Der Begriff »Grundrente« ist etwas irreführend, denn im Jahr 2021 soll keine fixe Grundrente für alle Versicherten kommen, die Anspruchsberechtigten sollen vielmehr einen Zuschlag zu ihrer Rente erhalten, der in jedem Einzelfall unterschiedlich hoch ausfällt. Die eigenen Rentenansprüche werden also aufgestockt.
Das durch das Grundgesetz garantierte allgemeine Persönlichkeitsrecht bedeutet auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das hat das Bundesverfassungsgericht heute entschieden.
Egal ob Haus oder Wohnung in Eigennutzung oder um Vermietungseinkünfte zu erzielen, die steuerlichen und finanziellen Entscheidungen sind kaum revidierbar.