seit 2013 liegt die Verdienstgrenze für Minijobber bei 450 Euro. Jede (Mindest-)Lohnerhöhung bedeutete viel Rechnerei, denn die 450 Euro durften nicht überschritten werden. Das hieß auch: Die Anzahl der Stunden, die ein Minijobber arbeiten durfte, sank immer weiter. Das ist für Arbeitgeber frustrierend, denn die Arbeit will ja gemacht werden. Im Zuge der Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro ab Oktober wird endlich auch die Minijob-Grenze geändert und beträgt dann 520 Euro. Erfreulich: Mit jeder weiteren Mindestlohnerhöhung wird sie dynamisch angepasst, die Höhe wird sich an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden und am Mindestlohn orientieren. Mehr zu diesen Änderungen finden Sie im ersten Beitrag sowie in unserem PDF-Ratgeber zum Minijob, den wir bereits auf die ab Oktober geltenden Regelungen angepasst haben.
Ab dem 1. Oktober 2022 gilt in Deutschland ein gesetzlicher Mindestlohn von 12 Euro brutto pro Stunde. Das hat der Bundestag am 3. Juni 2022 beschlossen und der Bundesrat am 10. Juni 2022 abschließend gebilligt. Auch die Verdienstgrenzen beim Minijob und bei Midijobs werden steigen.» Mindestlohn und Minijobs
Dann bereiten Sie sich rechtzeitig auf die Anhebung des Mindestlohns vor! Der Begriff »450-Euro-Minijob« hat sich über fast 10 Jahre in unserem Sprachgebrauch eingebürgert. Aber ab dem 1.10.2022 ist Schluss damit! Denn im Zuge der Mindestlohnerhöhung auf 12 Euro pro Stunde wird auch die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze auf 520 Euro erhöht. Fortan wird diese Grenze, die so lange Zeit bei 450 Euro lag, dynamisch ausgestaltet. Das bedeutet, sie orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zu Mindestlohnbedingungen, was einer monatlichen Arbeitszeit von 43 1/3 Stunden entspricht, und wird bei zukünftigen Anhebungen des Mindestlohns automatisch angepasst. Im Zuge dessen wird auch der Übergangsbereich des Midijobs auf einen Arbeitslohn von 520,01 Euro bis 1.600 Euro ausgedehnt.
Als Arbeitgeber eines Minijobbers sollten Sie jetzt handeln, um für die Änderungen gerüstet zu sein. Wir haben unser E-Book zum Minijob bereits auf den Stand ab Oktober 2022 gebracht, so dass Sie sich bereits heute informieren können, um rechtzeitig zu handeln. » Inhaltsverzeichnis
Wer einen finanziellen Engpass hat, könnte einen Ratenkredit aufnehmen. Die oft günstigere Alternative: Sofern er eine laufende Kapitallebensversicherung oder eine private Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht besitzt, kann er auch diese zu Geld machen.» Policendarlehen und Sofortauszahlung
Bis zum 31.10.2022 müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Nutzen Sie dafür unsere Software »GrundSteuerErklärung«:Abruf der Daten von den Geoportalen der Bundesländer (z.B. Bodenrichtwerte)Schritt für Schritt durch die Erklärung, inkl. HilfetexteAutomatisierte Prüfung auf fehlende oder unplausible AngabenSichere und zuverlässige AbgabeHöchste Datensicherheit» Software herunterladen und gleich loslegen
Die Zinswende ist da. Die ersten Banken verlangen kein Verwahrentgelt mehr für größere Guthaben. Und beim Festgeld gehen die Zinsen langsam nach oben. Wie können Sie von diesem Zinsanstieg profitieren?» Zinswende und Guthaben
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