rechtliche Betreuung geht jeden etwas an: Jeder kann durch eine schwere Krankheit oder einen Unfall unerwartet in eine Situation geraten, in der man auf fremde Hilfe angewiesen ist. Die Betreuung dient dem Schutz und der Unterstützung erwachsener Menschen, die wegen einer Krankheit oder einer Behinderung ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise rechtlich nicht selbst besorgen können und deshalb auf die unterstützende Hilfe anderer angewiesen sind. Dem Betroffenen wird deshalb ein Betreuer als gesetzlicher Vertreter zur Seite gestellt. Am 1.1.2023 tritt das umfassend modernisierte Betreuungsrecht in Kraft. Die Betreuungsrechtsreform enthält grundlegende Änderungen für Betreute, für Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer. Wir informieren Sie schon heute, was ab 2023 gilt.
Am 1.1.2023 tritt das reformierte Betreuungsrecht in Kraft. Durch die Reform wird die rechtliche Betreuung umfassend modernisiert und das Selbstbestimmungsrecht von rund 1,3 Millionen betreuten Menschen in Deutschland wesentlich gestärkt. Wir erklären Ihnen, welche Änderungen auf Betreute und Betreuer zukommen und welche Verbesserungen es geben wird.» Rechtliche Betreuung
Die Betreuungsrechtsreform enthält grundlegende Änderungen für Betreute, für Berufsbetreuer und ehrenamtliche Betreuer.Was für Betreuer und Betreute nach der Reform gilt. Wann und wie ein Betreuer bestellt wird. Aufgaben, Rechte und Pflichten bei der Betreuung.» Inhaltsverzeichnis » kostenlose Leseprobe (PDF)
Schon seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 statt 19 Prozent. Dabei bleibt es auch über das Jahresende hinaus: Heute wurde die Verlängerung der Umsatzsteuersenkung bis Ende 2023 beschlossen. Getränke sind von der Steuersenkung weiterhin ausgenommen.» Umsatzsteuer auf Speisen
Die Abgabefrist für die Steuererklärung wurde zwar verlängert, aber so langsam wird es doch Zeit, sich mit den Steuerformularen zu beschäftigen: Bis Ende Oktober müssen die Unterlagen beim Finanzamt sein.» Abgabefristen 2022 und Folgejahre
Bis zum 31.10.2022 müssen Eigentümer von Immobilien oder unbebauten Grundstücken ihre Grundsteuer-Erklärung elektronisch beim zuständigen Finanzamt einreichen. Nutzen Sie dafür unsere Software »GrundSteuerErklärung«:Abruf der Daten von den Geoportalen der Bundesländer (z.B. Bodenrichtwerte)Schritt für Schritt durch die Erklärung, inkl. HilfetexteAutomatisierte Prüfung auf fehlende oder unplausible AngabenSichere und zuverlässige AbgabeHöchste Datensicherheit» Software herunterladen und gleich loslegen
Aus dem Inhalt:Bundesmodell und Ländermodelle: Was gilt wo?Steuermesszahl, Steuermessbetrag, Hebesatz: Was ist das und wann braucht man diese Werte?Woher bekommt man die Daten für die Grundsteuererklärung?Was passiert, wenn man keine Grundsteuererklärung abgibt?» zum kompletten Inhaltsverzeichnis
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