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| Lieber Herr Do, die Kosten der ersten Ausbildung können bislang noch nicht von der Steuer abgesetzt werden. Doch das könnte sich bald ändern, wie Sie in unserer ersten Nachricht lesen können. Wer übers kommende Wochenende seine Steuererklärung für 2017 abgeben möchte bzw. muss, kann sich viel Arbeit und Schweiß ersparen: mit unserer hilfreichen und ratgebenden SteuerSparErklärung (siehe unsere zweite Nachricht). Die Busfahrt zur Betriebsfeier muss nicht versteuert werden, wie ein aktuelles Urteil klargestellt hat (lesen Sie dazu unsere dritte Nachricht). Bei den gesetzlichen Renten gibt es kleine Unterschiede, die jedoch große Auswirkungen haben können. Wie Sie eventuell in eine günstigere Rente wechseln können, erfahren Sie in unserer vierten Nachricht. Aufpassen und nachrechnen lohnt sich vor dem Abschluss einer Sofortrente - vor allem, wenn man freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist (siehe unsere fünfte Nachricht).
| Bis zum nächsten Mal Ihr | | Michael Santak Redaktion Geldtipps |
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| | | | | INHALT DIESES NEWSLETTERS | | | | | | | | | | |
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| | | | | | Erstausbildung: Werbungskostenabzug rückt näher! Seit Jahren wird vor dem Bundesverfassungsgericht gestritten, ob die Kosten einer Erstausbildung (wieder) als Werbungskosten abzugsfähig sein sollten. Genauso lange raten wir unseren Lesern, in der Steuererklärung Werbungskosten dafür geltend zu machen. Das sieht jetzt auch die Bundesrechtsanwaltskammer so!
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| | | | Die neue SteuerSparErklärung ist da! | | Unser Best-Seller Die SteuerSparErklärung bietet Ihnen alles, um das Bestmögliche aus Ihrer Einkommensteuererklärung herauszuholen. | | Einkommensteuererklärung mit allen Einkunftsarten und Formularen | | | Schritt für Schritt durch die Steuererklärung | | | Automatischer Versand per ELSTER und Abholung der Bescheiddaten |
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| | | | Mit diesem Trick können Sie in eine bessere Rente wechseln Ein Wechsel von einem vorgezogenen Altersruhegeld in eine andere, günstigere Rente ist nicht möglich. Das entschied das Bayerische Landessozialgericht (Az. L 1 R 429/15). Wichtig zu wissen ist jedoch: Es gibt eine Hintertür, die dann doch noch den Wechsel erlaubt. Wer diese Möglichkeit kennt, kann sich unter Umständen ein Rentenplus sichern, das sich im Laufe des Rentenbezugs auf einige Zehntausend Euro summiert.
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| | | | Freiwillig krankenversichert: Sofortrente voll beitragspflichtig Gesetzlich krankenversicherte Senioren sind meist pflichtversichert. Soweit sie allerdings die Anwartschaft für eine Pflichtversicherung im Alter nicht erfüllen, sind sie freiwillig versichert. Für diese Senioren gilt: Die Beiträge richten sich nach ihrer vollen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Dabei ist nach Ansicht des Bundessozialgerichts (BSG) auch eine Sofortrente beitragspflichtig (Az. B 12 KR 16/16 R).
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| | | | Leben & Ereignisse | | | Rente, Pension und Altersvorsorge Trotz der Einschnitte bei der Rente möchten viele Arbeitnehmer so schnell wie möglich ihrem Chef „tschüss" sagen und sich in den vorgezogenen Ruhestand verabschieden. Doch wer zu früh in Rente geht, verliert Geld. » Weiterlesen |
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| | | Diese E-Mail wurde an newsletter@newslettercollector.com geschickt. Wenn Sie unseren kostenlosen Newsletter nicht mehr erhalten möchten, können Sie sich hier abmelden. Kontakt: Telefon: +49 621 8626 262 | Fax: +49 621 8626 263 | E-Mail: info@akademische.de | Web: www.akademische.de Sitz der Gesellschaft: Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Luxemburger Straße 449 | 50939 Köln Amtsgericht Köln, HRB 58843 | Geschäftsführer: Martina Bruder, Michael Gloss, Christian Lindemann, Nick Schlattmann, Ralph Vonderstein, Stephanie Walter | USt.-ID.Nr. 188836808 Standort Mannheim: Wolters Kluwer Deutschland GmbH | Akademische Arbeitsgemeinschaft | Janderstrasse 10 | 68199 Mannheim Impressum | Datenschutz |
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