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Herzlich willkommen Do zum IWR-Pressedienst.
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Lesen Sie nun eine Original-Pressemitteilung des Herausgebers:
VSB Service GmbH, Dresden!
Mit VSB Service gut beraten: Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung nachrüsten
Dresden (iwr-pressedienst) - Windräder blinken nachts künftig weniger.
Wichtig für Anwohner und die Akzeptanz, aber herausfordernd für Betreiber,
die jetzt das Nachrüsten der Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK)
organisieren. Betriebsführer VSB Service berät Kunden herstellerneutral zu
Handlungsoptionen und übernimmt die Genehmigung.
Kaufen, installieren und fertig? Mitnichten, die Realität stellt Windmüller
vor neue Herausforderungen und bringt Arbeit mit sich: Ist eine Ausnahme von
der Nachrüstpflicht möglich? Welche technischen Voraussetzungen hat der
Windpark? Lässt die bestehende BImSchG-Genehmigung eine BNK zu? Wer bietet
welche Systeme zu welchen Konditionen an? Oder, was muss für die
verpflichtende Infrarot-Kennzeichnung getan werden? Die Zeit drängt, um
Fragen wie diese in der Praxis zu klären, denn bis zum 30.06.2021 sollen laut
Gesetzgeber die neuen Regeln umgesetzt sein.
âDer Um- und Nachrüstungsbedarf für bestehende Windparks ist enorm. Vor
der Investitionsentscheidung ist vielen Betreibern jedoch eine differenzierte
Beratung und Bewertung ihrer Handlungsoptionen von einem herstellerneutralen
Partner wichtigâ, so Gerrit Schmidt, Geschäftsführer der VSB Service GmbH,
ein Unternehmen der VSB Gruppe. Ersten Kunden konnten bereits Konzepte mit
Handlungsempfehlungen überreicht werden. Entscheidet sich der Betreiber für
eine Nachrüstoption übernimmt VSB bei Bedarf auch das komplette
Projektmanagement einschlieÃlich der Genehmigung.
Diese Planungssicherheit wissen Kunden wie die Stadtwerke Tübingen zu
schätzen. Dazu der Asset-Manager Reiner Ebe: âVSB hat uns schon früh in
der Phase der Bestandsaufnahme bei mehreren Windparks transparent, umfassend
und lösungsorientiert beraten. Wir haben hier nun eine solide
Entscheidungsgrundlage zum Thema BNK-Installation.â
Im Rahmen dieser 360-Grad-Betrachtung prüft VSB ebenso, ob Kooperationen mit
benachbarten Windparks geschlossen werden können. Denn bei einer gemeinsamen
Nutzung lassen sich die Betriebs- und Investitionskosten erheblich senken.
âStellen wir die wirtschaftliche Unzumutbarkeit fest, besteht für den
Betreiber sogar die Chance, dies als Voraussetzung für die Befreiung der
BNK-Nachrüstpflicht zu nutzenâ, erklärt Gerrit Schmidt.
Ãber die VSB Gruppe
VSB mit Hauptsitz in Dresden zählt zu den führenden Komplettanbietern im
Bereich der Erneuerbaren Energien. Das Kerngeschäft liegt in der nationalen
und internationalen Projektentwicklung von Wind- und Photovoltaikparks, deren
Betriebsführung, Instandhaltung und dem Betreiben eigener Parks. Seit 1996
hat VSB mehr als 700 Windenergie- und Photovoltaikanlagen mit rund 1,1 GW
installierter Leistung und einem Investitionsvolumen von 1,7 Milliarden Euro
errichtet und erbringt Servicedienstleistungen von rund 1,4 GW. Im Konzern und
den verbundenen Unternehmen sind 300 Mitarbeiter an 19 Standorten tätig.
Dresden, den 11. Mai 2020
Veröffentlichung und Nachdruck honorarfrei; ein Belegexemplar an die VSB
Service GmbH wird freundlichst erbeten.
Achtung Redaktionen - Für Fragen steht Ihnen gerne zur Verfügung:
Pressekontakt:
VSB Service GmbH
Kathrin Jacob-Puchalski, Pressereferentin
Tel: +49 (0)351 21183 672
Fax: +49 (0)351 21183 44
E-Mail: kathrin.jacob-puchalski@vsb.energy
VSB Service GmbH
Schweizer StraÃe 3 a
01069 Dresden
Internet: https://www.vsb.energy
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Link zur Original-Pressemitteilung von VSB Service GmbH in der
Energie-Pressedatenbank
https://www.iwrpressedienst.de/energie-themen/pm-6656-mit-vsb-service-gut-beraten-bedarfsgerechte-nachtkennzeichnung-nachrsten
Die Pressemitteilung ist auch recherchierbar unter https://www.windbranche.de
und https://www.energiefirmen.de
Alle Pressemeldungen zu VSB Service GmbH als RSS-Feed:
https://www.iwrpressedienst.de/pm/rss.php?firma=VSB+Service+GmbH
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