Sea-Watch fährt unerlaubt nach Italien. |
Die deutsche Hilfsorganisation Sea-Watch steuert mit ihrem Rettungsschiff trotz eines Verbots die italienische Insel Lampedusa an. Sie wisse, was sie dabei riskiere, twitterte die Kapitänin der "Sea-Watch 3", Carola Rackete. Aber die 42 Geretteten seien erschöpft und bräuchten nun Sicherheit. Sea-Watch hatte vor zwei Wochen insgesamt 53 Migranten vor Libyen gerettet, bekam aber keine Anlegeerlaubnis in einem europäischen Hafen. Ein vor kurzem in Kraft getretenes Dekret der Regierung in Rom sieht hohe Geldstrafen vor, wenn private Schiffe mit Geretteten an Bord unerlaubt in italienische Gewässer fahren. |
Rohingya-Verfolgung soll vor das Weltstrafgericht. |
Die Anklägerin des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag will ein Ermittlungsverfahren wegen der Verfolgung der muslimischen Rohingya-Minderheit im südostasiatischen Myanmar einleiten. Drei Richter müssen nun über ihren Antrag entscheiden. Chefanklägerin Fatou Bensouda untersucht seit 2018 Hinweise auf eine mögliche Verletzung fundamentaler Rechte. Dabei geht es um Tötungen, sexuelle Gewalt, Verschleppungen, Vertreibung, Zerstörungen und Plünderungen. Das Gericht hatte sich für den Fall zuständig erklärt, obwohl Myanmar kein Vertragsstaat ist. |
Stephan E. hat Geständnis im Mordfall Lübcke abgelegt. |
Im Mordfall Lübcke hat der Tatverdächtige Stephan E. ein Geständnis abgelegt. Dies teilte Generalbundesanwalt Peter Frank im Innenausschuss des Bundestages mit. Der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war Anfang Juni erschossen worden. Laut Frank soll E. allein gehandelt haben. Die Frage nach dem Motiv blieb offen. Der 45-Jährige ist mehrfach vorbestraft und hatte zumindest in der Vergangenheit Kontakte zur rechtsextremen Szene. Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang räumte in der Sitzung des Ausschusses ein, dass seine Behörde E. seit 2009 nicht mehr intensiv beobachtet habe. |
Bundeskabinett verschärft Richtlinien für Rüstungsexporte. |
Nach monatelangem Ringen hat das Bundeskabinett eine Verschärfung der fast 20 Jahre alten Richtlinien für deutsche Rüstungsexporte beschlossen. Sie sehen unter anderem ein Verbot der Lieferung von Kleinwaffen in Länder außerhalb von NATO und EU vor. Zudem soll der Verbleib exportierter Waffen stärker kontrolliert werden. Dasselbe gilt für die Technologie zum Aufbau von Waffenfabriken im Ausland. Allerdings gibt es auch Passagen, die zu einer Lockerung der Genehmigungspraxis führen könnten. So ist der Ausbau europäischer Kooperationen im Rüstungsbereich ausdrücklich als Ziel genannt. |
Iran wird zulässige Menge angereicherten Urans überschreiten. |
Der Iran wird am Donnerstag nach eigenen Angaben die zulässige Menge niedrig angereicherten Urans überschreiten und damit erstmals gegen das Atomabkommen von 2015 verstoßen. Die Vereinbarung mit den fünf UN-Vetomächten und Deutschland bestimmt, dass der Iran maximal 300 Kilogramm niedrig angereicherten Urans besitzen darf. Dieses wird in Atomkraftwerken verwendet. Überschüssiges Uran muss ins Ausland verkauft werden. Die USA annullierten jedoch im Mai eine Regelung für den Uran-Export und erschwerten damit die Ausfuhr. Teheran hält seitdem die entsprechenden Bestimmungen nicht mehr ein. . |