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Sehr geehrte Damen und Herren,
15 Euro Mindestlohn bereits ab 2026 hatte die neue Koalition im Frühjahr 2025 in Aussicht gestellt.

Tatsächlich hätte man mit dieser Marke die geforderten 60 % des mittleren Lohns eines Vollzeitbeschäftigten ziemlich genau getroffen.

Nun hat die Mindestlohnkommission entschieden, und die Höhe bleibt deutlich unter 15 Euro.

Selbst 2027 wird diese Schwelle noch nicht überschritten.
Angesichts der stellenweise hitzigen Diskussionen, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände rund um den Mindestlohn in der letzten Zeit geführt haben, hat unser Arbeitsrecht-Experte Prof. Dr. Joachim Weyand für Sie die Hintergründe zu der Koalitionsankündigung und der Kommissionsentscheidung sachlich zusammengestellt.

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Nehmen Sie am 9. Juli an unserem Promptathon teil – hier klicken!
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Diese praxisorientierte Fortbildung von Rechtsanwalt Tom Braegelmann richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bereits erste Erfahrungen mit KI-Chatbots gesammelt haben und ihre Prompting-Fähigkeiten weiterentwickeln möchten.
Das erwartet Sie:
  • Verbesserung der Qualität der juristischen Arbeit
  • Inspiration für den optimierten Einsatz verschiedener KI-Werkzeuge
  • Entwicklung eigener Prompts
  • Gemeinsame Analyse und Optimierung der entwickelten Prompts
  • Kombination aus theoretischen Einblicken und praktischen Übungen
​​ Termin: Mittwoch, 09.07.2025, 10:00 - 12:00 Uhr per Livestream

Referent: Rechtsanwalt Tom Braegelmann, Experte für KI und moderne digitale Geschäftsmodelle

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung nach § 15 FAO

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Mit freundlichen Grüßen

Ihr Markus Bongardt
Online-Redaktion

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