Am 1. Januar 2023 wird das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) in Kraft treten. Das heißt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiter:innen (beziehungsweise mehr als 1.000 Mitarbeiter:innen ab 2024), daß sie vom Rohstoff bis hin zum fertigen Produkt klare und umsetzbare Anforderungen zu den Sorgfaltspflichten befolgen müssen. |