Verfassungsschutz darf AfD nicht als "Prüffall" bezeichnen. |
Der Verfassungsschutz darf die AfD nach einer Gerichtsentscheidung nicht als "Prüffall" bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln gab einem entsprechenden Eilantrag der AfD statt. Die Klage der rechtspopulistischen Partei richtete sich nicht dagegen, dass sie vom Verfassungsschutz überprüft wird, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Die Bezeichnung "Prüffall" habe in der Öffentlichkeit eine negative Wirkung, urteilte das Gericht. Für eine derartige Bezeichnung gebe es keine Rechtsgrundlage, stellten die Richter klar. |
Premierministerin May bietet Parlament Brexit-Verschiebung an. |
Großbritanniens Premierministerin Theresa May hat ihren Widerstand gegen eine Brexit-Verschiebung aufgegeben. Sie wolle dem Parlament die Wahl zwischen einem ungeregelten Brexit oder einer "kurzen Verlängerung" der Austrittsfrist anbieten, sollte sie bis zum 12. März mit ihrem Brexit-Abkommen erneut scheitern, sagte May im Unterhaus. Mit dem Vorstoß will May eine Rebellion in ihrer Fraktion abwenden. Mehrere Regierungsmitglieder hatten damit gedroht, ihre Ämter niederzulegen und im Abgeordnetenhaus gegen May zu stimmen. |
Bundesregierung sagt 100 Millionen Euro für Jemen-Hilfe zu. |
Die Bundesregierung will lebensrettende Maßnahmen der Vereinten Nationen für die Bevölkerung im Jemen mit 100 Millionen Euro unterstützen. Das teilte Bundesaußenminister Heiko Maas bei der Geberkonferenz für das Bürgerkriegsland in Genf mit. Insgesamt kamen rund 2,3 Milliarden Euro Hilfsgelder zusammen. Dies seien 30 Prozent mehr als bei der Geberkonferenz vor einem Jahr, sagte UN-Generalsekretär António Guterres und wertete dies als Erfolg. Allerdings benötigen die UN in diesem Jahr umgerechnet rund 3,7 Milliarden Euro für den Jemen. Rund 24 Millionen Menschen sind dort auf Hilfe angewiesen. |
Bundesfinanzhof erkennt Attac Gemeinnützigkeit ab. |
Die globalisierungskritische Organisation Attac ist nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht gemeinnützig. In seinem Urteil stellte das oberste deutsche Finanzgericht fest, dass Attac versuche, die politische Meinung zu beeinflussen. Dies trage nicht zur politischen Bildung bei und sei damit nicht vom Steuerrecht geschützt. Das Gericht verwies auf die Abgabenordnung, in der 25 gemeinnützige Tätigkeitsbereiche wie Sport, Umweltschutz oder Volksbildung aufgeführt sind, nicht aber Tagespolitik. Das Gericht betonte, dass es um eine Grundsatzentscheidung gehe und nicht um die politischen Inhalte von Attac. |
Indische Kampfjets fliegen Luftangriff in Pakistan. |
Der Konflikt zwischen Pakistan und Indien eskaliert weiter. Das indische Militär flog nach Regierungsangaben Luftangriffe auf Ziele in Pakistan und tötete dabei eine "sehr große Anzahl" Angehöriger der islamistischen Terrorgruppe Jaish-e-Mohammed. Der Angriff sei wegen "drohender" Selbstmordanschläge erfolgt, sagte ein hochrangiger Vertreter des Außenministeriums. Jaish-e-Mohammed reklamiert einen Anschlag am 14. Februar im indischen Teil Kaschmirs für sich, bei dem 40 Angehörige einer indischen Polizeitruppe starben. Pakistan kündigte eine baldige Antwort seiner Streitkräfte auf die Luftschläge an. |