hamm 23.1.2018, 26 U 76/17 | Neulandmethode erfordert besondere Aufklärung | | Die Einwilligung einer Patientin in eine Operation mit einer neuen, noch nicht allgemein eingeführten Methode (sog. Neulandmethode) ist unwirksam, wenn die Patientin nicht besonders darauf hingewiesen wird, dass es sich um ein neues Verfahren handelt, bei dem auch unbekannte Risiken auftreten können. Die mit einer unwirksamen Einwilligung vorgenommene Operation ist rechtswidrig und kann Schadensersatzansprüche der Patientin begründen. |
[OLG Hamm Pressemitteilung vom 20.2.2018] | | |
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Kammern für internationale Handelssachen (Peter Fölsch) Die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen haben am 20.2.2018 in den Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kammern für internationale Handelssachen (KfiHG) eingebracht (BR-Drucksache 53/18). | |
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Die Haftung bei berührungslosen Verkehrsunfällen (MDR 2018, 125) Verkehrsrecht von RegR Dr. Adolf Rebler Oftmals kommt es im Straßenverkehr zu einem Schadensereignis, bei dem zwar ein Kraftfahrzeug beteiligt ist, eine Kollision als Schadensereignis aber nicht vorliegt. Der folgende Beitrag nimmt die Entscheidung des BGH (BGH v. 22.11.2016 - VI ZR 533/15, MDR 2017, 271) zum Anlass, die Besonderheiten der Haftung in einer solchen Konstellation im Rahmen eines Verkehrsunfalls näher zu beleuchten. Dabei werden - neben grundlegenden Erläuterungen - die entscheidungserheblichen Kriterien anhand der einschlägigen Rechtsprechung herausgearbeitet. | |
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