| Verbraucherschutz Wer einen elektronisch geschlossenen Vertrag kündigen wollte, stand bislang vor Herausforderungen. Der Gesetzgeber hat hier eingegriffen: Seit dem 1. Juli 2022 sieht das Bürgerliche Gesetzbuch eine neue Regelung zur Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr vor. | |
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