Bewerbungen bis 30.09. einreichen
Der Musikförderpreis des Bezirks Schwaben wird seit 2019 an Nachwuchsmusizierende oder -ensembles verliehen, die zur Entwicklung eines innovativen, hochwertigen und vielfältigen Musiklebens im Bezirk Schwaben beitragen. Das Preisgeld in Höhe von insgesamt bis zu 50.000 € kann an bis zu drei Preisträgerinnen und Preisträger vergeben werden. Die Auswahl und die Aufteilung des Preisgeldes erfolgt durch eine unabhängige Jury. Bewerben können sich Musikerinnen und Musiker, die ihren Schaffensschwerpunkt seit mindestens zwei Jahren im Bezirk Schwaben haben oder deren Wurzeln dort liegen.
Die Bewerbungsfrist für den Musikförderpreis 2022 des Bezirks Schwaben läuft bis zum 30. September 2022. Bis dahin können die relevanten Unterlagen formlos bei der Bayerischer Musikrat gemeinnützige Projekt GmbH, Kurfürstenstr. 19, 87616 Marktoberdorf eingereicht werden. Ansprechpartner ist Manuel Mayerle, Telefon: (0 83 42) 96 18 – 76, E-Mail: musikfoerderpreis@bayerischer-musikrat.de.
Musikförderpreis des Bezirks Schwaben | |
|
|