Bus- und Bahnfahren ohne Ticket wird sehr hart bestraft – schlimmstenfalls mit einer Haftstrafe. Pro Jahr müssen 7.000 Menschen ins Gefängnis, weil sie weder das Ticket noch die Geldstrafen bezahlen können. Da die Verkehrsbetriebe in diesen Fällen regelmäßig Anzeige erstatten, greift der Paragraf 265a StGB, der in der Nazi-Zeit erlassen wurde (1935). Dieser erhob das sogenannte “Erschleichen von Leistungen” zu einer Straftat. So kann Fahren ohne Ticket mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsentzug geahndet werden. Die Bestrafung vor allem armer Menschen ist entwürdigend, unverhältnismäßig und sinnlos. Betroffene müssen ins Gefängnis, weil sie ohne Ticket den ÖPNV nutzen und weil viele Städte keine bezahlbaren Sozialtickets haben. Der Staat betreibt einen riesigen Aufwand und verschwendet viele Millionen Euro jährlich, um die Ersatzfreiheitsstrafe umzusetzen – und das, obwohl der Schaden im Einzelfall bei wenigen Euro liegt. Dieses Geld muss stattdessen in günstigeren Nahverkehr und soziale Angebote investiert werden! Wir fordern daher, die Abschaffung des Paragrafen 265a StGB. Für das Fahren ohne Fahrschein dürfen Menschen nicht mehr ins Gefängnis kommen. |