Laden...
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Innovationsförderung werden Wirtschaftsunternehmen, die in Kooperation mit anderen Unternehmen oder wissenschaftlichen Einrichtungen innovative Ideen zu smarten Produkten (weiter-)entwickeln gefördert. Durch die letzte Novellierung der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (AGVO), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023 geändert worden ist, haben sich für die Förderung von Unternehmen Ãnderungen ergeben: Die pauschalierte Abrechnung von Gemeinkosten bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ist nicht mehr in der gewohnten Form möglich.
Für die Skizzeneinreichung stehen auf unserer Homepage für Unternehmen unter âVorlagen und Hinweiseâ (https://www.innovationsfoerderung-bmel.de/vorlagen-und-hinweise) unter âProjektidee, Skizzeâ zwei neue Vorlagen für die Vorkalkulation der AGVO-konformen Abrechnung mit bzw. ohne Gemeinkostenpauschalen zur Verfügung.
Für die Antragstellung finden Antragsteller auf Kostenbasis auÃerdem ein neues âMerkblatt zum Antrag auf Kostenbasis mit Pauschalen nach Artikel 25 und 30 AGVOâ im Formularschrank für Fördervordrucke des Bundes der BLE (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=ble#t2).
Weitere Informationen finden Sie unter https://www.innovationsfoerderung-bmel.de/
Hinweise zum Abmelden vom Newsletter-Verteiler finden Sie am Ende dieser E-Mail.
Mit freundlichen GrüÃen
Projektträger Innovationsförderung
Ihr E-Mail Programm unterstützt leider keine HTML E-Mails.
-----------
Wenn Sie diese E-Mail nicht mehr empfangen möchten, können
Sie diese kostenlos abbestellen:
Link
-----------
Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
Präsidentin: Dr. Margareta Büning-Fesel
Deichmanns Aue 29
53179 Bonn
Deutschland
0228 / 99 68 45-0
info@ble.de
Tax ID: DE 114 110 249
Laden...
Laden...
© 2025