| | Alle relevanten Informationen zur geplanten Neufassung des § 41 SGB VI auf einen Blick | Keine Bilder? zur Web-Ansicht | | |
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das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der auch das sogenannte Vorbeschäftigungsverbot beim Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrags reformieren soll.
Dieses Verbot soll für Arbeitnehmer aufgehoben werden, welche die Regelaltersgrenze erreicht haben, um deren Weiterbeschäftigung bei ihrem bisherigen Arbeitgeber zu erleichtern.
Dazu wird § 41 SGB VI angepasst. |
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Markus Bongardt Online-Redaktion
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