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Sehr geehrter Herr Do,
wie ist es zu bewerten, wenn ein Mitglied behauptet, dass Vorstände ihren Amtsrückritt angeblich erklärt hätten und daher durch das Vereinsregister die Löschung der Eintragungen vorzunehmen sei?
Lesen Sie hierzu mehr in unserem heutigen Newsletter.
 
 
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer Vereinsarbeit!
 
Ihre Redaktion www.verein-aktuell.de
 
 
Aktuell
Welche Rechte haben Vereinsmitglieder gegenüber dem Vorstand?
 
Wenn das Vereinsregister die Löschung von Vorstandsmitgliedern wegen eines erfolgten angeblichen Rücktritts ablehnt, ist eine hiergegen eingelegte Beschwerde eines einzelnen Vereinsmitglieds unzulässig. Denn es fehlt an einer unmittelbaren Beeinträchtigung eines eigenen materiellen Rechts.
 
 
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Das neue Steuerentlastungsgesetz 2022 und die Energiepreispauschale werden Realität!
 
Mit der Zustimmung des Bundestags und seiner Ausschüsse hat soeben der umfangreiche Gesetzentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 die parlamentarischen Hürden genommen. Am 20. Mai erfolgt noch die notwendige Zustimmung des Bundesrats nach Beratung.
 
 
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Wie weit dürfen Vorstände delegieren?
 
Ein Vereinsvorstand überschreitet die sich aus den §§ 27 Abs. 3 Satz1, 664 Abs. 1 Satz 1 BGB ergebende Grenze der zulässigen Delegation von ihm zustehenden Geschäftsführungsaufgaben, wenn er einen Dritten mit lediglich beispielhaft umschriebenen Dienstleistungsaufgaben zur Organisation und Verwaltung beauftragt, wenn es sich aber um einen wesentlichen Teil des Vorstandsaufgabengebietes handelt.
 
 
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Wirtschaftlicher Verein oder Idealverein nach der Satzung – welche Kriterien sind zu beachten?
 
Vereinzelt lehnen die Vereinsregister die Eintragung eines neu gegründeten Vereins ab, weil die Merkmale eines Idealvereins nach § 21 BGB nicht mehr vorliegen. Dem Grunde nach somit der seltene Fall eines wirtschaftlichen Vereins gegeben ist.
 
 
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Kommt eine weitergehende Umsatzsteuerpflicht auf Sportvereine zu?
 
Neue Vorgaben macht nun der Bundesfinanzhof zu der nicht einfachen Frage, ob sonstige Leistungen gegen Bezahlung an Sportvereine letztendlich doch noch umsatzsteuerpflichtig sind. Denn der BFH hat gerade entgegen seiner bisherigen gefestigten Rechtsprechung entschieden, dass es zwar die Vorschrift in § 4 Nr. 22b UStG gibt, die eine Umsatzsteuerbefreiung für Einrichtungen ohne Gewinnstreben, damit auch gemeinnützige Vereine, vorsieht.
 
 
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Einweggeschirr noch zeitgemäß?
 
Seit 2021 ist beispielsweise die Produktion von Styroporbechern und -einwegverpackungen, Plastik-Einweggeschirr, -Trinkhalmen, -Rührstäbchen und -Luftballonhaltern verboten. Hinzu kommt, dass die Gesellschaft durch die Klimadebatte für das Thema sensibilisiert ist. Hier stellt sich die Frage, wie sich Vereine bei diesem Thema verhalten sollen.
 
 
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