| Nachbarstreit: Darf Ihr Nachbar das – und was dürfen Sie? |
| | Liebe Leserin, lieber Leser,
wenn Nachbarn über das Musizieren im Haus streiten, dürfen Gerichte keine zu strengen Maßstäbe anlegen. In gewissen Grenzen muss es als übliche Freizeitbeschäftigung möglich sein. So urteilte der Bundesgerichtshof (BGH), als er kürzlich den Clinch eines Trompetenspielers mit seinen Nachbarn lösen musste. Ob nun Musik, ein über die Grundstücksgrenze ragender Obstbaum oder der Laubbläser des Nachbarn Stein des Anstoßes ist – ein gerichtlicher Rechtsstreit sollte immer erst am Ende stehen.
Ob mit oder ohne Rechtsstreit – Sie sollten Ihre Rechte (und Pflichten) kennen. Unsere Ratgeber, die Sie versandkostenfrei aus diesem Newsletter bestellen können, helfen Ihnen dabei.
Ihre Ratgeber-Redaktion
P.S.: Eine Leseprobe zum Streitthema Lärm aus dem Ratgeber "Meine Rechte als Nachbar" (2. Auflage | November 2018) finden Sie → hier. | Neu im November
Dieses Buch verschafft Ihnen den nötigen Überblick: Anhand zahlreicher Praxisbeispiele erfahren Sie, mit welchen Beeinträchtigungen Nachbarn leben müssen und wogegen Sie vorgehen können. Um Lärm, Tiere, Gerüche und Fragen der Bebauung geht es dabei ebenso wie um Unklarheiten im Grenzverlauf und Probleme mit der Bepflanzung. Sie erfahren, wie Sie am besten vorgehen, um zu Ihrem Recht zu kommen, und warum sie auf keinen Fall die Sache selbst in die Hand nehmen und etwa störende Bäume in Eigenregie fällen sollten. Erstes Ziel bleibt natürlich immer die gütliche Einigung mit einem für beide Seiten vertretbaren Kompromiss.
224 Seiten | 2. Auflage | 14,8 x 21 cm | kartoniert | € 14,90
Auch als E-Book für € 11,99 erhältlich.
Praxiswissen von A bis ZKonfliktsituationen und Rechtslagen anschaulich und zum schnellen Nachschlagen aufbereitet – damit sie als Eigentümer Ihre Interessen wahren können.
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Spezialfall Immobilie: Nicht nur die Nachbarn – es gibt viele Gründe, sich von seinem Wohneigentum zu trennen. Die besten Strategien sowie die finanziellen und steuerlichen Konsequenzen erläutert dieser Ratgeber.
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