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| | der digitale Wandel hat auch Auswirkungen auf das Reiserecht: Urlaube werden immer häufiger über das Internet gebucht und Reiseleistungen individuell nach persönlichen Wünschen zusammengestellt. Gestern hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf des BMJV zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen. Außerdem: In seinem Experten-Blog-Beitrag fasst RiBGH Dr. Klaus Bacher die wesentlichen Aspekte der aktuellen BGH-Entscheidungen zur Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für unter Nutzung des Anschlusses begangene Rechtsverletzungen (I ZR 48/15 und I ZR 86/15) zusammen und gibt Tipps für die Praxis. Noch eine schöne Restwoche wünscht Ihnen RAin Arabella Schreiber MDR Redaktion PS: Ideal für den, der es schon immer mal ausprobieren wollte, zugleich Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO: Online-Seminar "Elterliche Sorge und Umgang" am 7.12.2016 zum Exklusivpreis von 20 € zzgl. MwSt. für MDR-Abonnenten! Auch im Probe-Abo! Sollte diese E-Mail nicht richtig angezeigt werden, so klicken Sie bitte hier. |
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Anzeige In diesem Jahr überreichte Verleger Professor Felix Hey den Otto-Schmidt-Preis für Veröffentlichungen zum Internationalen Recht an Professor Dagmar Coester-Waltjen und Dr. Susanne Gössl. [PM Verlag Dr. Otto Schmidt v. 2.11.2016] | |
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Das Bundeskabinett hat am 2.11.2016 den vom BMJV vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften beschlossen. |
BGH 5.10.2016, XII ZB 280/15 Die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein genügt nicht, um ein Umgangsrecht abzulehnen. Ist einziger Grund für das Scheitern des Umgangs die ablehnende Haltung der rechtlichen Eltern und die damit einhergehende Befürchtung, dass diese mit einer Umgangsregelung psychisch überfordert wären und dadurch mittelbar das Kindeswohl beeinträchtigt wäre, sind zudem strenge Anforderungen an die entsprechenden Feststellungen zu stellen. [BGH PM Nr. 194 vom 3.11.2016] | |
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BGH 6.10.2016, VII ZR 185/13 Hat der Architekt eine mit dem Auftraggeber vereinbarte Baukostenobergrenze nicht eingehalten, kann dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch zustehen. Beruft sich der Auftraggeber auf eine Überschreitung einer vereinbarten Baukostenobergrenze, trägt er die Darlegungs- und Beweislast für die von ihm behauptete Beschaffenheitsvereinbarung. |
BGH 22.9.2016, III ZR 264/15 Die von einer ein Sondervermögen verwaltenden Kapitalanlagegesellschaft im Rahmen von Investmentverträgen betreffend den Erwerb und das Halten von Investmentanteilen nach dem InvG verwendeten AGB, nach denen die Kapitalanlagegesellschaft - neben einer jährlichen Vergütung für die Verwaltung des Sondervermögens - eine jährliche Administrationsgebühr i.H.v. 0,5 Prozent des Wertes des Sondervermögens erhält, unterliegen der Inhaltskontrolle gem. § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BGB. |
BGH 9.6.2016, V ZB 61/15 Soll eine Vormerkung, die für einen Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses durch Eintragung neuer Reallasten bestellt wurde, künftig den Anspruch sichern, eine wertgesicherte Erbbauzinsreallast zu bestellen, bedarf es der Eintragung der Änderung des Anspruchs in das Grundbuch, die entsprechend der für die Änderung des einzutragenden Rechts selbst geltenden Vorschrift vorzunehmen ist. Die Inhaber gleich- oder nachrangiger dinglicher Rechte am Erbbaurecht müssen einer Änderung des Inhalts der Erbbauzinsreallast nicht zustimmen, wenn sich aus der neuen (wertgesicherten) Erbbauzinsreallast kein höherer Erbbauzins als derjenige aus der bisherigen Reallast und dem durch eine Vormerkung gesicherten Anspruch auf Anpassung des Erbbauzinses ergeben kann. |
BAG 2.11.2016, 10 AZR 596/15 Arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers im Betrieb zu erscheinen, um dort an einem Gespräch zur Klärung der weiteren Beschäftigungsmöglichkeiten teilzunehmen. Etwas anderes gilt nur, wenn es ausnahmsweise aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist, dass ein solches Gespräch persönlich im Betrieb geführt wird, und der Arbeitnehmer gesundheitlich dazu in der Lage ist. [BAG PM Nr. 59 vom 2.11.2016] | |
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| | | MDR 21/2016 Am 4.11.2016 erscheint die nächste Ausgabe der MDR (Heft 21/2016) mit folgenden Aufsätzen: VorsRi OLG Frank Walter Die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen Im Zusammenhang mit der Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen sind häufig Fehler in der Rechtsanwendung zu verzeichnen, die in Anbetracht der oftmals hohen Werthaltigkeit der zugrunde liegenden Verträge zu gewichtigen finanziellen Nachteilen bei der vom Prozessbevollmächtigten vertretenen Partei führen können. Frank Walter stellt auf der Grundlage der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung gefahrenträchtige Problemkonstellationen im Rückabwicklungsverhältnis dar und zeigt Lösungswege auf. RiLG Dr. Florian Schwill PKH – Praxisrelevante Probleme des Beschwerdeverfahrens In der Praxis der erstinstanzlichen Gerichte sowie der Beschwerdegerichte haben Beschwerden gegen die Nichtbewilligung von Prozesskostenhilfe eine erhebliche Bedeutung und werfen eine Vielzahl von praktischen Problemen auf. Florian Schwill erörtert die zentralen verfahrensrechtlichen Probleme des Beschwerdeverfahrens und gibt Empfehlungen für den Umgang mit diesen in der richterlichen und anwaltlichen Praxis. RiLG a.D. Hubert Blank Wohnraumietrecht - Betriebskosten, Miete, Gewährleistung Die Rechtsprechungsübersicht von Hubert Blank beschreibt vorrangig die Entwicklungen des ersten Halbjahres 2016 im Bereich der Betriebskosten, der Mietzahlung und Mieterhöhung und der Gewährleistungsrechte. In einem weiteren Beitrag (demnächst in der MDR) wird die aktuelle Rechtsprechung zu Vorkaufsrechten, zur Kündigung und zum Vollstreckungsschutz dargestellt. Weitere Hinweise: Für das vollständige Inhaltsverzeichnis des aktuellen Heftes klicken Sie bitte hier. Für eine Leseprobe der MDR klicken Sie bitte hier. Für die Bestellmöglichkeit eines kostenlosen Probeabonnements (4 Ausgaben und 2 Monate Testzugang zur Datenbank) klicken Sie bitte hier. | | | |
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