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12.10.2018, Mifid-II-Knaller: 34f-ler müssen keinen eigenen Zielmarkt bestimmen
Der Bundestag hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Akkreditierungsstellengesetzes und der Gewerbeordnung verabschiedet. Dieser umfasst die Ermächtigungsgrundlage für die neue Finanzanlagenvermittlungsverordnung. Sie enthält klare Verbesserungen – und macht den Weg frei für neue Regelungen.
 
 
Einen erfolgreichen Arbeitstag wünscht Ihnen

Ihr FONDS professionell Team

 
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