Sehr geehrter Herr Do, das Landgericht Berlin hatte schon vor einigen Monaten eine Entscheidung zur Mietminderung bei Lärmbelästigungen von Nachbargrundstücken gefällt (vgl. Ausgabe 25/16). Zuletzt hat dasselbe Gericht zu diesem zwischen Mietern und Vermietern oftmals streitigen Thema ein weiteres Mal entschieden. Diesmal ging es statt Baulärm allerdings um die Lärmbelästigung durch einen benachbarten Hotelbetrieb. Die problematische Frage bleibt aber letztlich die gleiche: Wann ist eine Mietminderung gerechtfertigt, wenn der Vermieter selbst keinen Einfluss auf die Lärmquelle und auch keinen Entschädigungsanspruch hat? Das Landgericht hat jedenfalls erneut die Position von Mietern gestärkt. Anlässlich dieser Entscheidung des Landgerichts Berlin beschäftigt sich der erste Beitrag dieser Ausgabe ausführlicher mit den Folgen dieser Rechtsprechung. Interessant ist dabei insbesondere, dass das Landgericht an die Darlegungslast des Mieters nicht allzu große Anforderungen gestellt hat. Und auch den Einwand, dass der Mieter im Zweifel mit solchen Lärmbelästigungen rechnen muss, ließ das Gericht im Streitfall nicht gelten. Erfahren Sie mehr dazu in unserem Newsletter! Viel Vergnügen beim Lesen wünscht Ihnen Christoph Finkenzeller Online-Redakteur |