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| | das OLG Hamm hat sich sowohl mit der Zahlungsverpflichtung einer Hausratversicherung (Az.: 20 U 174/16) als auch mit der Einstandspflicht einer Wohngebäudeversicherung (Az.: 20 U 23/17) auseinandergesetzt. Lesen Sie im heutigen Newsletter, aus welchen Gründen das OLG in beiden Fällen kein versichertes Ereignis angenommen hat. Außerdem hat der BGH entschieden, dass Mietstreitigkeiten zwischen Schwiegereltern und ehemaligen Schwiegerkindern als sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG gewertet werden können. (Az.: XII ZB 40/17). Lesen Sie hierzu auch unseren MDR-Blog-Beitrag von Dr. Klaus Bacher (Richter am BGH) inklusive Praxistipp! Mit besten Grüßen aus Köln RAin Arabella Schreiber MDR Redaktion |
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Anzeige BGH 12.7.2017, XII ZB 40/17 Bei der Prüfung, ob eine sonstige Familiensache i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG vorliegt, ist das Tatbestandsmerkmal "im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung" weit auszulegen. Streitigkeiten aus Mietverträgen über Wohnraum zwischen Schwiegereltern und ihrem Schwiegerkind anlässlich der Trennung ihres Kindes von dem Schwiegerkind können als sonstige Familiensachen i.S.d. § 266 Abs. 1 Nr. 3 FamFG zu qualifizieren sein. |
BGH 12.7.2017, VIII ZR 214/16 An einem Rückerlangungswillen des Vermieters fehlt es etwa, wenn er trotz Kündigung des Mieters von einem Fortbestehen des Mietverhältnisses ausgeht. Fehlt es an einem Rückerlangungswillen des Vermieters, steht diesem ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB grundsätzlich auch dann nicht zu, wenn der Mieter zur Rückgabe der Mietsache außerstande ist und die subjektive Unmöglichkeit durch ihn selbst verursacht wurde. |
BGH 13.7.2017, I ZR 135/16 Handelt es sich bei einem Messestand in einer Halle, den ein Unternehmer während einer für wenige Tage im Jahr stattfindenden Messe zum Zweck des Verkaufs seiner Produkte nutzt, um einen unbeweglichen Gewerberaum i.S.v. Art. 2 Nr. 9 Buchst. a der Richtlinie 2011/83/EU oder um einen beweglichen Gewerberaum i.S.v. Art. 2 Nr. 9 Buchst. b der Richtlinie 2011/83/EU? Dies ist eine von drei Fragen, die der BGH dem EuGH zur Entscheidung vorgelegt hat. |
BGH 3.7.2017, AnwZ (Brfg) 42/16 Ein Rechtsanwalt darf kostenlose Erstberatungen für Personen, die einen Verkehrsunfall erlitten haben, anbieten. Ein solches Angebot verstößt nicht gegen Grundsätze des Gebührenrechts. |
OLG Hamm 26.4.2017, 20 U 23/17 Nach den für einen Versicherungsvertrag vereinbarten ʺBesonderen Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Wohngebäudeversicherungʺ kann der der Fall eines ʺRückstausʺ so beschrieben sein, dass ein Rückstau nur dann vorliegt, wenn Wasser aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes austritt und nicht bereits dann, wenn das Rohrsystem kein Wasser mehr aufnehmen kann. Der Versicherungsnehmer kann nicht erwarten, dass jedes erdenkliche Risiko abgesichert ist. [OLG Hamm Pressemitteilung vom 4.8.2017] | |
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OLG Hamm 15.2.2017, 20 U 174/16 Eine Versicherungsnehmerin handelt fahrlässig, wenn sie die Entwendung ihrer Handtasche mit dem Hausschlüssel und Ausweispapieren dadurch ermöglicht, dass sie die Tasche unbeaufsichtigt im Fahrradkorb belässt. Gelangen die Diebe dann mithilfe des entwendeten Originalschlüssels in die Wohnung, stellt dies kein versichertes Ereignis dar. [OLG Hamm PM vom 7.8.2017] | |
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Blog Dass die Zuständigkeit für sonstige Familiensachen durchaus weit sein kann, zeigt eine Entscheidung des XII. Zivilsenats. | | | Der Beitrag setzt die Berichterstattung über die Entwicklung des Familienrechts in MDR 2015, 809 ff. fort. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Abhandlungen bildet einmal mehr das Kindschaftsrecht. Die Diskussion um die Qualitätsanforderungen familienpsychologischer Sachverständigengutachten hat auch im vergangenen Jahr angehalten. Ein weiterer Schwerpunkt bildet das Abstammungsrecht. Durch die Fortschritte in der Reproduktionsmedizin wurden neue Möglichkeiten geschafften, Kinder zu bekommen (z.B. durch Samenspende, Eizellenspende oder Leihmutterschaft). | | |
| | | Vorschau In der aktuellen Ausgabe der MDR (Heft 15/2017) finden Sie folgende Aufsätze: Prof. Dr. Wolfgang Hau Der Klageverzicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen Mediations- und Schlichtungsvereinbarungen werden üblicherweise durch Klageverzichtsklauseln gegen ein abredewidriges Beschreiten des Rechtswegs abgesichert. Wolfgang Hau erläutert, welche Grenzen § 309 Nr. 14 BGB nunmehr solchen Klauseln zieht, welche Gestaltungsspielräume für die Kautelarpraxis verbleiben und welche verfahrensrechtlichen Konsequenzen sich ergeben. RegR Dr. Adolf Rebler Mithaftung bei Unfällen wegen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit In vielen Nachbarländern gilt auf Autobahnen ein Tempolimit von 120 oder 130 km/h. In Deutschland dagegen haben „frei Bürger“ (immer noch) "freie Fahrt": es gibt nur eine Richtgeschwindigkeit, die rechtlich unverbindlich ist. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, welche Bedeutung der Richtgeschwindigkeit bei der Beurteilung der Mithaftung bei Verkehrsunfällen zukommt. RA Rüdiger Martis/RAin FAMedR Martina Winkhart-Martis Arzthaftungsrecht – Aktuelle Rechtsprechung zur Aufklärung des Patienten Die Autoren stellen im Anschluss an die Vorjahresberichte (MDR 2015, 429; MDR 2015, 746) die aktuelle, obergerichtliche Rechtsprechung zur "Aufklärung des Patienten" dar. Dabei bilden die Dokumentation der Aufklärung sowie besondere Pflichten bei Behandlungsalternativen und seltener Risiken den Schwerpunkt der Abhandlung. Ein in Kürze erscheinender Folgebeitrag beschäftigt sich mit den Fallgruppen der "Beweislastumkehr" (Diagnoseirrtum, Unterlassene Befunderhebung, grobe Behandlungsfehler). Weitere Hinweise: Für das vollständige Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes klicken Sie bitte hier. Für eine Leseprobe der MDR klicken Sie bitte hier. Für die Bestellmöglichkeit eines kostenlosen Probeabonnements (4 Ausgaben und 2 Monate Testzugang zur Datenbank) klicken Sie bitte hier. | | | |
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