Trittschallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft | Betreuerwechsel bei Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung
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Jede Woche neu: Aktuelle Meldungen aus der Zivilrechtspraxis 22.03.2018
 
Sehr geehrter Herr Prof. Do,
 
in unserem heutigen Newsletter finden Sie u.a. Nachrichten zum "Trittschallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft", "Betreuerwechsel bei Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung" und "Veröffentlichung falscher Tatsachenbehauptungen auf einem Ärztebewertungsportal".

Außerdem weist RiBGH Dr. Klaus Bacher in seinem Experten-Blog-Beitrag auf eine aktuelle BGH-Entscheidung zur Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten, die auf einer Vergütungsvereinbarung und einer Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden beruhen, hin. Geheimhaltungsvereinbarungen und Geheimnisschutz im vorvertraglichen Bereich können notwendig werden, wenn Unternehmen im Vorfeld zu einem Vertrag Informationen offenbaren müssen. In seinem aktuellen Aufsatz (MDR 2018, 245) erläutert RA Dr. Markus M. Mayer u.a. die Rahmenbedingungen für den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung und gibt ein entsprechendes Muster an die Hand. (frei abrufbar für Abonnenten und Probeabonnenten der MDR)

Eine interessante Lektüre
wünscht Ihnen


RAin Arabella Schreiber
MDR Redaktion (verantw.)

 

 
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MELDUNGEN
Trittschallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Kündigungsbeschränkung gem. § 577a Abs. 1a S. 1 BGB erfordert keine beabsichtigte Wohnungsumwandlung
Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden
Stornierung einer Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden
Betreuerwechsel bei Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung
Ärztebewertungsportal darf falsche Tatsachenbehauptung nicht veröffentlichen
 

 
BLOG
Montagsblog: Neues vom BGH (Dr. Klaus Bacher)
 

 
AUS DER MDR
Geheimhaltungsvereinbarungen und Geheimnisschutz im vorvertraglichen Bereich (MDR 2018, 245)
Verlagsangebot
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MELDUNGEN
 
BGH 16.3.2018, V ZR 276/16
Trittschallschutz in der Wohnungseigentümergemeinschaft
Bei Sanierungsmaßnahmen durch einen Wohnungseigentümer, die der üblichen Instandsetzung oder der Modernisierung des Sondereigentums dienen, kann im Grundsatz ein verbessertes Schallschutzniveau nicht beansprucht werden. Um eine solche typische Sanierungsmaßnahme handelt es sich in aller Regel auch dann, wenn bei der Sanierung eines vorhandenen Badezimmers in den Estrich eingegriffen wird.
[BGH PM Nr. 53 vom 16.3.2018]
 
BGH 21.3.2018, VIII ZR 104/17
Kündigungsbeschränkung gem. § 577a Abs. 1a S. 1 BGB erfordert keine beabsichtigte Wohnungsumwandlung
Die Kündigungsbeschränkung nach § 577a Abs. 1 i.V.m. Abs. 1a S. 1 BGB erfordert nicht, dass über die im Tatbestand dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen - hier die Veräußerung des vermieteten Wohnraums an eine Personengesellschaft nach Überlassung an den Mieter - hinaus zumindest die Absicht des Erwerbers besteht, den vermieteten Wohnraum in Wohnungseigentum umzuwandeln.
[BGH PM Nr. 60 vom 21.3.2018]
 
BGH 20.3.2018, XI ZR 309/16
Unwirksame Klausel zur Aufrechnung durch Bankkunden
Eine in den AGB einer Sparkasse enthaltene Klausel für Bankgeschäfte mit Verbrauchern, wonach der Kunde Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen darf, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind, ist unwirksam. Hierin liegt eine unzulässige Erschwerung des Widerrufsrechts.
[BGH PM Nr. 58 vom 20.3.2018]
 
BGH 20.3.2018, X ZR 25/17
Stornierung einer Flugbuchung kann wirksam ausgeschlossen werden
Die Stornierung einer Flugbuchung kann von der Fluggesellschaft wirksam ausgeschlossen werden. Der Ausschluss des Kündigungsrechts benachteiligt Fluggäste nicht entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.
[BGH PM Nr. 59 vom 20.3.2018]
 
BGH 14.2.2018, XII ZB 507/17
Betreuerwechsel bei Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung
Ist im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Verlängerung einer bereits bestehenden Betreuung über einen Betreuerwechsel zu befinden, richtet sich die Auswahl der Person des Betreuers nicht nach § 1908 b Abs. 3 BGB, sondern nach der für die Neubestellung eines Betreuers maßgeblichen Vorschrift des § 1897 BGB.
[BGH online]
 
OLG Hamm 13.3.2018, 26 U 4/18
Ärztebewertungsportal darf falsche Tatsachenbehauptung nicht veröffentlichen
Das OLG Hamm hat in einem Verfügungsrechtsstreit einer Zahnärztin gegen das Ärztebewertungsportal jameda.de entschieden. Dieses darf bei der Patientenbewertung nicht verbreiten, die Zahnärztin "verzichte auf eine Aufklärung/Beratung"; sie darf jedoch weiterhin verbreiten, dass "ihre Prothetiklösungen zum Teil falsch" seien.
[OLG Hamm PM vom 13.3.2018]
BLOG
 
 
Montagsblog: Neues vom BGH (Dr. Klaus Bacher)
Um die Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten nach § 91 ZPO geht es in dieser Woche. Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten, Beschluss vom 24. Januar 2018 - VII ZB 60/17
 
AUS DER MDR
 
 
Geheimhaltungsvereinbarungen und Geheimnisschutz im vorvertraglichen Bereich (MDR 2018, 245)


von Dr. Markus A. Mayer

Ein Unternehmen, das im Rahmen eines Beschaffungsvorgangs (v.a. bei Ausschreibungen) mit potentiellen Lieferanten in Kontakt kommt, kann regelmäßig nicht vermeiden, vertrauliche Informationen preiszugeben. Markus A. Mayer erläutert, welche Instrumentarien das deutsche Recht für einen ausreichenden Schutz vor unerlaubter Weitergabe oder Nutzung vorhält. Außerdem werden die Rahmenbedingungen für den Abschluss einer Geheimhaltungsvereinbarung behandelt sowie ein Muster für eine entsprechende Vereinbarung an die Hand gegeben.

 
 

 
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Impressum

Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln
Geschäftsführender Gesellschafter:
Prof. Dr. Felix Hey
verlag@otto-schmidt.de
Amtsgericht Köln, HRA 5237
USt.-Ident-Nr.: DE 123047975


Verantwortlich für den Inhalt:
RAin Arabella Schreiber
Verlag Dr. Otto Schmidt KG
Gustav-Heinemann-Ufer 58
50968 Köln

Tel.: 0221-93738-501
schreiber@otto-schmidt.de
 

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